Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück im Jahr 2005

 


17.11.2005 FMO-Ausbau: Grevener Ratsherren subventionieren mit 3,55 Mio. EU allen Gutachten zum Trotz

Mit Sorge erwartet die Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO e.V. (BI) den Ausgang der Ratssitzung in Greven am 23.11.05.
In dieser Sitzung soll darüber befunden werden, dass sich die Stadt Greven mit einem Kredit in Höhe von 2,55 Mio. und einer Gesamtbelastung für Greven von 3,55 Mio. Euro an den Kosten zur Verlängerung der Startbahn beteiligen soll. Diese Verschwendung von öffentlichen Geldern ist nach Einschätzung vieler Bürger dieser Stadt durch nichts zu rechtfertigen. Die BI nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass sich die Stadt bei der Begründung für die finanzielle Beteiligung immer noch auf die Gutachten von Dr. Allemeyer aus Münster stützt.
Verwunderlich ist nach Meinung der BI auch die Tatsache, dass der Gutachter Allemeyer für eine „Gesellschaft zur Förderung der Verkehrswissenschaft an der Universität Münster e.V.“ in gutachterlicher Angelegenheit tätig geworden ist. In der aktuellen Ratsvorlage wird nun wieder eine neuerliche Stellungnahme von Hr. Allemeyer, diesmal vom Institut für Verkehrswissenschaften der Universität Münster zur Begründung herangezogen, obwohl dieser schon seit dem Frühjahr in den Ruhestand getreten ist. An der Objektivität dieser Gutachten treten auch Zweifel auf, wenn man bedenkt, dass der Geschäftsführer des Institutes früher am FMO beschäftigt war!
Die Prognosen dieser Gutachten aus den Jahren 1996 und 2001 sind schon oft in ihrer Glaubwürdigkeit erschüttert worden. So sei von Hr. Allemeyer beispielsweise für das Jahr 2004 ein Passagieraufkommen von 2,5 Mio. prognostiziert worden, aber tatsächlich belief sich dieses auf 1,48 Mio. Fluggäste.
Die BI weist darauf hin, dass sie in vielen Veröffentlichungen und den Dokumentationen auf ihrer Internet-Homepage auf die Unzulänglichkeiten dieser sog. Gutachten hingewiesen hat.
Alle Ratsmitglieder hätten die Möglichkeiten gehabt, sich über dieses für Greven nicht zu verantwortende Engagement am Flughafen umfassend zu informieren.
Die dauernden Lobpreisungen der zahlreichen Lobbyisten und die für jeden noch so nichtigen Anlass herausgegebenen PR-Veröffentlichungen des FMO können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der FMO ein regionaler Flughafen ist und bleiben wird, so die Einschätzung der BI.
In der aktuellen und oft zitierten Studie der „Deutschen Bank Research“ vom 03.11.05 wird der Flughafen Münster/Osnabrück als Tertiärflughafen eingeordnet!
Im Mai 2005 wird in einer Studie der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton (Airport-Benchmark-Studie) dem FMO eine „schwache Position“ bescheinigt. Der Autor stellte fest: „Der Subventionswettlauf deutscher Kommunen macht keinen Sinn!“
Bisher aufgelaufene Verluste in Höhe von fast 9 Mio. Euro und die zu erwarteten hinzukommenden Verluste in 2006 dürfen bei der Entscheidungsfindung durch die Ratsmitglieder nicht außer Acht gelassen werden.
Überzogen ist nach Einschätzung vieler Fachleute auch die in der Ratsvorlage benutzte Faustformel zur Arbeitsplatzermittlung wegen des Flughafens. Der in der Vorlage benutzte Faktor 2,1 bzw. auch häufig angenommene Faktor 3 zur Berechnung der direkten bzw. induzierten Arbeitsplätze in der Region ist schon in von der Mehrheitsmeinung der Expertenanhörung anlässlich der „Enquete-Kommission“ des NRW-Landtages 1998 widerlegt worden.
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung kommt in einem Gutachten von 1999 zum Schluss, dass der „Einfluss einer Flughafeninfrastruktur auf den Arbeitsmarkt statistisch nicht nachweisbar ist!“
Abschließend appelliert die BI, so ihr Sprecher Hajo Leuschner, an die Ratsmitglieder in Greven diesem Verwaltungsvorschlag zur Finanzierung nicht zu folgen. Vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung der Stadt Greven ist ein weiteres finanzielles Engagement am FMO nicht zu rechtfertigen

