Absender, Datum

 

Herrn Ernst Schwanhold

Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr

des Landes Nordrhein-Westfalen

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

 

Planfeststellungsverfahren betreffend Startbahnverlängerung am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO)

 

Sehr geehrter Herr Schwanhold,

 

 

ich/wir wenden uns an Sie in Ihrer Funktion als Landesverkehrsminister, und zwar sowohl als Bürger Grevens, die selbst von den jetzigen und den zukünftig drohenden negativen Auswirkungen des FMO betroffen sind, als auch im Namen der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven.

Uns geht es in diesem Schreiben zum einen um die möglichst baldige Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO, zum anderen wollen wir ergänzende Einwendungen im noch laufenden Planfeststellungsverfahren vorbringen.

Der prozentuale Anteil der Nachtflüge nimmt am FMO immer mehr zu. Der Hauptanteil beim Flugzeuglärm am FMO wird durch die Urlaubermaschinen verursacht. In der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am FMO am 30.04.2002 ist den Mitgliedern dieser Kommission die neuste Statistik zu den nächtlichen Starts und Landungen vorgestellt worden. Auf Nachfrage hat Flughafengeschäftsführer Stöwer mitgeteilt, dass bei der Flugtouristik die Relation zwischen Tages (6 bis 22 Uhr) und Nachtflügen (22 bis 6 Uhr) 69 Prozent Tages- und 31 Prozent Nachtflüge seien (vgl. Westfälische Nachrichten vom 03.05.2002).

Dieser prozentuale Anteil von 31 Prozent Nachtflügen ist sehr hoch. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Zahlen der Nachtflugbewegungen am FMO entnehmen können, ist dieser prozentuale Anteil in den vergangenen 10 Jahren immer weiter angestiegen. Wir gehen davon aus, dass er auch in Zukunft bei Nichteinführung eines generellen Nachtfugverbotes weiter ansteigen wird, weil die FMO-GmbH in zahlreichen Presseveröffentlichungen in der Vergangenheit immer wieder unmissverständlich das Interesse an einem weiteren Ausbau der Nachtflüge am FMO dargestellt hat. Die FMO-GmbH sieht insoweit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den NRW-Flughäfen Düsseldorf, Dortmund und Paderborn, da es an diesen Flughäfen entweder ein Nachtflugverbot gibt bzw. sonstige Beschränkungen den Nachtflug eingrenzen.

Wir verlangen daher von Ihnen, dass Sie am FMO als zuständiger Landesverkehrsminister jetzt ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr einführen. Jetzt dürfte auch deshalb der richtige Zeitpunkt sein, weil die bisherige Nachtflugregelung im Oktober 2002 ausläuft.

Diese Forderung entspricht auch den politischen Forderungen der beiden hauptbetroffenen Kommunen Greven und Ladbergen. Die Räte dieser Kommunen haben sich jeweils für ein Nachtflugverbot am FMO in diesem Sinne ausgesprochen.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihnen, dass sie als oberste Landesbehörde diese plebiszitären Entscheidungen respektieren und in entsprechende Verordnungen umsetzen.

Es ist für uns nicht länger hinnehmbar, dass die FMO-GmbH ihre wirtschaftlichen Interessen auf Kosten der für unsere Gesundheit sehr wichtigen ungestörten Nachtruhe verfolgt. Wir haben allerdings den Eindruck, dass die Vertreter Ihres Ministeriums in den Sitzungen der Fluglärmkommission den Willen haben erkennen lassen, diesen wirtschaftlichen Interessen der FMO-GmbH den Vorrang einzuräumen. So ist z.B. der Vorschlag der FMO-GmbH in der Sitzung der Fluglärmkommission vom 07.04.2000, die Fluglärmkommission solle der Genehmigungsbehörde (also Ihrem Verkehrsministerium) empfehlen, dass in der Zeit von 0 bis 5 Uhr nur Flugzeuge der Bonusliste zu Kapitel 3 starten und landen dürfen, auf erkennbares Wohlwollen Ihrer Vertreter in der Fluglärmkommission gestoßen (vgl. dazu die WN vom 07.04.2000). Dies entspricht auch der von Ihrem Verkehrsministerium im Dezember 2000 vorgelegten NRW-Luftverkehrs-konzeption 2010. Darin heißt es zum Punkt 6.3.1 "Schutz vor Fluglärm", dass als aktive Lärmschutzmaßnahme geplant sei, Nachflüge zukünftig nur noch mit den Kapitel 3-Bonuslisten-Flugzeugen zuzulassen.

Eine solche aktive Lärmschutzmaßnahme am FMO würde uns jedoch gegenüber dem heutigen Zustand keine Erleichterung bringen. Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass bis auf ganz wenige Ausnahmen (d.h. unter 1 Prozent) alle Flüge am FMO mit Flugzeugen abgewickelt werden, die die Bonuslisten-Voraussetzungen erfüllen. Dies bedeutet konkret: Wir würden weiterhin wie bisher in unserem Schlaf gestört mit zunehmender Tendenz. Damit sind wir nicht einverstanden!

In der Vergangenheit haben die Vertreter Ihres Landesverkehrsministeriums in den Sitzungen der Fluglärmkommission darauf hingewiesen, das Bundesverkehrsministerium mache bisher größte Schwierigkeiten bei jeder Art von Einschränkungen bei Nachtflügen. Es werde dort befürchtet, dass das Ausland dann deutschen Flugzeugen keine Landerecht einräume. In unseren Augen sind das nur vorgeschobene Gründe.

