Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück im Jahr 2006



20.10.2006 Nichtzulassungsbeschwerde soll die Zulassung der Revision erreichen - Rechtsanwalt begründet im Auftrag der BI

Der Luftverkehrsrechtsexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin hat jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13.07.2006 begründet, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. mit.

 Mit der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde soll die Zulassung der Revision erreicht werden, damit das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig das Urteil des OVG Münster, mit dem es die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m genehmigt hat, rechtlich überprüfen kann.

Rechtsanwalt K. Sommer hat in einem 54-seitigen Schriftsatz das Urteil des OVG Münster eingehend auf nicht beantwortete Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, auf die Abweichung von Rechtssätzen des BVerwG und auf Verfahrensfehler hin geprüft.

 Er hat Grundsatzfragen formuliert zu der Finanzierbarkeit, zu Bedarf, Prognose und den für den Ausbau angeführten Aspekten, zu der Prüfung von Alternativen, zur Frage der richtigen Bemessung der Entschädigungsgrenze, zu Fragen der Bildung von Nachtschutzkriterien, zur vom Gericht genehmigten Aufnahme des Nachtflugverkehrs auf der verlängerten Startbahn ohne abschließende Abwägung hierzu, zum Umgang mit Prognoseunsicherheiten, zur Bewertung der Vorbelastung durch den bisherigen Fluglärm und zu Fehlern der Bewertung der Abweichung der Flugbewegungsprognosen von den tatsächlichen Flugbewegungszahlen.

 Weiterhin hat er in einigen Punkten die Abweichung von der Rechtsprechung des BVerwG geltend gemacht und Verfahrensfehler wegen ungenügender Aufklärung des Sachverhaltes und wegen fehlender Begründung des Urteils des OVG Münster zu zentralen Angriffspunkten der Klage gerügt.

 Die BI hofft und ist zuversichtlich, dass sie mit der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich sein wird. Die Erfolgsaussichten seien allerdings nur schwer einzuschätzen, weil die Rechtsprechung des BVerwG an die Darlegung der Nichtzulassungsgründe in der Vergangenheit sehr hohe Anforderungen gestellt hat, teilt die BI abschließend mit.


15.09.2006 Bi kann mit Spendengeldern in Revision gehen

8.350 Euro haben vom Fluglärm Betroffene bei der letzten Spendenaktion für den Rechtshilfefonds der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven gespendet. Dies ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, teilt die BI in einer Presseerklärung mit. Damit sei fast die angestrebte Summe von 10.000 Euro erreicht worden.

 Aufgrund dieses Spendenergebnisses sieht sich die BI in der Lage, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13.07.2006 zur Startbahnverlängerung am FMO vorzugehen. Auf Anraten des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin hat inzwischen einer der drei von der BI bisher finanziell unterstützten Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingereicht.

 Mit der Nichtzulassungsbeschwerde soll erreicht werden, dass das BVerwG die Revision gegen das Urteil des OVG Münster vom 13.07.2006 zulässt. Dies hat das OVG Münster in seinem Urteil abgelehnt. Erst dann ist eine Revision beim BVerwG möglich. Mit der Revision können dann die Gründe des OVG Münster in dessen Urteil vom 13.07.2006 vollumfänglich rechtlich überprüft werden. Ziel der Revision wird sein, dass das BVerwG das Urteil des OVG Münster aufhebt, mit dem dieses die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m genehmigt hat.

 Für die Abfassung der Gründe für die Nichtzulassungsbeschwerde hat Rechtsanwalt K. Sommer nun 1 Monat Zeit, teilt die BI abschließend mit.

 


12.08.2006 Will Verkehrsministerium mit privaten Einwendern "kurzen Prozess" machen? Erhöhung der Flugzeug-Abstellpositionen am FMO von 12 auf 31 geplant!

 Am Montag, den 14.08.2006, findet in den Räumen der Bezirksregierung Münster ein Anhörungstermin wegen des seit langem ruhenden Planfeststellungsverfahrens betreffend die von der FMO-GmbH beantragte Erhöhung der Flugzeug-Abstellpositionen von 12 auf 31 (Vorfelderweiterung Ost) statt, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. in einer Presseerklärung mit.

 Eingeladen hat die Bezirksregierung Münster, allerdings nur die Träger öffentlicher Belange, unter anderem den Naturschutzbund (NABU). In dem Einladungsschreiben, das wenige Tage nach Verkündung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13.07.2006 betreffend den Planfeststellungsbeschluss zur Startbahnverlängerung abgeschickt worden ist, hat die Bezirksregierung gleichzeitig ihre Entscheidung bekannt gegeben, dass eine öffentliche Anhörung der privaten Einwender nicht stattfinden wird.

