22.09.01 Pressemitteilung zum offenen Brief an Landesverkehrsminister Ernst Schwanhold (FMO-BI will heute Ernst Schwanhold Schreiben übergeben. Bürgerinitiative hat elfseitige Forderung verfasst)

Die Sprecher der Bürgerinitiative(BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Hans-Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming wenden sich im Rahmen des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens in einem 11-seitigem offenen Brief an den für den angekündigten Planfeststellungsbeschluß zuständigen Landesverkehrsminister Ernst Schwanhold.

Sie weisen darauf hin, dass in dem in den Planfeststellungsunterlagen enthaltenen lärmmedizinischen Gutachten von Prof. Jansen die Gesundheitsgefahren nicht genügend berücksichtigt worden sind. Die dort angegebenen Grenzwerte seien nicht ausreichend. Wie die Überprüfung der von Prof. Jansen zugrunde gelegten Grenzwerte durch Dr. Maschke und andere Wissenschaftler ergeben habe, seien diese Grenzwerte fehlerhaft und wissenschaftlich nicht haltbar. Dies habe auch bei dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg betreffend die Vorfelderweiterung am Hamburger Flughafen bei den mündlichen Verhandlungen am 26.04.2001 und am 10.07.2001 (Az: 3 E 32/98.P und andere) die entscheidende Rolle gespielt. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde den Planfeststellungsbeschluß nachbessern musste.Leuschner und Schulze Temming beantragen deshalb in dem Brief an den Landesverkehrs-minister die Einholung von neuen lärmphysikalischen und lärmmedizinischen Gutachten.

Sie weisen weiterhin in dem Brief auf die Aussagen von Dr. Peter Wolf, Professor für Flugwesen an der Technischen Universität Aachen und von Dieter Wilken, Abteilungsleiter Verkehrsforschung beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in den Westfälischen Nachrichten vom 07.07.2001 hin. Diese seien zu dem eindeutigen Schluß gekommen, dass entgegen den Aussagen in dem von der FMO-GmbH vorgelegten verkehrswirtschaftlichen Gutachten ein interkontinentaler Flugverkehr für Geschäftsleute am FMO zukünftig nicht stattfinden werde. Damit steht nach Meinung der BI fest, dass die geplante Startbahnverlängerung auf Interkontmaße von 3.600 m überflüssig ist. Für wenige Touristen lohnt sich die gewaltige Investition nicht.

Die BI sieht sich durch die klaren Aussagen dieser Luftverkehrsexperten und durch verschiedene andere Tatsachen, die sie in dem Schreiben an den Landesverkehrsminister im Einzelnen aufgeführt haben, immer mehr in der Einschätzung bestätigt, dass in am FMO nach der Verlängerung der Startbahn von dem weltweit tätigen Expressgutkonzern DHL ein großes Frachtflugdrehkreuz mit dem entsprechenden Nachtflugfärm eingerichtet wird.

Abschließend hat die BI den Verkehrsminister nochmals eindringlich an die Forderung von über 7.200 Bürgerinnen und Bürger aus Greven und über 3.500 aus Ladbergen und aus benachbarten Orten erinnert, unabhängig von dem zur Zeit noch laufenden Planfeststellungsverfahren schon jetzt ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu erlassen.

Einige BI-Vertreter werden dem Landesverkehrsminister Ernst Schwanhold, der am Samstag ohnehin aus anderen Gründen im Grevener Rathaus ist, das 11-seitige Schreiben zusammen mit den Anlagen hierzu direkt übergeben. Das Schreiben ist auch auf der Homepage der BI unter www.bi-greven-fmo.de nachzulesen. Somit habe jeder die Möglichkeit, den Inhalt des Briefes gegenüber dem Landesverkehrsminister zum Gegenstand seiner ergänzenden Einwendungen im noch laufenden Planfeststellungsverfahren zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Es folgt der 11-seitige Brief:

 

 

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5.7.01, 67.000 DM für Klagen im Rechtshilfefonds. BI ist gut gerüstet

Beim letzten Stammtischgespräch stellten die Vertreter der Bürgerinitiative(BI) gegen den Ausbau des FMO fest: "Die zweite Spendensammelaktion war ein guter Erfolg. Wir haben inzwischen ca. 67.000 DM auf dem Rechtshilfefonds-Konto der BI. Dies reicht unter Berücksichtigung von Zinsen aus, um drei Klägerinnen bzw. Klägern Kostendeckungszusagen für Klagen gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß zu geben."

Die BI-Vertreter bedankten sich bei allen Spendern und Helfern für die Spenden und für den tatkräftigen Einsatz der Helfer. Sie kündigten an, dass sie in der nächsten Zeit zusammen mit Rechtsanwalt Sommer aus Berlin geeignete Klägerinnen bzw. Kläger auswählen und mit ihnen entsprechende Verträge abschließen werden.

Die BI teilt in ihrer Presseerklärung abschließend mit, dass Spender natürlich auch nach dem offiziellen Abschluß der zweiten Sammelaktion Spenden auf das Rechtshilfefonds-Konto der BI überweisen können. Die Kontonummer und weitere aktuelle Informationen können der Homepage der BI im Internet entnommen werden: www.bi-greven-fmo.de.

 

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9.6.01 Weitere 5000 DM für BI-Rechtshilfefonds

"Wieder ist der Topf des Rechtshilfefonds in einer Woche um 5.000 DM voller geworden. Wir bewegen uns mit Riesenschritten auf das Ziel zu, insgesamt 70.000 &endash; 100.000 DM für eine Kostendeckungszusage für 3 &endash; 4 Kläger zu sammeln. Zur Zeit ist der Stand bei 55.000 DM", teilten die Vertreter der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V.,Greven, beim letzten Stammtischgespräch mit.

"Die Bürgerinnen und Bürger von Greven und auch den angrenzenden vom Fluglärm betroffenen Gemeinden müssen jetzt alle Kräfte für den Endspurt mobilisieren", meinten die BI-Vertreter bildlich. Am Dienstag, den 26.06.2001 will die BI die Spendensammelaktion beenden. Dieser Endtermin müsse gesetzt werden, um aufgrund des dann vorhandenen Kontostandes zu entscheiden, wie vielen Klägerinnen bzw. Klägern man eine Kostendeckungszusage erteilen könne. Wie die BI weiter in ihrer Presseerklärung mitteilt, bleibt dann bis zum Beginn der Sommerferien noch eine Woche Zeit, um mit den Klägern einen Vertrag über die Vorgehensweise gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß zu schließen. Die Klägerinnen bzw. Kläger würden in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Sommer aus Berlin ausgewählt werden. Diesem seien aufgrund des von ihm erstellten 86-seitigen Rechtsgutachtens die Argumente der potentiellen Kläger bestens bekannt. Aufgrund dieses Zeitplanes sei man auch für den Fall gewappnet, dass das Landesverkehrsministerium den Planfeststellungsbeschluß noch vor oder in den Sommerferien erlasse.

Abschließend weist die BI in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass diejenigen, die noch kein Spendensammel-Schreiben (2. Spendenaufruf) mit anhängendem Überweisungsträger in ihrem Briefkasten vorgefunden hätten, sich dieses an folgenden Stellen abholen könnten:

Germania-Apotheke, Marktstr. 32; Naturkostgeschäft M. Berkenheide, Niederort 2; Buchhandlung Hoppe, Kardinal von Galen Str. 25; Naturkost Böhm und Hölscher, Wittler Damm 25 und Hans Schüttler, Greven-Reckenfeld, Grüner Weg 53.

Im übrigen könne jeder auch mit eigenem Überweisungsträger auf das Konto der BI gegen den Ausbau des FMO Nr. 41639901 bei der Volksbank Greven (BLZ 40061238) Geld überweisen. Beim Verwendungszweck sei dann in der 1. Zeile "Spende für Rechtshilfefonds" und in der 2. Zeile die genaue Anschrift einzutragen, wobei bei der Ortsangabe die Postleitzahl genüge. Dies sei für die Erteilung der Spendenquittung erforderlich. Weitere Informationen zur Spendensammel-Aktion stünden auf der Homepage unter www.bi-greven-fmo.de.