 

 

 

 

2.12.2005 Mitgliederversammlung der BI

Am Mittwochabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Hans Joachim (Hajo) Leuschner ließ einige der vielen Aktivitäten der BI Revue passieren. Zur Zeit trete die Arbeit der BI nicht so sehr nach außen hervor, führte er aus. Die Ziele der BI würden aber weiterhin zielstrebig verfolgt. Er nannte insbesondere die beiden Klageverfahren wegen des bereits vorhandenen Fluglärms (ohne Startbahnverlängerung) und wegen des zusätzlich zu erwartenden Fluglärms (bei Verwirklichung der Startbahnverlängerung). Außerdem wolle die BI durch ein einstweiliges Rechtschutzverfahren beim OVG Münster ein vorläufiges Bauverbot bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss erreichen.

Die anwesenden Mitglieder hielten die Verfolgung des Rechtsweges für den richtigen Weg. Von den Bürgervertretern im Rat der Stadt Greven fühlte man sich im Stich gelassen. Die Versammlungsteilnehmer waren insbesondere verärgert über den Beschluss des Grevener Rates vom 22.11.2005, sich mit ca. 3,5 Millionen Euro an der Verlängerung der Startbahn am FMO auf 3.000 m zu beteiligen. Sie äußerten die Befürchtung, dass später die verlängerte Startbahn für die Abwicklung von Luftfrachtverkehr im großen Stil genutzt werde. Darauf würden dann die anderen FMO-Gesellschafter drängen, wenn, wie es zu erwarten sei, der vom Gutachter Dr. W. Allemeyer prognostizierte Interkont-Tourismus-Verkehr nicht oder fast gar nicht am FMO zustande komme. Die nächtlichen Frachtflugbewegungen, die zu dem jetzt schon vorhandenen Nachtfluglärm hinzukommen würden, hätten dann vor allem die Grevener und Ladbergener Bürgerinnen und Bürger zu ertragen.

Auf Vorschlag der beiden Kassenprüfer Maria Ronning und Alfred Schäckelhoff wurde dem Kassierer Heinz Oxen und dem gesamten Vorstand Entlastung erteilt. Die Vorstandwahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Hans Joachim Leuschner (Vorsitzender), Ludger Schulze Temming (stellvertretender Vorsitzender), Heinz Oxen (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Alfred Schäckelhoff wählte die Mitgliederversammlung zu Kassenprüfern.

Abschließend kündigte Hajo Leuschner eine Spendensammelaktion der BI zur Verstärkung des Rechtshilfefonds für das Frühjahr nächsten Jahres an. Dabei wies er zur Vermeidung von Betrugsversuchen darauf hin, dass keine Haustürsammlung durchgeführt werde, sondern die Spenden ausschließlich durch Banküberweisungen von der BI entgegen genommen würden.

 

14.10.2005 Aufwachschwelle von 60 dB(A) von Prof. Jansen nicht zutreffend. Sie liegt bei 33 dB(A) - Rechtsanwalt der BI fordert vom OVG Münster neue Betrachtung der Lärmschutzinteressen

In einer weiteren Pressemitteilung berichtet die Bürgerinitiative(BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven über den wesentlichen Inhalt der umfangreichen 105-seitigen Begründung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m. In der Klagebegründung äußert der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin gegenüber dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und deshalb aufzuheben ist.

Neben dem fehlenden Bedarf für eine Interkontbahn am FMO seien insbesondere auch die Belange des Lärmschutzes nicht ausreichend beachtet worden. So seien z.B. die Auswirkungen des im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten umfangreichen Luftfrachtverkehrs, der erfahrungsgemäß in der Nacht durchgeführt werde, nicht berücksichtigt worden. Zudem bestünden erhebliche Defizite im Lärmschutzkonzept, die so schwerwiegend seien, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen würden.

