Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück im Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011
15.12.2011 Bi sieht Verlegung des Eltingmühlenbach aus hydrologischen Gründen sehr kritisch. Werden die Richtlinien Flora-Fauna-Habitat veletzt?
Einige vom Fluglärm des FMO Betroffene haben sich gegenüber den Vertretern der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven besorgt gezeigt, dass nach der Kompromiss-Vereinbarung zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW nun mit einem baldigen Ausbau der Startbahnverlängerung auf 3.000 m zu rechnen ist. Das ist nach Auffassung der BI sicher nicht der Fall.
Es kommt jetzt nämlich nicht mehr zu der vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in seinem Urteil vom 31.05.2011 noch für möglich gehaltenen Planergänzung. Diese hätte eventuell den vom OVG für rechtswidrig und für nicht vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 nachträglich noch zu dessen Rechtmäßigkeit verhelfen können. Stattdessen ist nunmehr ein ganz neues Planfeststellungsverfahren erforderlich, das auf eine geänderte Planung ausgerichtet ist.
Die FMO-GmbH plant nunmehr statt der ursprünglich angepeilten und im Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 genehmigten Länge von 3.600 m eine Startbahnverlängerung auf 3.000 m, wobei der Eltingmühlenbach zur Vermeidung des bisher vorgesehenen Brückenbauwerkes von ca. 400 m Länge weiträumig um das bisherige westliche Startbahnende verlegt und dementsprechend verlängert werden soll. Ob dieses aus Gründen der Wasserführung überhaupt naturverträglich machbar ist, steht keineswegs fest. Umfangreiche hydrologische Untersuchungen mit entsprechenden Bohrungen sind dafür erforderlich. Dabei muss die FMO-GmbH auch bedenken, dass sicherlich die europäische Kommission eine derartige Verlegung des nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie geschützten Eltingmühlenbaches kritisch überprüfen wird, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.
25.11.2011 Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO begüßt kritische Überprüfung der Startbahnverlängerung durch Mitglieder des Rates und Kreises - Die Startbahnverlängerung ist überflüssig und belastet unnötig die knappen öffentlichen Mittel!
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt es, dass wie verschiedenen Presseberichten der letzten Wochen zu entnehmen ist die SPD-Mitglieder und Fraktionen in den verschiedenen an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften in den Städten Münster, Osnabrück und Greven und in den Kreisen Steinfurt und Osnabrück kritisch prüfen wollen bzw. es bereits kritisch geprüft haben, ob eine Startbahnverlängerung am FMO von bisher 2.170 m Länge auf eine Interkontbahnlänge von 3.600 m bzw. 3.000 m sinnvoll und unter Berücksichtigung der knappen öffentlichen Mittel finanzierbar ist.
Die BI hofft, dass auch die Mitglieder der CDU in den jeweiligen Räten und Kreistagen einsehen, dass eine kritische Überprüfung der nach Meinung der BI überflüssigen Startbahnverlängerung am FMO erforderlich ist.
Es kann dabei nach Auffassung der BI nicht darauf ankommen, ob eine Überarbeitung durch das Landesverkehrsministerium des vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Urteil von 31.05.2011 (nachzulesen unter www.nrwe.de) als rechtswidrig angesehenen Planfeststellungsbeschlusses aus Dezember 2004 auf der Grundlage eines angekündigten Kompromisses zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW eine Verlängerung der Startbahnverlängerung auf 3.000 m eventuell rechtlich zulässig machen könnte. Die kritische Überprüfung ist unabhängig davon und muss möglichst bald erfolgen, um zusätzliche Ausgaben öffentlicher Gelder der FMO-GmbH für weitere außergerichtliche und gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Dass die Verlängerung der Startbahn am FMO auf eine Interkontbahnlänge von 3.600 bzw. 3.000 m überflüssig ist, ergibt sich eindeutig aus der fundierten gutachterlichen Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft-und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011 (nachzulesen auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW), stellt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend fest.
07.10.2011 Ausbau der FMO-Landebahn auf 3 km ist kein Kompromiss für BI. Frachtflug ist möglich!
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven steht dem angekündigten Kompromiss zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW hinsichtlich eines verkürzten Ausbaus der Startbahn von jetzt 2.170 m auf möglicherweise 3.000 m ablehnend gegenüber.