 

 

 

 

 

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2.6.01 Mehr Spenden für Flughafen-BI. Jetzt fast 50.000DM im Rechtshilfefonds für Klagen zur Starbahnverlängerung-Pressemmitteilung der BI

"Die zweite Spendensammelaktion ist gut angelaufen. Obwohl wir erst eine Woche sammeln, haben wir bereits über 5.000 DM Spenden für den Rechtshilfefonds erhalten. Der jetzige Stand liegt bei fast 50.000 DM", teilte Hans Joachim Leuschner als Sprecher der Bürgerinitiative(BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. den Anwesenden beim jüngsten Stammtischgespräch mit. "Darüber freuen wir uns natürlich. Wir führen das darauf zurück, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr erkennen, dass es jetzt auf jeden Einzelnen persönlich ankommt. Eine Unterstützung durch die Stadt Greven zur gerichtlichen Durchsetzung des Nachtflugverbotes und von Lärmschutzmaßnahmen können die Bürger wegen der Blockadepolitik der CDU im Rat nicht erwarten."

Ludger Schulze Temming ergänzte: "Die Zeit drängt. Wir müssen möglichst bald wissen, wie vielen Klägern die BI eine Kostendeckungszusage erteilen kann. Dies hängt entscheidend von dem weiteren Spendendeneingang in den nächsten Wochen ab. Für die Erhebung und die Begründung der Klagen bleiben uns nach dem Gesetz nur 4 Wochen Zeit. Wir müssen auch auf den schlimmsten Fall vorbereitet sein, dass der Planfeststellungsbeschluß kurz vor den oder in den Sommerferien kommt."

Die Anwesenden zeigten sich zuversichtlich, dass aufgrund der wissenschaftlichen Feststellungen des Privatdozenten Dr. Maschke von der Technischen Universität Berlin und anderer Lärmwirkungsforscher die sogenannten Jansen-Kriterien im FMO-Lärmgutachten nicht mehr vor Gericht länger Bestand haben werden.

Wie die BI in ihrer Presseerklärung weiter mitteilt, meinten die Anwesenden übereinstimmend, dass z.B. die Nacht-Lärmschutzzonen gegenüber den im lärmmedizinischen Gutachten von Prof. Jansen enthaltenen bedeutend größer ausgewiesen werden müssten. Man dürfe nicht wie Prof. Jansen eine Gesundheitsgefährdung erst ab 6 x 60 dB(A) &endash; am Ohr des Schläfers gemessen - pro Nacht annehmen sondern, wie es Dr Maschke in seinem Vortrag in Greven getan habe, bereits von einer Gesundheitsgefährdung ausgehen, wenn in der Nacht häufiger als ein Mal pro zwei Nachtstunden (also mehr als vier Mal pro Nacht) Lautstärkemaximalpegel von 52-53 dB(A) auftreten würden. Am besten sei es natürlich, wenn man ein generelles Nachtflugverbot vor Gericht durchsetzen könne.

 

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10.5.2001

Aufruf zur

2. Spendenaktion für Rechtshilfefonds

Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO e.V. will jetzt in einer zweiten Spendensammel-Aktion erreichen, dass viele Spender den Rechtshilfefonds der BI auf 70.000 &endash; 100.000 anfüllen. Laut Pressemitteilung der BI reichen die bisher gesammelten 44.500 DM nur aus, um einem Kläger vertraglich eine Kostendeckungszusage zu geben. Drei bis vier Kläger, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, seien aber zur Durchsetzung eines optimalen Lärmschutzes erforderlich. Diese Kläger sollen, falls ein Nachtflugverbot nicht gerichtlich durchsetzbar sein sollte, gewissermaßen stellvertretend für alle vom Fluglärm Betroffenen in Greven möglichst große Lärmschutzzonen bei der gerichtlichen Überprüfung des in diesem Jahr zu erwartendenden Planfeststellungsbeschlusses durchsetzen. Die Chancen seien nicht schlecht.

Die bisher in dem lärmmedizinischen Gutachten von Prof. Jansen eingezeichneten Lärmschutzzonen seien viel zu klein, weil sie auf den von Prof. Jansen falsch ermittelten Lärmschutzkriterien von 6 x 60 dB(A), am Ohr des Schläfers gemessen, beruhen würden. Eine wissenschaftliche Überprüfung habe ergeben, dass die von Prof. Jansen ermittelten Werte zum Nachteil der Betroffenen viel zu hoch liegen würden. An dieser Überprüfung habe neben drei anderen Wissenschaftlern auch Dr. Christian Maschke, Privatdozent an der Technischen Universität Berlin, mitgewirkt.

Die BI bittet alle Bürgerinnen und Bürger Grevens, sich an der Spendenaktion zu beteiligen. Dies gelte auch für die Einwohner in Grevens Osten und Süden. Bei weiter ansteigenden Fluglärm müssten nämlich auch diese auf Dauer mit deutlich mehr Fluglärm rechnen. Um den steigenden Fluglärm (insbesondere den Nachtfluglärm) nicht einseitig nur den Bürgern in Grevens Norden und Westen zuzumuten, werde dann mit großer Wahrscheinlichkeit in der Fluglärmkommission wieder über die endgültige Einführung der bereits erprobten Alternativ-Flugroute diskutiert werden.

Die BI hat neue Schreiben für alle Bürgerinnen und Bürger Grevens mit einem anhängenden Überweisungsträger vorbereitet. Die BI bittet alle Interessierten, die an der Verteilung dieser Spenden-Schreiben mithelfen wollen, am Dienstag, den 15.05.2001, um 19.30 Uhr in die Räume des NABU, Saerbecker Str. 44, zu kommen.

 

 

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5.5.01, Wissenschaftler Maschke zum Thema Fluglärm. BI lädt Donnerstag zur Diskussion ein

Eine freudige Überraschung hatten die Vertreter der Bürgerinitiative (BI) gegen des Ausbau des FMO e.V. beim jüngsten Stammtisch für die Anwesenden bereit: Der Wissenschaftler Dr. C. Maschke von der Technischen Universität Berlin kommt auf Einladung der BI nach Greven.

Dr. C. Maschke gehört zu den vier Wissenschaftlern, die im Rahmen eines für das Land Brandenburg erstellten Gutachtens festgestellt haben, dass Prof. G. Jansen bei der Erstellung seines lärmmedizinischen Gutachtens für den geplanten Großflughafen in Berlin zu falschen Ergebnissen gekommen ist. Dadurch hat er die Gesundheitsgefahren des Fluglärms im Ergebnis klein geredet. Prof. Jansen hat auch für die FMO-GmbH im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Startbahnverlängerung am FMO das lärmmedizinische Gutachten gemacht. Auch hier hat er die von Dr. C Maschke kritisierten falschen Ergebnisse zugrunde gelegt.

Dr. Maschke wird unter anderem hierüber und über die Streitgespräche berichten, die er mit Prof. Jansen kürzlich zu diesem Thema bei zwei offiziellen Veranstaltungen geführt hat. Das Thema seines Vortrages (mit anschließender Diskussion) lautet: "Die Gesundheitsgefahren des Fluglärms".

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 10.05.2001 um 19.30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zum goldenen Stern" (neben der Martinikirche) in Greven, Martinistr. 2 statt.

Die BI teilt in ihrer Pressemitteilung außerdem mit, dass dieser Termin gleichzeitig eine Auftaktveranstaltung zur zweiten Spendensammelaktion für den Rechtshilfefonds der BI sein wird. Nachtflugverbot und Lärmschutzzonen würden sich nur bei einem gut gefüllten Spendentopf gerichtlich durchsetzen. Zur Erinnerung weist die BI auf den Anstieg der Nachtflugbewegungen in den letzten zwölf Jahren hin: 757 (1989), 1602 (1993), 2545 (1996) und 4635 (2000). Im Jahr 2000 waren am FMO demnach sechs mal so viel Nachtflugbewegungen wie 1989. Innerhalb der letzten 5 Jahre gab es fast eine Verdoppelung. Eine Spirale ohne Ende?, fragt die BI in ihrer Presseerklärung.

Um Betrügereien vorzubeugen, weist die BI abschließend darauf hin, dass sie weiterhin keine Straßen- oder Haustürsammlung machen wird. Die Spendenkonto-Nummer der BI ist 41639901 bei der Volksbank Greven (Blz: 40061238). Die Überweisung ist als Spende für den Rechtshilfefonds zu kennzeichnen. In der zweiten Zeile des Verwendungszwecks ist die Anschrift des Spenders einzutragen, damit die BI eine Spendenbestätigung zuschicken kann.