 Hiergegen hat die BI in einem Schreiben an das Verkehrsministerium NRW als zuständige Luftverkehrsbehörde protestiert und die Vermutung geäußert, dass es jetzt wohl darum gehe, kurzen Prozess mit den privaten Einwendern zu machen. Offensichtlich sei der Bürger mit seinen Einwendungen den Behörden lästig. Die BI hat vom Verkehrsministerium gefordert, einen förmlichen öffentlichen Anhörungstermin mit den privaten Einwendern durchführen zu lassen. Denn diese seien es, die in erster Linie durch den drohenden zusätzlichen Fluglärm und durch die anderen negativen Auswirkungen in ihrer Lebensqualität stark betroffen seien.

 Weiter hat die BI in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig nach einer durch Planfeststellungs-beschluss rechtskräftig genehmigten Vorfelderweiterung keine rechtlichen Hindernisse mehr gebe, alle Flugbewegungen durchzuführen, die die technische Kapazität des Flughafens hergebe. Die technische Kapazität des FMO werde durch die geplante Erhöhung der Flugzeug-Abstellpositionen am FMO von 12 auf 31 enorm erhöht.

Die FMO-GmbH gibt in der Begründung für die geplante Erhöhung der Zahl der Flugzeug-Abstellpositionen an, in den Spitzenstunden bis zu 56 Flugbewegungen in der Stunde abwickeln zu wollen. Dies bedeutet fast jede Minute ein Überflug. Besonders die Nachtflugbewegungen haben schon heute ein für viele Anwohner des FMO nicht mehr zumutbares Maß erreicht, teilt die BI zudem in dem Schreiben dem Verkehrsministerium mit.

 

Am Ende des Schreibens sei das Verkehrsministerium darauf hingewiesen worden, dass es doch nicht sein könne, dass die Bürger erst immer zum Gericht gehen müssten, wie es z.B. bei der Startbahnverlängerung gewesen sei, um das Schlimmste abzuwenden, teilt die Bi in ihrer Presseerklärung abschließend mit.


17.07.2006 Rechtshilfefonds der BI: 7.330 Euro eingegangen

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven freut sich darüber, dass bei der jetzt laufenden Spendenaktion inzwischen 7.330 Euro auf dem Rechtshilfefondskonto eingegangen sind. Nur mit Hilfe des Rechthilfefonds ist der wichtige Teilerfolg in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13.07.2006 möglich gewesen, teilt die BI in einer Presserklärung mit. Das OVG Münster hat darin das Verkehrsministerium verpflichtet, abweichend von dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2004 erneut über die Zumutbarkeit des Nachtflugverkehrs bei einer Startbahnverlängerung auf 3.600 m zu entscheiden.

 Der BI geht es weiterhin darum, einen möglichst weitgehenden Schutz vor dem drohenden Nachtfluglärm am FMO zu erreichen. Die BI bittet die Bevölkerung darum, in ihrer Spendenbereitschaft nicht nachzulassen. Sie strebt an, mit dieser Spendenaktion insgesamt 10.000 Euro zu erhalten, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben. Von dem Rat der Stadt Greven ist leider keine Unterstützung zu erwarten. Wenn die BI nicht diesen Teilerfolg erzielt hätte, hätte zukünftig auch nachts bei einer Startbahnverlängerung unbeschränkt und auf Dauer geflogen werden können, was dann die technische Kapazität der Startbahn zulässt. Dies könnte auch ein sehr umfangreicher Frachtflugverkehr sein.

 Das Spendenkonto der BI lautet 41639901 bei der Volksbank Greven (BLZ: 40061238). Verwendungszweck (1. Zeile): Spende für Rechtshilfefonds. Verwendungszweck (2. Zeile): Ihre Anschrift, bei Wohnort evtl. nur PLZ. Die BI ist berechtigt, steuerabzugsfähige Spendenbestätigungen zu erteilen.

 Exemplare des Informationsschreibens mit anhängendem Überweisungsträger liegen aus bei: Germania-Apotheke, Buchhandlung W. Hoppe, Gesunde Stube im Niederort und bei Hans Schüttler, Greven-Reckenfeld, Grüner Grund 53.

Weitere Informationen sind auf der Homepage www.bi-greven-fmo.de vorhanden, teilt die BI abschließend mit.