Der Flughafen in Düsseldorf hat eine Startbahnlänge von 3.000 m. Eine derartige Startbahn ist für Interkontflüge geeignet. Sie ist am FMO überflüssig, stellt die BI in ihrer Pressemitteilung fest. Hierzu weist die BI auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 31.05.2011 (Aktenzeichen 20 D 80/05.AK, nachzulesen unter www.nrwe.de) hin. Danach besteht „auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“
Da dieses Urteil auf der fundierten gutachterlichen Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft-und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011 beruht (nachzulesen auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW), geht die BI geht davon aus, dass das Landesverkehrsministerium auch unter Zuhilfenahme der FMO-GmbH nicht in der Lage ist, den vom OVG Münster in diesem Urteil für rechtswidrig erklärten Planfeststellungsbeschluss von Dezember 2004 für eine Interkontbahnlänge von 3.600 m entsprechend in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss nachzubessern. Dafür fehlen nach Meinung der BI fundierte Gegengutachten, die einen Bedarf für einen Interkontflugverkehr am FMO belegen.
Warum hält dann die FMO-GmbH trotz des gerichtlich festgestellten fehlenden Bedarfs für einen Interkontflugverkehr am FMO weiterhin an dem Plan fest, am FMO eine Interkont-Startbahn von 3.000m zu bauen fest? Da eine Interkont-Startbahn für Passagierverkehr nicht erforderlich ist, drängt sich der Schluss auf, dass es der FMO-GmbH nur darum geht, am FMO die Möglichkeit zu schaffen, ein Interkont-Frachtflugdrehkreuz aufzubauen. Hierfür spricht auch, dass die FMO-GmbH in den letzten Jahren immer deutlicher auf die von ihr befürwortete Option der deutlichen Ausweitung des Frachtflugverkehrs am FMO hingewiesen hat, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.
30.07.2011 Gründe des Oberverwaltungsgerichtes gegen Startbahnverlängerung am FMO
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW in Münster hat jetzt die Gründe des Urteils vom 31.05.2011 (Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK) veröffentlicht. In dem Urteil hat das OVG die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aus Dezember 2004 betreffend die Startbahnverlängerung am FMO von 2.170 m auf 3.600 m festgestellt. Jeder daran Interessierte kann die Gründe unter Angabe des Datums bzw. des Aktenzeichens unter www.nrwe.de lesen, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, mit.
In der Begründung des Urteils hat sich das OVG im Einzelnen kritisch mit den Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen des Instituts für Verkehrswissenschaften Münster (IVM) auseinander gesetzt, die von der zum Klageverfahren beigeladenen FMO-GmbH im Planfeststellungs- und im Klageverfahren vorgelegt worden sind. Das Gericht ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass auch „in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“
Das Gericht bezieht sich insoweit an mehreren Stellen auf die vom klagenden Landesverband NRW des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vorgelegte Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011. Die sehr intensive Stellungnahme des DLR, in der die für eine Startbahnverlängerung in den Gutachten des IVM genannten Gründe im Einzelnen widerlegt werden, ist auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW nachzulesen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.
06.06.2011 OVG Münster: Startbahnverlängerung auf 3600 m rechtswidrig
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Urteil vom 31.05.2011 (Az: 20 D 80/05.AK). Das OVG Münster hat darin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW aus dem Jahr 2004 hinsichtlich der geplanten Verlängerung der Startbahn am FMO von 2.170 m auf insgesamt 3.600 m rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.
Entscheidend für das für den Landesverband NRW des NABU positive Urteil dürfte nach Meinung der BI die 60-seitige Stellungnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln gewesen sein. Dieses hat sich sehr intensiv mit den in verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen enthaltenen Prognosen des Instituts für Verkehrswissenschaften in Münster (IVM) aus den Jahren 1996,2001,2005,2010 und 2011 auseinander gesetzt und geprüft, ob diese für die FMO-GmbH sehr optimistischen Prognosen realistisch sind. Das ist nicht der Fall.
Die Stellungnahme des DLR schließt mit der Feststellung: „Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.“
Dieser Auffassung hat sich das OVG Münster bei der von ihm durchzuführenden Abwägung angeschlossen, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für eine durch die Startbahnverlängerung bedingte erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach bestehen. Wie sich aus der Pressemitteilung des OVG Münster zu diesem Urteil ergibt, ist das OVG dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:
„Die öffentlichen Interessen sind im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“
Dem ist nichts hinzuzufügen, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.