 

 

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MZ, 28.4.01 (Greven):(Pressemitteilung der BI mit Brief an RP Münster)

 

28.4.01, Jetzt wissenschaftlich bewiesen: Lärmgutachten falsch und unhaltbar!

Falsche Resultate im Gutachten. Lärm: BI gegen den Ausbau des FMO informiert über neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Formularschreiben (zum Download) an RP Münster

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass nunmehr feststehen dürfte, dass der FMO-Gutachter Prof. Jansen in seinem im Planfeststellungsverfahren vorgelegten lärmmedizinischen Gutachten zu falschen Ergebnissen gekommen ist.

Die BI beruft sich auf einen Aufsatz, den die Wissenschaftler C.Maschke, K.Hecht, U. Wolf und J.Feldmann im Bundesgesundheitsblatt 2001 S. 137 ff veröffentlicht haben. Diese vier Wissenschaftler haben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Großflughafen in Berlin im Auftrag des Ministeriums Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Brandenburg eine kritische Überprüfung des dort ebenfalls von Prof. Jansen vorgelegten lärmmedizinischen Gutachtens vorgenommen. Die vier Autoren zeigen in dem Aufsatz auf, dass das von Prof. Jansen gefundene Ergebnis wissenschaftlich nicht haltbar ist.

Jansen geht z.B. beim Tagfluglärm davon aus, dass 19 Lärmereignisse pro Tag mit den sehr hohen Lärmpegeln von 99 dB(A) hingenommen werden müssten. Die vier Wissenschaftler führen hierzu in der Zusammenfassung aus:

 

"Das "Übersteuerungskriterium" von 19x99 dB(A), das von seinem Begründer Gerd Jansen als gesicherte Erkenntnis der Lärmwirkungsforschung bezeichnet wird und vielfach zur Festlegung von "Lärmbelastungsgebieten" für den wachen Menschen herangezogen wurde, ist durch eine fehlerhafte physikalisch-mathematische Datenaufbereitung entstanden. Das ist das Ergebnis einer umfangreichen Revision der Originalliteratur. Basierend auf den von Jansen 1967 durchgeführten Laboruntersuchungen, ergibt sich bei physikalisch korrektem Vorgehen eine "vegitative Übersteuerung" für breitbandige Geräusche von Leq, 30s = 88-89 dB(A) und nicht ab Pegeln von 99 dB(A). Bis zum Vorliegen überlegener wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte daher für den wachen Menschen diese korrigierte "Übersteuerungsgrenze" zur Prävention akuter Fehlregulationen herangezogen werden."

 

Die BI meint, dass eine solche wissenschaftliche Fehlleistung von Prof. Jansen nicht hingenommen werden könne. Denn schließlich würde die Differenz zwischen 88 dB (A) und 99 dB (A) beim Geräuscheindruck beim Menschen mehr als eine Verdoppelung des Lärms bedeuten.

Die BI hat inzwischen ein Formularschreiben (zum Download) erstellt, mit dessen Hilfe vom Fluglärm betroffene Bürgerinnen und Bürger ihre bisher bereits im Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen in diesem Punkt ergänzen können. In diesem Formularschreiben wird die Bezirksregierung beziehungsweise das letztlich entscheidungsbefugte Verkehrsministerium aufgefordert, neue lärmphysikalische und lärmmedizinische Gutachten von fachkundigen, unabhängigen Gutachtern einzuholen.

 

 

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10.03.2001, BI sammelt weiter für den Fonds

Wie die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. in einer Presseerklärung mitteilt, sei man in dem jüngsten Stammtischgespräch nicht bei der Kritik an der Blockadehaltung der CDU-Fraktion stehen geblieben, die mit ihren 20 Stimmen verhindert habe, dass die Stadt Greven einen auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts versierten Rechtsanwalt einschaltet, damit auf dem Rechtswege die Bürger vor der drohenden Zunahme des Fluglärms (insbesondere des Nachtfluglärms) geschützt werden können.

Alle Anwesenden waren sich darüber einig, dass es jetzt um so mehr darauf ankommt, dass der Rechtshilfefonds der BI ein voller Erfolg wird. 44.500 DM seien aber nicht genug, um einen möglichst weitgehenden Lärmschutz durchzusetzen. Ziel sei es nach wie vor, Spenden in Höhe von insgesamt 70.000 DM bis 100.000 DM zu sammeln.

Die BI-Vertreter wiesen darauf hin, dass Spenden auch weiterhin an die BI gegen den Ausbau des FMO auf das Rechtshilfefondskonto Nr. 41639901 bei der Volksbank Greven (BLZ: 40061238) überwiesen bzw. eingezahlt werden könnten. Dabei solle die Anschrift des Spenders (bei der Ortsangabe reiche die Postleitzahl) in die zweite Zeile bei Verwendungszweck eingetragen werden. Dies sei erforderlich, damit die BI wisse, wohin sie die steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenbestätigung schicken könne.

Die Teilnehmer am BI-Stammtisch hielten es übereinstimmend für erforderlich, eine zweite groß angelegte Spendensammelaktion durchzuführen. Diese Aktion wird kurz nach den Osterferien beginnen. Die Auftaktveranstaltung wird rechtzeitig vorher angekündigt werden, teilt die BI abschließend mit.

 

 

 

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Sehr geehrter Herr Koling!

Im Namen der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. stelle ich für die nächste Ratssitzung am 21.02.2001 folgende Anträge:

1. Der Rat der Stadt Greven möge beschließen:

Die Stadt Greven verpflichtet sich gegenüber der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. an diese unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen einen Garantiebetrag zu zahlen. Die genaue Höhe des garantierten Betrages wird im Zeitpunkt des Ergehens des zu erwartenden Planfeststellunsbeschlusses betreffend die Startbahnverlängerung am FMO berechnet. Der Garantiebetrag ergibt sich dann aus der Differenz zwischen der Summe der auf dem Rechtshilfefonds-Konto der BI bis zum Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses eingegangenen Spendenbeträge und dem Betrag von 100.000 DM ( in Worten: einhunderttausend). Der Höchstbetrag dieser Garantieerklärung beläuft sich auf 50.000 DM (in Worten: fünfzigtausend).

Die BI muß sich ihrerseits gegenüber der Stadt Greven verpflichten, vier Bürgerinnen bzw. Bürgern von Greven vertraglich Kostendeckungszusagen hinsichtlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für deren Rechtsstreite betreffend den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß zu geben.

Die vier Kläger bzw. Klägerinnen müssen dabei verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, um auf diese Weise einen optimalen Schutz vor den negativen Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs für möglichst viele Bürger Grevens zu erreichen (z.B. durch Erweiterung der in den FMO-Gutachten ausgewiesenen Lärmschutzzonen, aus denen sich bei entsprechenden gerichtlichen Auflagen Ansprüche der Betroffenen gegenüber der FMO-GmbH auf Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen und andere lärmbedingte Nachteile ergeben).

Der Stadt Greven kommt es bei der Unterstützung der Klagen insbesondere auch auf die gerichtliche Durchsetzung eines generellen Nachtflugverbotes an. Der Stadt Greven ist es bekannt, dass die BI mit der Unterstützung von Klägern als weitestes Rechtsschutzziel die Verhinderung der Startbahnverlängerung verfolgen wird.

2. Für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wird, beantrage ich im Namen der BI folgendes:

Der Rat der Stadt Greven möge beschließen:

Die Stadt Greven beauftragt möglichst bald einen auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts versierten Rechtsanwalt mit der Erstellung eines schriftlichen Rechtsgutachtens zu den Klagechancen gegen einen Planfeststellungsbeschluß, wenn er kein Nachtflugverbot enthält.

In diesem Gutachten soll dargestellt werden, welche Erfolgsaussichten für Klagen einzelner Bürgerinnen und Bürger Grevens bestehen, um hinsichtlich des zu erwartenden Planfeststellungsbeschlusses betreffend die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m einen optimalen Schutz der Bürgerinnen und Bürger Grevens gegenüber den negativen Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs zu erreichen (z.B. Durchsetzung eines generellen Nachtflugverbotes, Erweiterung der in den FMO-Gutachten ausgewiesenen Lärmschutzzonen sowie weiterer Auflagen im Planfeststellungsbeschluß).