Interview von Redakteur Peter Beckmann mit Ludger Schulze Temming (Bi gegen den Ausbau des FMO

07. Juli 2006 | Quelle: Westfälische Nachrichten

Das ist ein Stolperstein, aber keine große Hürde

Greven. Drei Tage lang beschäftigte sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit der geplanten Startbahnverlängerung am FMO. Redakteur Peter Beckmann sprach mit Ludger Schulze Temming von der BI gegen den Ausbau des FMO über den Prozess.
Ein erstes Ergebnis der Verhandlung ist die Tatsache, dass betroffene Bürger jetzt ein verbrieftes Recht auf Klage haben, wenn die Zahl von 30 Flügen während der Nachtzeit überschritten werden. Da kann doch das Thema Frachtflug mit 50 Starts und Landungen pro Nacht, das Sie vorausgesagt haben, keines mehr sein, oder?
Schulze Temming: Das Thema ist nicht vom Tisch, sondern nur verschoben. Es wird ja schließlich nur eine Klagemöglichkeit eingeräumt. Ob eine Klage dann dazu führt, dass die Zahl von 30 Nachtflügen eingehalten, oder die Nachtfluggenehmigung erweitert wird, steht dabei völlig in den Sternen. Da wurde nur ein kleiner Stolperstein eingebaut, aber keine große Hürde.
Wie ist Ihr Eindruck nach der Verhandlung? Wie stehen Ihre Chancen?
Schulze Temming: Das kann ich nur ganz schwer einschätzen. Aber ich bin nach wie vor optimistisch für unsere Sache. Wir sehen allerdings auch das Risiko, dass wir verlieren könnten.
Wie würden Sie weiter vorgehen, wenn Sie das Verfahren wirklich verlieren?
Schulze Temming: Das hängt natürlich ganz vom Urteil und der Begründung ab. Es gäbe die Möglichkeit, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Ob wir dann davon Gebrauch machen würden, wäre natürlich auch eine Frage unserer finanziellen Möglichkeiten. Da sind wir weiter auf Spenden angewiesen. Aber wie gesagt: Ich bin durchaus optimistisch, dass wir gewinnen.
Wie sieht denn das Ziel aus, dass sie unbedingt erreichen möchten? Reicht Ihnen ein Nachtflugverbot?
Schulze Temming: Nein. Wir orientieren uns zwar am Urteil zum geplanten Berliner Großflughafen, das eine Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr vorsieht. Aber wir wollen diesen völlig unsinnigen Ausbau verhindern. Denn wenn die ausgebaute Bahn erst ein mal in der Hüttruper Heide liegt und nur ein mal pro Woche ein Touristenflieger interkontinental fliegt, besteht die Gefahr, dass über ein Frachtdrehkreuz diskutiert wird, damit sich der Ausbau auch finanziell rechnet.


21.06.2006 Erste Spenden eingetroffen-10.000 EU angestrebt

Mit Veröffentlichung des Informationsschreibens als Beilage der WN und der GZ am 14.06.2006 ist die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. mit der Spendenaktion zugunsten ihres Rechtshilfefonds gestartet. Inzwischen sind
730 Euro auf dem Spendenkonto der BI eingegangen, teilt die BI in einer Presseerklärung mit. Man sei also noch sehr weit von dem angestrebten Ergebnis in Höhe von 10.000 Euro entfernt.

Für die BI sei der Eingang weiterer Spenden sehr wichtig. Die BI habe unter Mithilfe des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin drei Kläger aus Greven für das Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Startbahnverlängerung ausgesucht und ihnen im Vertrauen auf die Spendenbereitschaft der Grevener Bevölkerung Kostendeckungszusagen erteilt. Die BI müsse das Kostenrisiko in vollem Umfang tragen.

Mitglieder der BI seien in den vergangenen neun Jahren mit großem ehrenamtlichen Arbeitsaufwand tätig gewesen, um die Interessen der Grevener Bevölkerung an einem möglichst weitgehenden Schutz vor dem jetzt schon bestehenden und vor allem vor dem nach einer Startbahnverlängerung zu erwartenden Fluglärm (insbesondere dem Nachtfluglärm) durchzusetzen.

Es wäre sehr bedauerlich, wenn die BI jetzt kurz vor Erreichen eines aus ihrer Sicht hoffentlich erfreulichen Ergebnisses des Klageverfahrens dieses Engagement wegen des vorhandenen Kostenrisikos teilweise verkleinern müsste, meint die BI in ihrer Pressemitteilung. Exemplare des Informationsschreibens mit anhängendem Überweisungsträger liegen aus bei: Germania-Apotheke, Buchhandlung W. Hoppe, Gesunde Stube im Niederort und bei Hans Schüttler, Greven-Reckenfeld, Grüner Grund 53.
Weitere Informationen seien auf ihrer Homepage www.bi-greven-fmo.de vorhanden.


03.04.2006 Nachtflugverbot in Berlin bestärkt BI im Klageverfahren beim OvG Münster im Juni/Juli 2006 &endash; Für Klage neue Spendenaktion notwendig!

Beim Stammtisch der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. berichteten die BI-Vertreter über den Stand der verschiedenen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster anhängigen Verfahren wegen des Fluglärms, insbesondere wegen des Nachtfluglärms.