15.04.2011 Mitgliederversammlung: Vorsitzende Ludger Schulze Temming im Amt bestätigt - Sorge: Trotz sinkender Fluggastzahlen ein deutlicher Anstieg bei Nachtflugbewegungen
Am Donnerstagabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming begrüßte die anwesenden Mitglieder und ließ einige der zahlreichen in den letzten Jahren erfolgten Tätigkeiten der BI Revue passieren.
Von den Anwesenden wurde allgemein die Erwartung geäußert, dass hoffentlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster in der mündlichen Verhandlung am 26.05.2011 der Klage des NABU-Landesverbandes NRW auf der Grundlage der nunmehr dem Gericht vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln stattgeben und damit den Planfeststellungsbeschluss des Landes NRW zur Startbahnverlängerung am FMO auf 3.160 m aufheben wird.
Der stellvertretende Vorsitzende Alfred Schäckelhoff wies auf ein Problem hin, dass bei der letzten Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) in Frankfurt intensiv besprochen worden ist. Es geht dabei um die von der schwarz-gelben Koalition auf Druck der Luftverkehrslobby laut Koalitionsvertrag beabsichtigte Änderung des § 29 b Luftverkehrsgesetz mit dem Ziel der Lockerung der Nachtflugbeschränkungen an den deutschen Flughäfen. Bisher heißt es in dieser Vorschrift: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Diese Vorschrift soll dahingehend verändert werden, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr seine den Schutz der Nachtruhe betonende Rechtsprechung fortsetzen kann.
Nachdem Heinz Oxen 17 Jahre das Amt des Kassierers ausgeübt hatte, stellte er sich nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Dies wurde allgemein sehr bedauert, aber auch akzeptiert. Ludger Schulze Temming sprach ihm im Namen aller Anwesenden und der gesamten BI den herzlichen Dank für seinen tatkräftigen Einsatz für die BI aus.
Die Vorstandswahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Siegfried Stock (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.
Abschließend berichtete Norbert Hesselkamp, der auf Vorschlag der BI und sodann der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. Mitglied in der Fluglärmkommission am FMO ist (sein Stellvertreter ist Alfred Schäckelhoff) über die dort in der letzten Zeit behandelten Probleme. Er wies unter anderem darauf hin, dass am FMO trotz sinkender Fluggastzahlen ein deutlicher Anstieg bei den Nachtflugbewegungen zu beobachten sei.
08.04.2011 Neues Gutachten: Keine dauerhfte Etablierung eines regelmäßigen Langstreckenflugverkehrs am FMO zu erwarten
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven freut sich darüber, dass der NABU-Landesverband NRW jetzt fristgerecht die gutachterliche Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster vorgelegt hat.
Die Stellungnahme des DLR befasst sich unter anderem mit den verkehrswirtschaftlichen Gutachten des Instituts für Verkehrswissenschaften (IVM) in Münster aus den Jahren 1996 und 2001, die den im gerichtlichen Verfahren jetzt streitigem Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2004 zugrunde liegen. Unter Berücksichtigung der der BI vorliegenden Stellungnahme des DLR ist nach Einschätzung der BI die Beurteilung des DLR sehr negativ hinsichtlich der Prognosen des IVM für die Etablierung eines zukünftigen Interkontinentalverkehrs am FMO ausgefallen. Dies gilt nach Meinung des DLR auch für die dem Planfeststellungsbeschluss zeitlich nachfolgenden Studien des IVM aus den Jahren 2005 und 2010.
Die BI weist darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vom 9.07.2009 zur Startbahnverlängerung am FMO von 2.170 m auf 3.600 m ein Ausbau rechtlich nur möglich ist, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr in hinreichendem Umfang am FMO stattfinden wird. Davon ist aufgrund der nunmehr dem OVG vorliegenden Stellungnahme des DLR nicht auszugehen.
Die Stellungnahme des DLR schließe mit der Feststellung: Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.