Die Durchsetzung eines Nachtflugverbotes soll dabei auch für den Fall untersucht werden, dass die Startbahnverlängerung nicht genehmigt wird.

Außerdem soll der Rechtsanwalt untersuchen, inwieweit gemeindliche Hoheitsrechte, insbesondere die Planungshoheit, durch die Startbahnverlängerung betroffen und verletzt sind.

Nach Eingang des Rechtsgutachtens, das möglichst innerhalb von 3 Monaten erstellt werden soll, entscheidet der Rat möglichst bald, ob und ggfls. in welcher Weise Rechtsstreite durch die Stadt Greven bzw. durch einzelne Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung der Stadt Greven hinsichtlich des zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß geführt werden.

Begründung zum 1. Antrag:

Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. hat anlässlich der öffentlichen Vorstellung des von ihr eingeholten Rechtsgutachtens des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin am 15.11.2000 einen Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Ziel dieses Rechtshilfefonds ist die finanzielle Absicherung von Klägerinnen bzw. Kläger aus Greven hinsichtlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Rechtsschutzverfahren betreffend den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß für die Startbahnverlängerung. Ich verweise insoweit auf das Schreiben der BI an alle Grevener Haushalte (mit anhängendem Überweisungsträger), von dem ich ein Exemplar für Sie und die Ratsmitglieder als Anlage beigefügt habe.

Die BI will aus den von ihr angegebenen und auf ihrer Homepage www.bi-greven-fmo.de im einzelnen nachzulesenden Gründen die geplante Startbahnverlängerung am FMO verhindern.

Falls dieses gerichtlich nicht durchsetzbar sein sollte, will die BI zumindest für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven den größtmöglichen Schutz gegen die zu erwartenden negativen Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs erreichen (z.B. Durchsetzung eines generellen Nachtflugverbotes, Erweiterung der in den FMO-Gutachten viel zu klein ausgewiesenen Lärmschutzzonen sowie weitere Auflagen im Planfeststellungbeschluß zum Schutz der betroffenen Bürger).

Die BI hat im Rahmen ihrer Spendensammelaktion für den Rechtshilfefonds bisher bereits 44.000 DM gesammelt. Der Spendeneingang geht in den letzten Wochen aber zurück. Die BI erwartet jedoch, dass in absehbarer Zeit insgesamt eine Spendensumme in Höhe von 50.000 DM erreicht werden kann.

Die BI hat öffentlich angekündigt, dass sie sich aufgrund der bisher eingegangenen Spendengelder in der Lage sieht, zumindest eine Klägerin bzw. einem Kläger eine Kostendeckungszusage für Rechtsstreite betreffend den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß des Landesverkehrsministers zu geben. Dies gilt nach wie vor. Die BI hat gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das zuständige Gericht den Planfeststellungsbeschluß nicht aufheben wird, wenn es ihn als rechtmäßig ansieht.

Die BI meint, dass es dann darum gehen muss, zumindest weitere Auflagen in dem Planfeststellungsbeschluß durchzusetzen. Hierfür ist der oben beantragte Garantiebetrag erforderlich.

Es geht der BI bei den Rechtsstreiten neben der Durchsetzung eines generellen Nachtflugverbotes u.a. um die Ausdehnung der in dem FMO-Gutachten viel zu klein ausgewiesenen Lärmschutzgebiete. Nur wer in diesen Lärmschutzgebieten wohnt, hat später Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. schallisolierte Fenster und Dächer), die dann von der FMO-GmbH zu bezahlen sind. Die übrigen Bürger von Greven müssen ansonsten den zu befürchtenden erheblichen Fluglärm entschädigungslos über sich ergehen lassen.

Die BI hält es für erforderlich, dass drei am besten jedoch vier Kläger, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, zum Zwecke der Durchsetzung größerer Lärmschutzgebiete Klagen erheben. Dafür sind bei vorsichtiger Schätzung ca. 70.000 &endash; 100.000 DM erforderlich. Es kann wohl kaum erwartet werden, dass die Bürger die fehlenden Geldbeträge durch Spenden aufbringen werden.

Die Unterstützung von Bürgerinitiativen durch Kommunen ist nach Aussage des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Sommer aus Berlin anlässlich der öffentlichen Vorstellung seines im Auftrag der BI erstellten 86-seitigen Rechtsgutachtens am 15.11.2000 ein inzwischen übliches Verfahren.

Die Bürgerinnen und Bürger von Greven haben mit ihren ca. 7.200 Unterschriften im Rahmen des Bürgerbegehrens und durch ihre bisher für den Rechtshilfefonds gespendeten Geldbeträge deutlich gemacht, dass sie die Problematik einer verlängerten Startbahn am FMO mit den dadurch zu erwartenden negativen Folgen für das Gemeinwesen sehr wohl sehen und ernst nehmen.

Zur weiteren Begründung verweise ich ergänzend auf das 10-seitige Schreiben der BI vom 11.01.2001 an Sie und an die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Greven vertretenen Parteien. Darin weist die BI darauf hin, dass der Rat der Stadt Greven nicht mehr an seine an sich positive Stellungnahme zur Startbahnverlängerung gebunden ist, die er im Juni 1998 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgegeben hat.

Der Rat der Stadt Greven hat nämlich seine positive Stellungnahme vom Juni 1998 zur geplanten Startbahnverlängerung unter den Vorbehalt gestellt, dass die FMO-GmbH ein detailliertes Gutachten zur verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des FMO nachreichen solle. Dieses Gutachten ist jedoch bis heute &endash; gut 2_ Jahre danach &endash; nicht vorgelegt worden. Offensichtlich ist die FMO-GmbH hierzu weder willens noch in der Lage.

Daß die FMO-GmbH zur Vorlage eines ergänzenden Gutachtens in diesem Sinne nicht in der Lage ist, ergibt sich auch daraus, dass die Befürchtungen des Gutachters der FMO-GmbH in dem bisher vorgelegten Verkehrsgutachten aus dem Jahr 1994 sich zum Nachteil des FMO bestätigt haben. Die großen Luftverkehrsgesellschaften haben nämlich in den vergangenen Jahren ihre bisherige Vorgehensweise, die Interkontflüge weitestgehend über ihre Luftdrehkreuze Frankfurt, München, Amsterdam, Paris, Brüssel, London und Zürich abzuwickeln, verstärkt.

Dementsprechend sind im Fernsehen im Münsterlandmagazin des WDR am 17.01.2001 Stellungnahmen der Pressesprecher der großen Reiseunternehmen TUI und ITS gesendet worden, wonach für den FMO nicht einmal für Urlaubsflüge mit Interkontzielen mittelfristig und langfristig wirtschaftliche Aussichten auf Erfolg bestehen. Die BI meint deshalb, dass mit einem ergänzendem Verkehrsgutachten der FMO-GmbH nicht mehr gerechnet werden kann.

Die BI meint außerdem, dass die Stadt Greven nicht mehr länger auf ein solches ergänzendes Gutachten warten sollte. Wenn die FMO-GmbH es hätte vorlegen wollen, dann hätte sie es schon vor dem Anhörungstermin der Träger öffentlicher Belange im November 1999 getan, um diesen Vorbehalt der Stadt Greven auszuräumen. Daß die FMO-GmbH nicht bereit ist, die Bedenken der Stadt Greven ernst zu nehmen, hat sich ganz deutlich auch in der Diskussion beim Ratsbeschluß gezeigt, mit dem die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes gefordert worden ist.

Die BI hält die vom städtischen Rechtsrat Kunze in der Haupt- und Finanzausschußsitzung am 31.01.2001 geäußerte Auffassung, theoretisch könne die FMO-GmbH das ergänzende Verkehrsgutachten noch bis zum Abschluß des Planfeststellungsverfahrens, d.h. bis zum Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses vorlegen für falsch und für die Stadt Greven für nachteilig. Diese Auffassung hätte zur Folge, dass die Stadt Greven den Planfeststellungsbeschluß abwarten müsste und erst dann entscheiden könnte, ob Sie gegen den Planfeststellungsbeschluß rechtlich vorgehen will, der ohne dieses ergänzendes Verkehrsgutachten ergangen ist.