Die Planfeststellungsbehörde verfolge im Planfeststellungsbeschluss einseitig das Schutzkonzept von Prof. Jansen. Andere maßgebliche Stellen und Wissenschaftler, die sich in den vergangenen Jahren intensiv mit den negativen Wirkungen des Luftverkehrslärms beschäftigt hätten, seien nicht oder nicht genügend beachtet worden: Sachverständigenrat für Umweltfragen, Umweltbundesamt, Interdisziplinärer Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen, Mediationsverfahren betreffend den Ausbau des Flughafens Frankfurt, Workshop der führenden deutschen Lärmwirkungsforscher in Neufahrn (Bayern) im Juni 2001 usw..

So liege z.B. nach einer im Planfeststellungsbeschluss nicht berücksichtigten groß angelegten Studie des Deutschen Instituts für Luft- und Raumfahrt (DLR) die Aufwachschwelle bei einem Lautstärkepegel von unter 33 dB(A). Deshalb könne die Aufwachschwelle von 60 dB(A) von Prof. Jansen nicht mehr zutreffend sein. Die BI weist insoweit darauf hin, dass eine Pegelerhöhung von 10 dB(A) im menschlichen Ohr eine Verdoppelung des Lärms ist.

Nach Meinung von Rechtsanwalt K. Sommer sind die Tag- und Nachtschutzzonen und auch die Entschädigungszonen für Lärmbeeinträchtigungen im Planfeststellungsbeschluss viel zu klein ausgewiesen worden. Rechtsanwalt Sommer verlangt vom OVG Münster eine neue Betrachtung der Lärmschutzinteressen unter Einbeziehung von betrieblichen Beschränkungen zum Schutz der Nachtruhe (Nachtflugverbot), teilt die BI abschließend mit.

 


23.09.2005 BI reicht Klagebegründung zum Planfeststellungsbeschluß ein: Der PfB ist rechtswidrig!

Der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin hat jetzt eine umfangreiche 105-seitige Klagebegründung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zum Planfeststellungsbeschluss (Pfb) eingereicht, teilt die Bürgerinitiative(BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven in einer Presseerklärung mit.

Rechtsanwalt Sommer kommt darin bei der kritischen Würdigung des Pfb zu der vom Verkehrsministerium NRW genehmigten Verlängerung der Startbahn am FMO von 2.170 auf 3.600 m kurz zusammengefasst zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:

Der Pfb ist rechtswidrig und daher vom OVG Münster aufzuheben. Zum einen bestehe am FMO kein Bedarf. Ein Interkontverkehr für Passagiere am FMO sei unrealistisch. Dies zeige die Erfahrung an anderen Flughäfen mit langen Startbahnen (Hamburg, Hannover, Berlin). Im langen Mittelstreckenverkehr (z.B. Kanarische Inseln, Ägypten) käme am FMO in der Regel die Flugzeugmuster B 737-800 (= B 738), A 319 und A 320 zum Einsatz. Für diese würde der FMO bis auf allenfalls ganz wenige Ausnahmen im Jahr eine ausreichende Start- und Landebahn aufweisen. Der Pfb enthalte allerdings keine Feststellungen dazu, ob die behaupteten Restriktionen im weiten Mittelstreckenverkehr am FMO tatsächlich eingetreten seien. Soweit man überhaupt auf die (angeblich nicht vorhandene) Restriktionsfreiheit abstellen müsste, sei allenfalls eine geringfügige Verlängerung der Startbahn in einer Länge von 200 &endash; 300 m zulässig, die nicht das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach beeinträchtigen würde.

Zum anderen habe die Planfeststellungsbehörde das Gewicht der gegen die Startbahnverlängerung sprechenden Belange, insbesondere die des Lärmschutzes, bei der vorzunehmenden Abwägung verkannt. Sie habe zur Rechtfertigung des Vorhabens auch eine Prognose eines regionalen Kotenpunktes für den Luftfrachtverkehr am FMO angeführt. Die gesamten Ausführungen zu den Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm in der Nacht im Pfb würden jedoch die Auswirkungen vom Luftfrachtverkehr, der erfahrungsgemäß in der Nacht durchgeführt werde, nicht mit einbeziehen.