Wie die BI in ihrer Presseerklärung dazu mitteilt, hat das OVG Münster erwartungsgemäß die sogenannte Untätigkeitsklage der drei von der BI finanziell abgesicherten Kläger zum Ruhen gebracht. Diese Klage betrifft den jetzt schon vorhandenen Fluglärm ohne Startbahnverlängerung. Der Ruhensbeschluss vom 03.03.2006 erfolgte im Hinblick auf die am 04.08.2005 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2004 erhobene Klage der drei Kläger. Diese betrifft den aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses zu erwartenden zukünftigen Fluglärm. Grund für den Ruhensbeschluss ist die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Neuregelung des nächtlichen Flugverkehrs und des Fluglärms. Zuerst soll über diese weitergehende Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss entschieden werden.

In dem laufenden Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das OVG Münster am 14.03.2006 die drei von der BI unterstützten Kläger und die übrigen Beteiligten (das Verkehrsministerium als Beklagten und die FMO-GmbH als Beigeladene) zur mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Senat geladen. Vorgesehen sind drei Verhandlungstage, und zwar 29.06.2006, 04.07.2006 und 06.07.2006. Die Verhandlung ist öffentlich und für jeden zugänglich.

Die Anwesenden zeigten sich erfreut über das Nachtflugverbot, welches das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil betreffend die geplante Erweiterung des Flughafens Berlin-Schönefeld zum dann genannten Flughafen Berlin-Brandenburg erlassen hat. Dazu meinten Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming:ãDas in dem Urteil ausgesprochene generelle Nachtflugverbot zwischen 24 und 5 Uhr lässt darauf hoffen, dass das OVG Münster für den FMO ebenfalls und zwar hoffentlich ein noch weitergehendes generelles Nachtflugverbot erlassen wird, falls es nicht ohnehin den Planfeststellungsbeschluss insgesamt als rechtswidrig ansieht." Außerdem ist in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Planungsbehörde aufgegeben worden, in einer ergänzenden Regelung ein sehr weitgehendes Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr für die geplante Flughafenerweiterung in Berlin zu erlassen.

Die Anwesenden ermutigten die Vertreter der BI, den eingeschlagenen Rechtsweg konsequent weiter zu gehen. Sie würden die BI auch bei der für die Zeit nach den Osterferien angekündigten Spendensammelaktion zugunsten des Rechtshilfefonds finanziell nach Kräften unterstützen. Zur Vermeidung von Betrugsversuchen weist die BI in ihren Pressemitteilung abschließend darauf hin, dass keine Haustürsammlung erfolgen wird.


09.03.2006 Wichtiger Erfolg der BI im Rechtsstreit gegen den Ausbau des FMO

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. hat bei ihrem Ziel, die Startbahnverlängerung am FMO zu verhindern, einen wichtigen Erfolg erzielt, teilt sie in einer Presseerklärung mit.

Wie die BI bereits früher mitgeteilt hat, haben drei Kläger, die von der BI mit Hilfe des Rechtshilfefonds unterstützt werden, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Klagen gegen den am 28.12.2004 ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW zur Startbahnverlängerung eingereicht. Einer der Kläger hat außerdem gleichzeitig beim OVG Münster einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt (so genanntes Eilverfahren) mit dem Ziel, dass das OVG Münster gegenüber der FMO-GmbH ein vorläufiges Bauverbot erteilt.

Der Antragsteller hat inzwischen diesen Antrag für erledigt erklärt. Das OVG braucht somit hierüber nicht mehr zu entscheiden. Grund ist eine Erklärung der FMO-GmbH, dass sie von dem Planfeststellungsbeschluss keinen Gebrauch macht, bevor der Rechtsstreit im Klageverfahren entschieden ist. Die FMO-GmbH, die vom Gericht zum Klageverfahren gegen das Verkehrsministerium beigeladen worden ist, hat sich damit selbst ein vorläufiges Bauverbot auferlegt.

Aufgrund eines schriftlichen Hinweises des OVG Münster ist die Erklärung der FMO-GmbH dahingehend zu verstehen, dass sie als unbedingte Zusage im Prozess zu werten ist. Eine derartige Zusage könnte zum Einen gegebenenfalls im Wege der Vollstreckung geltend gemacht werden. Zum anderen würde diese Zusage bei eventuell dennoch beginnenden Bauarbeiten nach Auffassung des Gerichts dem Antragsteller erneut das Recht geben, einen Eilantrag zu stellen.

Die BI sieht dieses als ersten Erfolg in einem Rechtsverfahren an, der mit Hilfe des Rechtshilfefonds erzielt worden ist. Sie geht davon aus, dass hierfür die 105-seitige Klagebegründung durch den von der BI beauftragten Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin die entscheidende Ursache gewesen ist.