Dadurch bringt sich die Stadt Greven aber in große zeitliche Schwierigkeiten. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass Klagen von Bürgern oder der Stadt Greven innerhalb von einem Monat bei Gericht eingereicht werden und innerhalb von weiteren 6 Wochen (bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz zur Verhinderung des sofortigen Baubeginns innerhalb von 4 Wochen) begründet werden müssen.

Wenn die Stadt Greven sich erst dann entschließen sollte, die BI mit der oben beantragten Garantieerklärung zu unterstützen, dürfte dieses unter Berücksichtigung der längeren Zeiträume für eine Beschlussfassung des Rates kaum noch zeitgerecht möglich sein. Zudem würde dann die BI bei der Auswahl der Kläger und Herr Rechtsanwalt K. Sommer bei der Fertigung der entsprechenden auf die jeweiligen Kläger bezogenen Klagebegründung unter einen ungeheuren Zeitdruck geraten.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die BI bei der Auswahl der Kläger anders vorgeht, wenn sie nicht &endash; wie bisher aufgrund des begrenzten finanziellen Rahmens vorgesehen - nur eine Klägerin bzw. Kläger auswählt sondern mit Unterstützung der Stadt Greven vier Kläger auswählen kann, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen.

Zu der Rechtslage, die sich ergibt, wenn die Startbahnverlängerung und der zu erwartende Planfeststellungsbeschluß ohne gerichtliche Überprüfung als rechtmäßig hingenommen wird und z.B. kein generelles Nachtflugverbot gerichtlich durchgesetzt wird, verweise ich auf S. 2 des o.a. Schreibens der BI vom 11.01.2001. Ich bitte Sie, das Schreiben der BI vom 11.01.2001 und die übrigen Anlagen zur Vorlage Nr. 605/00 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2001 den Ratsmitgliedern zur Beschlussfassung hinsichtlich des vorliegenden Antragsschreibens zur Kenntnis zu geben. Eine umfassende Information aller Ratsmitglieder in dieser für die weitere Entwicklung von Greven entscheidenden Frage erscheint der BI sehr wichtig.

Die BI geht davon aus, dass sich ein generelles Nachtflugverbot am FMO bei den herrschenden politischen Verhältnissen auf Landesebene auf absehbare Zeit politisch nicht durchsetzen lässt. Wir gehen außerdem davon aus, dass in dem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß ein generelles Nachtflugverbot nicht enthalten sein wird. Die bisherigen politischen Versuche waren vergeblich (vgl. S. 3 des o.a. Schreibens der BI vom 11.01.2001). Auch in der vom Landesverkehrsministers vorgelegten "NRW-Luftverkehrskonzeption 2010" ist kein Nachtflugverbot für den FMO vorgesehen. Dies war nach dem insoweit negativen Ergebnis der Koalitionsverhandlungen auch nicht anders zu erwarten.

Die Zeit drängt. Wir möchten von Seiten der BI möglichst bald darüber Klarheit haben, ob und in welchem Umfang die Stadt Greven den Rechtshilfefonds der BI unterstützt. Insoweit verweise ich auf S. 10 des o.a. Schreibens vom 11.01.2001.

Begründung zum 2.Antrag:

Diesen Hilfsantrag stellt die BI deshalb, weil nach der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in der Sitzung am 31.01.2001 zu befürchten ist, dass der oben gestellte Antrag zu 1. von der Mehrheit im Rat der Stadt Greven abgelehnt wird.

Der Rat der Stadt Greven kann sich aber nicht aus der Verantwortung stehlen. Den Kopf in den Sand zu stecken in der Hoffnung, dass der Fluglärm vielleicht doch nicht so schlimm werden wird und auch nicht das europäische Frachtflugdrehkreuz (sog. Europa-Hub) am FMO errichtet wird, ist sicherlich einen Lösung. Nach Auffassung der BI aber die schlechteste. Es gilt, das Beste aus der Situation zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Grevens zu machen.

Wenn sich die BI und die Stadt Greven nicht auf politischen Wege mit der Forderung auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes durchsetzen konnten und können (vgl. S. 3 bis 7 des Schreibens der BI vom 11.01.2001), so bleibt jetzt nur noch der Rechtsweg.

Zur Rechtslage:

Wenn wir die von der FMO-GmbH beantragte Startbahnverlängerung und den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß als rechtmäßig hinnehmen und z.B. kein generelles Nachflugverbot gerichtlich durchsetzen, dann müssen wir auch die dann möglichen zusätzlichen 50 Nachtflüge im Rahmen eines europäischen Frachtflugdrehkreuzes (sog. Europa-Hub) über uns ergehen lassen, von denen im verkehrswirtschaftlichen Gutachten der FMO-GmbH die Rede ist (vgl. S. 48-52 des im Auftrag der FMO-GmbH erstellten verkehrswirtschaftlichen Gutachtens Teil II, Luftfrachtverkehr &endash; Anlage 6.2 zum Antrag der FMO-GmbH - ). Und dies dürfte &endash; wie Sie an dem Beispiel der Stadt Köln mit über 130 Nachtflugbewegungen in jeder Nacht ersehen mögen &endash; nur die Spitze des Eisberges sein (vgl. S.7 des o.a. Schreibens vom 11.01.20001). Es besteht dann für die durch den Fluglärm entstehenden Wertminderungen der Grundstücke grundsätzlich keine Ausgleichsverpflichtung der FMO-GmbH. Nur wer innerhalb bestimmter Lärmschutzzonen wohnt, hat Anspruch gegenüber der FMO-GmbH auf Bezahlung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster mit automatischer Entlüftung, schallisoliertes Dach etc.)

Da in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 31.01.2001 die Mehrheit der Meinung war, dass die BI mit ihrem Ziel, den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß zur Verlängerung der Start- und Landebahn aufheben zu lassen, zu weit geht, ist es erforderlich, dass die Stadt Greven in eigener Regie einen auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechtes versierten Rechtsanwalt beauftragt, der nur die von der Stadt Greven verfolgten Rechtsschutzziele im Auftrag der Stadt Greven rechtlich untersucht und ggfls. auch vor Gericht vertritt.

Die BI verweist insoweit auf das Beispiel der Gemeinde Ladbergen, der es vor allem um die Durchsetzung des Nachtflugverbotes am FMO geht. Die Kommune Ladbergen ist nicht untätig geblieben sondern hat im Dezember letzten Jahres den auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechtes fachkundigen Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Quaas aus Stuttgart mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt.

Die BI hat sich bei der Formulierung des 2. Antrages weitgehend nach dem Untersuchungsauftrag gerichtet, den die Gemeinde Ladbergen dem Rechtsanwalt Quaas erteilt hat (vgl. Bericht in der WN-Greven vom 10.02.2001).

Die Bürgerinnen und Bürger von Greven haben durch 7.200 Unterschriften im Rahmen des Bürgerbegehrens deutlich gemacht, worauf es ihnen bei der Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen der FMO-GmbH sowie den damit verbundenen Arbeitsplätzen und dem Verbot von Nachtflügen ankommt: Sie sind nicht damit einverstanden, dass den wirtschaftlichen Interessen der FMO-GmbH der Vorzug vor den möglicherweise gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Fluglärms (insbesondere des Nachtfluglärms) gegeben wird.

Wir bitten Sie, dieses eindeutige Votum bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Die BI bittet den Rat der Stadt Greven, seine Entscheidung möglichst bald zu treffen. Es schon viel Zeit verschenkt worden. Der Planfeststellungsbeschluß soll in diesem Jahr kommen. Es ist nicht bekannt, wann das sein wird. Wir befürchten, dass dieses u.U. noch vor den Sommerferien sein kann.