Bisher würden im Pfb in der Zukunft von durchschnittlich 30 Flugbewegungen in der Nacht am FMO ausgegangen. Die Prognose von Frachtflugverkehr in der Nacht auf einem regionalen Knotenpunkt, der bei einer vom Gutachter Dr. W. Allemeyer angenommenen Aufteilung des Frachtflugverkehrs auf 4 Knotenpunkte in der Bundesrepublik erhebliches Gewicht erlangen würde, würde dazu führen, dass ein vielfaches der prognostizierten nächtlichen Flugbewegungen zu prognostizieren wären.

Zudem bestehen nach den Ausführungen von Rechtsanwalt K. Sommer erhebliche Defizite im Lärmschutzkonzept, die so schwerwiegend sind, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen, teilt die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung mit. Die BI will demnächst hierzu noch näheres in einer weiteren Presseerklärung mitteilen.

 

12.08.05 Oberbürgermeister und Landesregierung täuschen Bürger - Flughafenausbau belastet Preise-Land will 20 Millionen bezahlen

Mit scharfer Kritik hat der Landtagsabgeordnete Rüdiger Sagel von Bündnis 90/Die Grünen auf die jüngste Äußerung von Oberbürgermeister Dr. Tillmann (CDU) reagiert, dass der geplante Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück "nicht über Bus- oder Fahrpreiserhöhungen" gemacht würde. "Von nichts kommt nichts. Oberbürgermeister Tillmann täuscht Münsters Bürger wenn er keine Preiserhöhungen verspricht, denn der überflüssige, unwirtschaftliche und unökologische Ausbau ist nur durch eine jährliche Verlustabdeckung oder durch eine Kapitalerhöhung der Flughafengesellschaft zu finanzieren. Für beide Finanzmaßnahmen müssen aber die städtischen Stadtwerke und damit letztlich die Bürger aufkommen. Bereits in diesem Jahr wurden die Fahrpreise für Busse deutlich erhöht, was mit der schlechten Finanzlage begründet wurde. Wenn jetzt die Stadtwerke 15 Millionen Euro für den Flughafenausbau aufbringen sollen, geht das voll zu Lasten von Münsters Bürger. Sie finanzieren dann Managerflüge in alle Welt und Billigflüge für Urlauber aus NRW und sonstwo."

Die Entscheidung für den Flughafenausbau werde nach Sagels Auffassung über den Kopf von Münsters Bürger hinweg gefällt. "Die Münsteraner wollen angesichts hoher Belastungen günstige Strom- und Gastarife sowie niedrige Busfahrpreise. Wie beim geplanten Ludgeri-Kreisel Parkhaus wird jetzt von oben eine einsame Entscheidung gefällt, für die dann alle gerade stehen sollen. Ich empfehle Herrn Tillmann unter Demokratie Aspekten eine Bürgerumfrage zu machen, was wirklich gewollt ist."

Nach Sagels Informationen wird sich das Land mit 20 Millionen Euro an den 60 Millionen Ausbaukosten beteiligen. "Dieses bereits zugesagte Geld ist ebenfalls nicht vorhanden sondern wird rein durch neue Schulden finanziert. Die CDU plant jetzt bereits einen Nachtragshaushalt, um auch alle weiteren unseriösen Wahlversprechen mit insgesamt 2 Milliarden Euro neuer Schulden zu finanzieren. Das ist ein finanzpolitischer Skandal und ein Bruch des CDU Wahlversprechens, dass man die Schuldenlast reduzieren wolle."