So hat man z.B. aus Ihrem Verkehrsministerium betreffend den Flughafen in Köln darauf hingewiesen, dass nach einer vorläufigen Auskunft des zuständigen Direktors der EU-Kommission die vom NRW-Landtag befürwortete Einschränkung des Nachtflugverkehrs am Kölner Flughafen gegen europäisches Recht verstoße. Dies ist jedoch nicht der Fall. Sie können dies einem Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit eines partiellen Nachtflugverbotes auf dem Fughafen Köln/Bonn mit europäischen Recht entnehmen. Das Gutachten vom 29.04.2002 ist im Auftrag der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen von Max Lienemeyer LL.M und Prof. Denis Waelbroeck aus Brüssel erstellt worden. Wir gehen davon aus, dass Ihrem Verkehrsministerium inzwischen dieses Rechtgutachten vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir Ihnen eine Kopie davon zukommen lassen können.

Auch das Ausland (vgl. z.B. Italien) geht immer mehr dazu über, generelle oder sehr weitgehende Nachtflugverbote an seinen Flughäfen einzuführen.

Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, befürchten wir, dass man am FMO plant, ein europäisches Frachtflugdrehkreuz und/oder ein norddeutsches Luftfrachtzentrum einzurichten. Die Absicht, einen Luftfrachtverkehr im großen Stil am FMO durchzuführen, wird in der jüngsten Vergangenheit immer unverhohlener geäußert. Wir nehmen insoweit auf entsprechende Presseveröffentlichungen der FMO-GmbH im Anschluss an die Vorlage des aktualisierten Verkehrsgutachtens von Dr. W. Allemeyer aus Dezember 2001 Bezug ( vgl. Westfälische Nachrichten &endash; WN- vom 30.04.2002). In die gleiche Richtung zielen Äußerungen des Vorsitzenden des Aufsichtrates der FMO-GmbH Berthold Tillmann (Oberbürgermeister der Stadt Münster). Dieser hat bei einem Treffen mit den Oberbürgermeistern von Bielefeld und Dortmund gesagt, der FMO bekomme zusätzliches Gewicht durch den Frachtverkehr (WN vom 11.04.2002).

Wir befürchten, dass dann, wenn am FMO Frachtflugverkehr im großen Stil abgewickelt wird, ca. 100 Nachtflugbewegungen von Düsenjets (einschließlich der Passagierflüge) mit steigender Tendenz stattfinden werden.

Wie wir bereits oben ausgeführt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes vorhanden. Die von Ihrem Ministerium bisher in Aussicht gestellte Nachtflugregelung (Erlaubnis des Fugverkehrs mit Bonuslisten-Flugzeugen) würde für potentielle Investoren für die Einrichtung von Frachtflugverkehr am FMO so zu verstehen sein, dass praktisch wie bisher am FMO uneingeschränkt nachts geflogen werden kann. Sie dürfen nicht erst abwarten bis z.B. ein großes Frachtflugunternehmen (wie z.B. der mehrheitlich sich in der Hand der Deutschen Post befindende Luftfrachtkonzern DHL) ein europäisches Frachtflugdrehkreuz am FMO angesiedelt hat. Denn dann führt das zu einer Argumentation wie beim Flughafen Köln/Bonn, bei dem das Land NRW trotz der ca. 170 Nachtflugbewegungen im Interesse der dort bereits bestehenden Arbeitsplätze den nächtlichen Frachtflugverkehr nicht weiter einschränken will.

Ergänzend zu unseren bisherigen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren führt die o.a. deutliche Zunahme des prozentualen Anteils der Nachtflugbewegungen dazu, dass die bisher in den lärmphysikalischen und lärmmedizinischen Gutachten zugrunde gelegten Dauerschallpegel nicht zutreffend sein können. Denn in dem zugrunde liegenden Datenerfassungssystem (DES) ist man bei den Strahlflugzeugbewegungen lediglich von einem Anteil bei den nächtlichen Flugbewegungen von 9 Prozent ausgegangen. Wir haben bereits in einem früheren Schreiben darauf hingewiesen, dass dieser Prozentsatz von der FMO-GmbH nur deshalb gewählt worden ist, weil sich auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften für die Berechnung der Dauerschallpegel bei einem solchen Prozentsatz niedrige Dauerschallpegel berechnet werden können und hier auch berechnet worden sind.

Dafür ist unter Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden Zahlen wegen des sehr hohen Anteils an nächtlichen Strahlflugzeugbewegungen die Basis nicht mehr gegeben. Die lärmphysikalischen und lärmmedizinischen Gutachten müssen bereits aus diesem Grunde überarbeitet werden.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass in den bisher vorliegenden lärmphysikalischen und lärmmedizinischen Gutachten nicht die Auswirkungen des Lärms auf besonders lärmempfindliche und gleichzeitige besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppen wie Alte, Kranke und Kinder untersucht worden sind. Außerdem ist nicht berücksichtigt worden, dass Menschen auch gerade zu Feierabendzeit zwischen 18 und 22 Uhr sehr lärmempfindlich sind.

Sehr geehrter Herr Schwanhold, wir bitten Sie, sämtliche Ausführungen als ergänzende Einwände im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen

 

Mit freundlichen Grüßen