Nachdem am 6. Dezember 2000 bereits die Genehmigung zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes durch die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Clement erfolgt ist (vgl. S. 6 des o.a. Schreibens der BI vom 11.01.2001), kann es durchaus sein, dass nach dieser entscheidenden Weichenstellung der Landesregierung der Planfeststellungsbeschluß auch nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Die Zeit drängt. Nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses bleibt nicht mehr viel Zeit. Für die Einreichung der Klagen einschließlich Begründung stehen nur wenige Wochen zu Verfügung (vgl. oben). Die Zeit reicht dann jedenfalls nicht mehr dafür aus, dass erst dann ein entsprechender Ratsbeschluß gefasst wird, dass die Stadt Greven einen versierten Rechtsanwalt findet und dieser die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen rechtlich würdigen und eine qualifizierte Klageschrift fertigen kann. Außerdem muß dann die Stadt Greven die entsprechenden Klägerinnen bzw. Kläger aussuchen. Sie mögen daran, dass der von der Gemeinde Ladbergen eingeschaltete Rechtsanwalt von der Beauftragung im Dezember 2000 bis zur Vorstellung seines Gutachtens am 17.05.2001 fünf Monate braucht, ersehen, wie zeitaufwendig die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu den hier anstehenden Fragen ist.

Es wäre äußerst bedauerlich, wenn sich bei der Stadt Greven der Ausspruch von Gorbatschow bewahrheiten sollte: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

Im Fall der Stadt Greven mit dem von den Bürgerinnen und Bürgern dann hinzunehmenden (Nachtfluglärm.)

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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17.2.2001, BI fordert Abdeckung des Klagerisikos. Zwei Anträge für die nächste Ratssitzung/"Nachtflugverbot durchsetzen"

Wie die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. in einer Presseerklärung mitteilt, hat sie für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Greven am Mittwoch, den 21.02.2001, zwei Anträge gestellt.

Bei dem ersten Antrag handele es sich um eine Abänderung des bisherigen Antrages der BI, wonach die Stadt Greven einen Betrag in Höhe von 50.000 DM für den Rechtshilfefonds der BI zahlen sollte. Um der Stadt Greven angesichts ihrer prekären Haushaltslage entgegen zu kommen, habe die BI ihren Antrag abgeändert. Anstelle der sofortigen Zahlung möchte sie jetzt eine Garantieerklärung der Stadt Greven erhalten. In dieser Erklärung soll sich die Stadt Greven verpflichten, zur Risikoabdeckung für bis zu vier Klägern gegebenenfalls bis zu 50.000 DM an die BI zu zahlen. Falls die Rechtsstreite der von der BI unterstützten Kläger ganz oder teilweise verloren gehen sollten, seien bei vorsichtiger Schätzung bis zu 100.000 DM erforderlich. Diese vier verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnenden Kläger sollen gewissermaßen stellvertretend einen möglichst weitgehenden Schutz vor den negativen Auswirkungen des zunehmenden Luftverkehrs für möglichst viele Bürger Grevens erreichen ( z.B. Bezahlung von schallisolierten Dächern und Fenstern sowie automatischen Lüftungsanlagen). Diese Vorgehensweise ist erforderlich, wenn das Gericht dem Ausbau der Startbahnverlängerung zustimmen sollte.

Die BI befürchtet allerdings aufgrund des Ergebnisses der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2001, dass die Mehrheit aus CDU und FDP auch diesen geänderten Antrag ablehnen wird.

Für diesen Fall will die BI (hilfsweise) mit ihrem zweiten Antrag erreichen, dass die Stadt Greven &endash; wenn sie schon nicht den Rechtshilfefonds der BI unterstützt &endash; dann aber in eigener Regie versucht, zumindest die von der Stadt Greven selbst angestrebten Rechtsschutzziele durchzusetzen.

Wenn sich der Rat der Stadt Greven unter Berücksichtigung von ca. 7.200 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürger Grevens fast einstimmig (bei einer Gegenstimme) im Ratsbeschluß vom 1. September 1999 für die Forderung auf Einführung eines generellen Nachtflugverbotes ausgesprochen habe, dann müssten diesem Beschluß auch Taten folgen. Die BI und auch die Vertreter der Stadt hätten zahlreiche Versuche unternommen, das Nachtflugverbot politisch durchzusetzen. Diese seien alle vergeblich gewesen. In der im Dezember letzten Jahres vorgelegten Luftverkehrskonzeption 2010 des Landes NRW sei für den FMO gerade kein Nachtflugverbot vorgesehen. Bei realistischer Betrachtung könne man das generelle Nachtflugverbot jetzt nur auf dem Rechtswege gerichtlich durchsetzen.

Die BI strebe deshalb mit dem zweiten Antrag an, dass die Stadt Greven zumindest möglichst bald einen auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts versierten Rechtsanwalt mit der Erstellung eines schriftlichen Rechtsgutachtens zu den Klagechancen gegen einen Planfeststellungsbeschluß, wenn er kein Nachtflugverbot enthält, beauftragt. Damit würde die Stadt Greven dem Beispiel der Gemeinde Ladbergen folgen.

Wenn die Stadt noch tätig werden wolle, sei es höchste Zeit. Ein Rechtsanwalt brauche mehrere Monate Zeit für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens.

 

 

Anfang Pressemitteilungen der BI

Presseerklärung vom 9.2.2001
Geld reicht für eine Kostendeckungszusage

"Der Gesamteingang der Spenden liegt jetzt bei ca. 44.000 DM. Dies ist erfreulich, wenngleich die für Durchsetzung eines möglichst weitgehenden Lärmschutzes erforderlichen 70.000 bis 100.000 DM noch nicht vorhanden sind. Jedenfalls reicht es aus, um zumindest einer Bürgerin bzw. einem Bürger Grevens eine Kostendeckungszusage zu geben," teilte Hans Joachim Leuschner als Sprecher der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. den Teilnehmern am jüngsten BI-Stammtisch mit.

Die Anwesenden zeigten sich sehr enttäuscht, dass der Haupt-und Finanzausschuß der Stadt Greven in seiner Sitzung am 31.01.2001 mit der CDU- und FDP-Mehrheit den Antrag der BI auf Unterstützung der BI durch die Stadt Greven durch Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 50.000 DM abgelehnt hat.

Die Vertreter der BI meinten, es sei kaum zu erwarten, dass die BI in absehbarer Zeit Spenden in Höhe von insgesamt 70.000 bis 100.000 DM bekommen werde. Deshalb könne die BI auch nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - drei bis vier Klägern, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, eine Kostendeckungszusage geben. Dies wäre erstrebenswert gewesen, weil diese Kläger dann hätten versuchen können, einen Lärmschutz gewissermaßen stellvertretend für möglichst viele Bürger Grevens durchzusetzen, in dem sie auf eine Erweiterung der in den Gutachten der FMO-GmbH viel zu klein ausgewiesenen Lärmschutzzonen geklagt hätten. Nur wer innerhalb der Lärmschutzzonen wohne, habe Anspruch auf Ersatz von passiven Schallschutzmaßnahmen.

Die Anwesenden hatten auch wenig Verständnis dafür, dass die Mehrheit im Ausschuß meine, das Rechtsschutzziel der BI auf Aufhebung des zu erwartenden Planfeststellungsbeschlusses sei zu weitgehend. Es widerspreche dem im Juni 1998 gefaßten Beschluß des Rates. Dazu Ludger Schulze Temming: "Dies stimmt gerade nicht. Der Rat der Stadt Greven hat seine positive Stellungnahme zur Startbahnverlängerung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter den Vorbehalt gestellt, dass die FMO-GmbH ein detailliertes Gutachten zur verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des FMO nachreichen müsse. Dieses Gutachten ist jedoch bis heute &endash; gut 2 _ Jahre danach &endash; noch nicht vorgelegt worden. Offensichtlich ist die FMO-GmbH hierzu weder willens noch in der Lage. Deshalb ist der Rat auch nicht mehr an seine positive Stellungnahme gebunden."

Die Teilnehmer am BI-Stammtisch hoffen, dass sich die Bürgervertreter im Rat der Stadt Greven von dem 10-seitigen Schreiben der BI an den Bürgermeister und an die Fraktionsvorsitzenden überzeugen lassen und die BI in ihrem Bemühen unterstützen, die negativen Auswirkungen infolge der Startbahnverlängerung für die Gesundheit und die Lebensqualität der jetzt und zukünftig in Greven lebenden Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Wenn der Rat der Stadt die BI auch nicht unterstützen will, muß er sich fragen lassen, wie die Stadt Greven den Schutz der Bürgerinnen und Bürger Grevens vor dem zunehmenden Fluglärm (insbesondere vor dem Nachtfluglärm aufgrund der drohenden Einrichtung eines europäischen Frachtflugdrehkreuzes) in eigener Regie rechtlich durchsetzen will.