 

05.08.2005 BI unterstützt 3 Kläger gegen die Startbahnverlängerung beim OVG

Drei Bürger Grevens haben jetzt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen das Verkehrsministerium NRW (Luftverkehrsbehörde) wegen des Planfeststellungsbeschlusses betreffend die Startbahnverlängerung am FMO Klage eingereicht, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e. V. in einer Presseerklärung mit.
Die Kläger werden von der BI mit Hilfe des Rechtshilfefonds der BI finanziell unterstützt. Gleichzeitig mit der Klage ist beim OVG Münster ein Antrag auf Anordnung der Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt worden ( so genanntes Eilverfahren). Die Kläger werden von dem Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Kasten Sommer aus Berlin vertreten.
Mit dem Antrag im Eilverfahren soll beim OVG Münster ein vorläufiges Bauverbot bis zur dessen Entscheidung im Klageverfahren erreicht werden. Ziel der Klage ist, die Verlängerung der Startbahn auf 3.600 m zu verhindern. Falls dieses nicht durchzusetzen ist, soll der größtmögliche Schutz für die Grevener Bürgerinnen und Bürger gegenüber der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten deutlichen Zunahme des Fluglärms erreicht werden (Nachtflugverbot, Erweiterung der Tag- und Nachtschutzzonen, Schallschutz an Gebäuden und Wohnungen).
Die drei Kläger sind Dr. Alexander auf dem Kampe, Dr. Rudolf Neuhaus und Ludger Schulze Temming. Diese drei in unterschiedlicher Entfernung zum FMO wohnenden Kläger haben ebenfalls bereits im Jahr 2003 wegen des jetzt schon vorhandenen Fluglärms (insbesondere des Nachtfluglärms) beim OVG Münster Klage gegen das Verkehrsministerium NRW erhoben, um unter anderem die Forderung von über 7.200 Grevener Bürgerinnen und Bürger auf Einführung eines Nachtflugverbotes durchzusetzen. Jenes Klageverfahren, über welches das OVG Münster noch nicht entschieden hat, wird das OVG Münster voraussichtlich ruhen lassen bis es über die jetzt weitergehenden Klageanträge entschieden hat, teilt die BI abschließend mit.

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30.06.2005 Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW für die Startbahnverlängerung am FMO fehlerhaft

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. teilt mit, dass inzwischen Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin den bis zum 4. Juli noch im Rathaus ausliegenden Planfeststellungsbeschluss (Pfb) des Verkehrsministeriums NRW für die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m geprüft hat.

Sein Ergebnis lautet kurz zusammen gefasst: Der Pfb vom 28.12.2004 enthält eine Reihe von Rechtsfehlern. Diese müssten bereits zur Aufhebung des Pfb, zumindest aber zu Ansprüchen auf verbesserten Lärmschutz führen. Jedenfalls sei aber eine neue Betrachtung der Lärmschutzinteressen unter Einbeziehung von betrieblichen Beschränkungen zum Schutz der Nachtruhe (Nachtflugverbot) erforderlich.

Für die Beurteilung, ob sich das Gewicht der für den Ausbau sprechenden Belange gegenüber dem Gewicht der betroffenen Lärmschutzbelange durchsetze, sei von entscheidender Bedeutung, ob die Planfeststellungsbehörde hinsichtlich des Interkontinentalverkehrs von einer "gesicherten Nachfrage" und hinsichtlich des langen Mittelstreckenverkehrs (z.B. kanarische Insel und Ägypten) von erheblichen Restriktionen (Beeinträchtigungen bei der Abwicklungen des Flugverkehrs) ausgehen durfte. Beides sei entgegen der Meinung des Verkehrsministeriums nicht der Fall. Er sehe gute Aussichten, dass sich diese Rechtsaufassung im gerichtlichen Verfahren durchsetzen lasse.

Darüber hinaus seien die Belange des Schutzes vor Fluglärm fehlerhaft gewichtet. Das Schutzkonzept leide unter erheblichen Defiziten. So werde auf S. 58 und 59 des Pfb ein regionaler Knotenpunkt im Luftfrachtverkehr am FMO für den nordwestdeutschen Raum als eine von vier Zonen in Deutschland prognostiziert, was die Luftverkehrsbehörde anscheinend im Rahmen der Rechtfertigung der Bahnverlängerung für schlüssig halte. Dieser Luftfrachtverkehr sei aber nicht bei der Prognose des anfallenden Fluglärms (vor allem des Nachtfluglärms) berücksichtigt worden.