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Presseerklärung vom 19.1.2001

Bedarsfgerechter Ausbau des FMO nicht verhindern. BI Startbahnverlängerung schießt über das Ziel hinaus

"Inzwischen sind 42.000 DM auf dem Rechtshilfefonds-Konto eingegangen", teilte Hans Joachim Leuschner als Sprecher der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. den Anwesenden des letzten BI-Stammtisches mit. "Der Spendeneingang geht damit zurück. Dies war abzusehen. Jetzt ist der Rat der Stadt Greven an der Reihe, seinen Beitrag zu leisten", ergänzte er.

Die Teilnehmer des BI-Stammtisches begrüßten das 10-seitige Schreiben der BI an den Bürgermeister und an die Fraktionsvorsitzendenin dem die BI einen Zuschuß der Stadt Greven in Höhe von 50.000 DM zum Rechtshilfefonds der BI beantragt und dies intensiv begründet hat. Das vollständige Schreiben ist auf der Homepage der BI unter www.bi-greven-fmo.de nachzulesen.

Ludger Schulze Temming führte hierzu aus: "Wir haben in diesem Schreiben deutlich gemacht, dass sich die Stadt Greven bei Gewährung des Zuschusses keineswegs gegen eine bedarfsgerechte Erweiterung des FMO stellt. Eine solche will auch die BI nicht verhindern. Die Startbahnverlängerung und die damit mögliche Einrichtung eines europäischen Frachtflugdrehkreuzes geht aber weit darüber hinaus. Die Stadt Greven muß sich jetzt durch Gewährung des beantragten Zuschusses schützend vor ihre Bürgerinnen und Bürger stellen. Es geht nicht an, dass der Fluglärm, insbesondere der Nachtfluglärm, immer mehr verstärkt wird. Dies geht letztlich auf Kosten der Gesundheit und der Lebensqualität der Bürger von Greven und Ladbergen."

Die BI-Vertreter wiesen weiterhin darauf hin, dass in dem Schreiben daran erinnert werde, dass es in den vergangenen Jahren mehrere Versuche der BI gegeben habe, ein generelles Nachtflugverbot politisch durchzusetzen. Auch die Vertreter der Stadt Greven hätte sich entsprechend dem Ratsbeschluß, der am 9.9.1999 aufgrund des erfolgreichen Bürgerbegehrens der BI ergangen sei, hierum vergeblich in den verschiedenen Gremien und beim Landesverkehrsminister bemüht. Man müsse leider feststellen, dass man auf politischen Wege wohl kaum zum Erfolg kommen könne. Ein rechtliches Vorgehen gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß biete zumindest die Chance, ein generelles Nachtflugverbot gerichtlich durchzusetzen.

In dem Schreiben habe die BI außerdem darauf hingewiesen, dass Ministerpräsident Clement und die ihm unterstehende oberste Raumordnungsbehörde den Beschluß des Bezirksplanungsrates von 20.März 2000 zur 4. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster (Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m) inzwischen mit Erlaß vom 6.12.2000 genehmigt habe. Dies habe Ministerpräsident Clement der BI durch den Chef der Staatskanzlei mit Schreiben vom 20.12.2000 mitteilen lassen. Mit dieser Genehmigung habe sich der Ministerpräsident über die vom Rat der Stadt Greven in der einstimmig gefassten Resolution vom 15.März 2000 geäußerten Bedenken hinweggesetzt, die sich aus den unter Umständen erheblichen Einschränkungen der Siedlungstätigkeit für die Stadt Greven ergeben, wenn das europäische Frachtflugdrehkreuz tatsächlich verwirklicht wird.

Hierzu Hans Joachim Leuschner: "Es ist erstaunlich, dass die Landesregierung bisher noch nicht die Öffentlichkeit und offensichtlich auch nicht die Stadt Greven darüber informiert hat, dass inzwischen am 6.12.2000 die Genehmigung zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes bereits erteilt worden ist. Warum wohl nicht? Will man bei der Stadt Greven keine "unnötige Unruhe" erzeugen?"

Man erwarte mit Spannung auf die am 31.Januar stattfindende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greven, in der über den Antrag der BI entschieden werde, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.

 

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Pressemitteilung zum Antrag auf Zuschuß zum Rechtshilfefonds

Greven, 16.01.2001

"Die Stadt muss sich schützend vor ihre Bürger stellen"

Die Stadt Greven muß sich schützend vor ihre Bürgerinnen und Bürger stellen und sich mit einem erheblichen Betrag an dem Rechtshilfefonds der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO beteiligen. Diese Forderung hat jetzt die BI in einem 10-seitigen Schreiben gegenüber dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden erhoben.

"Wir haben in dem Brief beantragt, dass die Stadt Greven einen Betrag in Höhe von 50.000 DM als Zuschuß für den Rechtshilfefonds der BI zahlt", teilt Hajo Leuschner als Sprecher der BI mit. Und er ergänzt: "Dieser Betrag ist trotz der angespannten Haushaltslage der Stadt Greven nicht zu hoch. Er liegt umgerechnet auf alle Einwohner Grevens noch unter 1,50 DM pro Person. Es müsste auch im Interesse der Stadt Greven liegen, ihre Bürgerinnen und Bürger vor dem bei einer Startbahnverlängerung zu befürchtenden erheblich größeren Fluglärm (insbesondere dem Nachtfluglärm) zu schützen.

 

Die BI teilt den Bürgervertretern in dem Schreiben u.a. mit, dass sie zwar nicht auf die Hilfe der Stadt Greven angewiesen sei, um überhaupt die Rechtmäßigkeit des zu erwartenden Planfeststellungsbeschlusses gerichtlich überprüfen zu lassen. Denn einer Bürgerin bzw. einem Bürger würde die BI ohnehin eine Kostendeckungszusage für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß des Landesverkehrsministers geben. Dafür würden die bis zum Ende des letzten Jahres auf dem Rechtshilfefonds-Konto der BI eingegangenen Spenden in Höhe von ca. 40.000 DM ausreichen.

Falls das Gericht aber feststelle, dass der Planfeststellungsbeschluß rechtmäßig sei, werde es ihn nicht aufheben. Dann gehe es darum, zumindest weitere Auflagen in dem Planfeststellungsbeschluß gerichtlich durchzusetzen. Hierfür seien die 50.000 DM der Stadt erforderlich.

Es gehe dabei neben der Durchsetzung eines generellen Nachtflugverbotes u.a. um die Ausdehnung der in dem FMO-Gutachten viel zu klein ausgewiesenen Lärmschutzgebiete. Nur wer in diesen Lärmschutzgebieten wohne, habe später Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. schallisolierte Fenster und Dächer), die dann von der FMO-GmbH zu bezahlen seien. Die übrigen Bürger von Greven müssten ansonsten den zu befürchtenden erheblichen Fluglärm entschädigungslos über sich ergehen lassen.

Die BI hält es für erforderlich, dass drei am besten jedoch vier Kläger, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, zum Zwecke der Durchsetzung größerer Lärmschutzgebiete Klagen erheben. Dafür seien bei vorsichtiger Schätzung ca. 70.000 &endash; 100.000 DM erforderlich. Es könne wohl kaum erwartet werden, dass die Bürger die insoweit fehlenden Geldbeträge durch Spenden aufbringen werden.

Die Unterstützung von Bürgerinitiativen durch Kommunen sei nach Aussage des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Sommer aus Berlin anlässlich der öffentlichen Vorstellung seines im Auftrag der BI erstellten 86-seitigen Rechtsgutachtens ein inzwischen übliches Verfahren. Die BI weist insoweit auch auf das lobenswerte Beispiel der Gemeinde Ladbergen hin, wo dieses praktiziert werde.

Die Bürgerinnen und Bürger von Greven haben mit ihren ca. 7.200 Unterschriften im Rahmen des Bürgerbegehrens und durch ihre bisher für den Rechtshilfefonds gespendeten Geldbeträge deutlich gemacht, dass sie die Problematik einer verlängerten Startbahn am FMO mit den dadurch zu erwartenden negativen Folgen für das Gemeinwesen sehr wohl sehen und ernst nehmen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.

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Lokalzeit-WDR am 17.01.2001 bringt es an den Tag: Startbahnverlängerung ist für Linien- und Charterflug nicht erforderlich

Es folgt ein Protokoll aus dem gesendeten Fernsehbeitrag mit den wichtigsten Aussagen.