Entsprechend der Empfehlung des Rechtsanwaltes Sommer werden drei unterschiedlich weit vom Flughafen entfernt wohnende Kläger beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen den Pfb einlegen. Diese Kläger werden von der BI mit dem im Rechtshilfefonds der BI vorhandenen Geld finanziell unterstützt. Es handelt sich um dieselben Kläger, die im Jahr 2003 die noch nicht vom Oberverwaltungsgericht Münster entschiedene Untätigkeitsklage gegen das Verkehrsministerium wegen des bereits jetzt vorhandenen Nachtfluglärms erhoben haben. Das Verfahren wegen des jetzt bereits vorhandenen Nachtfluglärms hat einen anderen Verfahrensgegenstand als die Klage gegen den Pfb zur Startbahnverlängerung. Bei der letzteren Klage geht es nicht um einen tatsächlich vorhandenen Fluglärm sondern um einen für die Zukunft im Pfb prognostizierten Fluglärm, teilt die BI abschließend mit.


04.03.2005 Leserbrief von Ludger Schulze-Temming, Greven

Bürgermeister Gericke ohne Interesse an Klage der BI für Nachtflugverbot

Die Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Jost Hüttenbrink, Münster, in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, die Stadt Greven könne nicht mit Erfolg individuelle Rechtspositionen ihrer Bürger geltend machen , war jedenfalls für die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven nicht neu.

So können z.B. das von über 10.500 Bürgerinnen und Bürger in Greven und Ladbergen und von den Räten beider Kommunen geforderte generelle Nachtflugverbot am FMO nur die lärmbetroffenen Bürger selbst gerichtlich durchsetzen. Deshalb hat die BI den Rat der Stadt Greven in der Vergangenheit gebeten, die BI bei der Abgabe von Kostendeckungszusage für private Kläger finanziell zu unterstützen. Dies hat der Rat der Stadt Greven bisher abgelehnt. Die BI muss deshalb das finanzielle Risiko bei den Kostendeckungszusagen mit Hilfe ihres Rechtshilfefonds allein tragen. In Ladbergen läuft das anders. Dort will die Kommune private Kläger finanziell unterstützen.

Das finanzielle Risiko für die BI besteht nach wie vor, weil die Erfolgsaussichten der erforderlichen Klagen nicht mit Sicherheit eingeschätzt werden können. Das Risiko für die BI vergrößert sich dann, wenn die drei Bürger Grevens demnächst nach Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses zur Startbahnverlängerung zusätzlich wegen des in dem Planfeststellungsbeschluss nicht enthaltenen Nachtflugverbotes und wegen darin nicht ausreichend geregelten Lärmschutzes eine weitere Klage erhaben werden.

Es ist daher sehr ärgerlich, dass Bürgermeister Olaf Gericke in der Ausschusssitzung behauptet hat, die von drei Bürgern Grevens bisher erhobenen und von Rechtsanwalt Karsten Sommer formulierten Klagen ließen nicht erkennen, dass sie erfolgreich sein werden. Warum maßt sich der Bürgermeister Gericke in dieser Sache ein Urteil an? Will er der BI und den vielen Bürgerinnen und Bürgern in Greven und Ladbergen von vorneherein den Mut nehmen?

Bisher liegt im Rahmen der von den drei in Greven wohnenden Klägern (und zwar unabhängig von einem Planfeststellungsbeschluss) erhobenen Klagen zur Durchsetzung eines generellen Nachtfluges und eines optimalen Lärmschutzes lediglich ein für die Kläger negativer Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor. In einem solchen Verfahren wird auf der Grundlage eines dem Gericht nicht vollständig vorliegenden Sachverhaltes nur eine vorläufige (summarische) Prüfung der Rechtslage vorgenommen.

Es bleibt die Hoffnung auf eine positive Entscheidung des OVG Münster im Verfahren über die eigentliche Klage ( so genanntes Hauptsacheverfahren). Eine Garantie für einen positiven Ausgang für die bereits vom jetzigen Nachtfluglärm sehr stark betroffenen Bürger gibt es allerdings nicht.

 

 

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