Haben Reiseunternehmen Interesse an einer Interkontinentalbahn am FMO im Linienverkehr?

Moderation: ãEine Erfolgsmeldung in den vergangenen Jahren folgte der nächsten: immer mehr Flüge und Passagiere, sogar Flüge in die Dominikanische Republik. Doch diese Erfolgskurve könnte einen Knick bekommen.

So werden die Zubringerflüge von Eurowings ab Mitte März 2001 gestrichen. Eurowings transportierte im Jahr 2000 rund 76.000 Passagiere (1/3 mehr als 1999) vom FMO nach Amsterdam mit dem Fernziel New York.
Die offizielle Begründung von KLM, dem Betreiber von Eurowings: Die Strecke sei nicht rentabel genug.

Warum wird diese erfolgreiche Strecke tatsächlich eingestellt? Eurowings gehört seit Januar 2001 zu fast einem Viertel der Lufthansa!"

Heinemann, Pressesprecher/FMO: ãEs ist klar, dass...Lufthansa, es sicherlich nicht so gerne sieht, wenn Eurowings Fluggäste für KLM nach Amsterdam fliegt, sondern man wird versuchen, innerhalb dieser neuen Allianz Fluggäste zu den eigenen Drehkreuzen zu fliegen."

Webmaster: Im weiteren Film wird herausgestellt, dass die großen Fluggesellschaften und die zunehmende Konkurrenz aus Europa die Linienflüge gestalten und bestimmen.

Pressesprecher Heinemann/FMO: ã...welche Entscheidung letztendlich eine Fluggesellschaft dann trifft, bestimmte Regionen anzubinden oder auch nicht anzubinden, hat der Flughafen in letzter Konsequenz keine Einflußmöglichkeiten".

Moderation: ãDas neue Jahr wird beim Linienverkehr somit kein Kinderspiel beim Flughafen Münster/Osnabrück."

Haben Reiseunternehmen Interesse an einer Interkontinentalbahn am FMO im Charterverkehr?

Moderation: ãStolz präsentiert der FMO sein erstes Fernziel. 100 Personen werden seit November jeden Samstag in die Dominikanische Republik geflogen" (Anmerkung: via München, kein Direktflug, Route wird eingestellt).

Heinemann, Pressesprecher/FMO: ãWir hören von unseren Kunden, von den Fluggästen, die von Münster/Osnabrück fliegen und auch von den Reisebüros immer wieder, dass die Fernstrecke sehr, sehr stark nachgefragt ist..., dass man aus der Region diese Fernstrecke beginnen möchte und wir sind davon überzeugt, dass dieses nach Verlängerung der Start- und Landebahn auch von sehr vielen Veranstaltern und Fluggesellschaften so gesehen wird."

Moderation: ãWeit weniger optimistisch sieht der größte deutsche Reiseveranstalter ein zukünftiges Angebot von Fernreisen vom FMO aus."

Mario Köpers, Sprecher von LTU: ãMittel- und langfristig sehe ich geringe Chancen... für den Flughafen eine größere Bedeutung im Interkontverkehr zu erlangen."

Dirk Berlinghoff, Vorstand von ITS Reisen: ãIch persönlich gehe davon aus, dass der Markt ein Non-Stop-Fernstrecken-Angebot am FMO gar nicht annehmen kann, weil eine Nachfrage nicht groß genug ist."

Hauptgrund für diese Meinung: Nach Übersee fliegen nur Großflugzeuge. 300 Sitzplätze müssen erst einmal verkauft werden.

Heinemann, Pressesprecher/FMO: ãDer Markt für das Jahr 2001 wird als das Jahr der Konsolidierung gesehen.... Mittel- und langfristig hat der FMO, auch das was uns die Reiseveranstalter und auch die Fluggesellschaften sagen, hervorragende Chancen."

Moderation: ãIn der Vergangenheit hat der FMO, besonders mit dem Ziel Mallorca große Zuwachsraten gehabt. Die beiden wichtigsten Partner für diesen Erfolg sind Air Berlin und Hapag Loyd. Beide Airlines fliegen allerdings in der reinen Mittelstrecke.
Anders die LTU: Das traditionelle nordrheinwestfäliche Flugunternehmen bietet Fernstrecken an und sieht Münster/Osnabrück auch als zukünftigen Abflughafen. Nur die LTU gehört seit Anfang 2001 der ITS. Und dort hat die Geschäftsleitung eine eindeutige Meinung."

Dirk Berlinghoff, Vorstand von ITS Reisen: ãFür Münster/Osnabrück sehe ich das ganz klar so, dass sich die Manager wirklich auf die Mittelstrecke konzentrieren sollten. ... das ist interessant..., je kürzer die Strecke ist, desto interessanter ist der Abflug von einem Regionalflughafen. Mit einer vernünftigen Anbindung zu Reisezielen ...in den Mittelmeerraum und zu den Kanaren..., kann man den Verbraucher an den Flughafen binden... aber nicht mit einer Fernstrecke, womöglich noch alle 14 Tage. Das hat mehr Prestigecharacter aber keine Sinnhaftigkeit."

 

Anmerkung des Webmasters:

Wenn, wie in diesem Beitrag zu sehen ist, keine Nachfrage und keine mit der Startbahnverlängerung verbundene Wirtschaftlichkeit abzusehen ist, stellt sich eine Frage: Aus welchen Gründen und vor allem wie soll die Startbahn finanziert werden?
Bis zum Jahr 2010 erwartet das Luftverkehrskonzept NRW zusätzlich 400.000 t Luftfracht. Soll in der Allianz des FMO mit Köln ein Luftfrachtdrehkreuz am FMO zur Finanzierung der gewaltigen Auslagen für die Start- und Landebahn heimlich auf den Weg gebracht werden?


Leserbrief zum Film Startbahnverlängerung ist für den Linien- und Charterflug nicht erforderlich. Lokalzeit-WDR am 17.01.2001 bringt es an den Tag.

Es passiert in dem selben Fernsehbeitrag: Herr Stöwer - FMO ist sich sicher, dass die Startbahnverlängerung kommt. Danach werden in dem Beitrag große Reiseunternehmen, wie TUI, nach ihren Planungen für Langstreckenflüge, für welche die längere Bahn am FMO benötigt würde, gefragt. Die Antwort ist eindeutig: Großraumjets für Interkontinentalflüge wird es am FMO nicht geben.

Nach der lokalen Presse hat jetzt eine Fernsehredaktion noch einmal die entscheidende Frage nach der verkehrlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit der Bahnverlängerung an diejenigen gestellt, die einzig und allein das Geschehen am FMO bestimmen, an die Reiseveranstalter und Fluglinien.

Schon im Juni 1988 haben wir das Wirtschaftsgutachten im Planfeststellungsverfahren zur Startbahnverlängerung genau an diesem Punkt als mangelhaft bezeichnet. Wir fragten uns, weshalb die Einschätzungen der Reiseveranstalter, von denen eine kompetente Begutachtung der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Startbahnverlängerung zu erwarten wäre, nicht gefragt wurden. Das hat zu dem Ratsbeschluss vor 2 Jahren geführt, der eine Zustimmung zur Bahnverlängerung von der Nachbesserung dieses Gutachtens abhängig gemacht hat. Auf dieses Gutachten warten wir bis heute.

Was bewegt Herrn Stöwer und das Land dazu, 100 Mio. DM für eine überflüssige 3600 m-Bahn zu vergeuden? Die Antwort hat uns die Bürgerinitiative seit Monaten gegeben: Nur mit Frachtflug, der in der Nacht stattfindet, ist die Bahnverlängerung noch zu begründen. Die den Bürger täuschende Informationspolitik des FMO ist wie nie zuvor in diesem Fernsehbeitrag deutlich geworden. Tausende von betroffenen Bürgern werden hinters Licht geführt. Wir sollten uns auch in Richtung Landesregierung gegen eine solche bürgerfeindliche Politik eines Öffentlichen Verkehrsunternehmens wehren. Herr Clement weiß anscheinend garnicht, für welche Hirngespinste eines Aufsichtsrates er die an anderer Stelle dringend benötigten Steuergelder verteilt.

 

 

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