zurück01.04.2011 NABU NRW legt Gericht neues Gutachten vor - Kein Flughafenausbau Münster-Osnabrück -
Düsseldorf Der NABU NRW hat dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für das am 26. Mai startende neue Verfahren um die Startbahn-Verlängerung am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) nun fristgerecht ein neues Gutachten vorgelegt. Im Auftrag des Naturschutzbundes hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) seinerseits die Belastbarkeit der vom Flughafenbetreiber prognostizierten Nachfrage nach Interkontinentalverkehr nach einem Ausbau der Startbahn bewertet. „Die Ergebnisse sind für die Pläne des Flughafens vernichtend“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.15.01.2011 Online-Petition - „Verkehrsflughäfen und Landeplätze Besserer Schutz Betroffener vor Fluglärm“
Zur Zeit ist auf der Homepage des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) eine Online-Petition zur Mitzeichnung vorhanden, die sich mit dem Thema „Verkehrsflughäfen und Landeplätze Besserer Schutz Betroffener vor Fluglärm“ befasst. Hierauf weist die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven in einer Pressemitteilung hin. Es besteht nach entsprechender Registrierung auf der Homepage des Bundestages die Möglichkeit, diese Petition noch bis zum 28.01.2011 mit zu zeichnen. Auf der Homepage der BI (www.bi-greven-fmo.de) ist ein Link hierzu vorhanden.
Die Unterzeichner wenden sich mit ihrer Petition an den Bundestag, um im Wege einer Änderung der Rechtslage den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm auch im Falle einer Änderung der Flugrouten nach Abschluss der Planfeststellung effektiv sicherzustellen. Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. sieht den insoweit bisher fehlenden Rechtsschutz auch für die vom Fluglärm des FMO Betroffenen als problematisch an, falls der Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW aus Dezember 2004 betreffend die Startbahnverlängerung auf 3.600 m wider Erwarten trotz des beim Oberverwaltungsgericht in Münster laufenden Klageverfahrens des NABU-Landesverbandes NRW bestandskräftig werden sollte.
Unter anderem wird in der Petition gefordert, dass eine gesetzliche Pflicht der Planfeststellungsbehörde festgeschrieben wird, einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss im Falle einer Änderung der Flugrouten von Amts wegen unverzüglich anzupassen. Ansonsten sieht auch die BI die Gefahr, dass nach der Inbetriebnahme einer verlängerten Startbahn eine gänzlich andere Lärmsituation im näheren und weiteren Umfeld entstehen kann, als im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt worden war, und zwar mit einer teilweise vielfach höheren Zahl an Lärmbetroffenen, einer unerwartet hohen Lärmbelastung bzw. einer erheblich größeren Fläche lärmbetroffener Gebiete.
Die neuen lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger sind weitgehend rechtlos, meint die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. in ihrer Pressemitteilung abschließend.
28.11.2010 Gutachten soll endgültig Bedarf an Interkontinentalverkehr am FMO klären
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. in Greven begrüßt es, dass der NRW-Landesverband des NABU im Rahmen des Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zur Startbahnverlängerung am FMO nun das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt hat. Das DLR in Köln ist die in Deutschland wohl angesehenste Einrichtung auf dem Gebiet der Luftfahrt.
Die BI erhofft sich in ihrem Sinne eine endgültige Klärung der Frage, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr am FMO im hinreichenden Umfang stattfinden wird.
Im Juli 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass die bisher dem Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 hinsichtlich der Startbahnverlängerung am FMO von 2.170 m auf 3.600 m zugrunde gelegten Prognosen den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Insbesondere seien die hochrangigen Naturschutzbelange des betroffenen europäischen FFH-Schutzgebietes Eltingmühlenbach nicht genügend berücksichtigt worden, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.
19.11.2010 Pressemitteilung: Naturschutz aktuell NABU-Pressedienst NRW
NABU gibt weiteres Gutachten in Auftrag
Tumbrinck: Nur so lässt sich objektiv klären, ob Interkontinentalflüge wahrscheinlich sind
Düsseldorf/Münster Im Klageverfahren um den Ausbau des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) zwischen dem NABU NRW und dem Land Nordrhein-Westfalen hat der NABU nun ein neues Gutachten beauftragt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit von Interkontinentalverkehr am FMO erneut beurteilt werden. Ein Ausbau ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nur möglich, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr in hinreichendem Umfang stattfinden wird. „Nur dann würde das Interesse am Ausbau die hochrangigen europarechtlichen Belange von Natura 2000 überwiegen, und eine Überbauung des Eltingmühlenbaches auf 400 m Länge rechtfertigen“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Leider wäre durch ein einseitiges Vorpreschen des FMO, der Anfang des Jahres ein weiteres Parteigutachten zur Prognosefrage an das Institut für Verkehrswissenschaften der Uni Münster vergeben hatte, die Möglichkeit vereitelt worden, die anstehende Frage über ein Gerichtsgutachten zu klären. „Der NABU NRW sieht sich in Folge der Prozesssituation daher gezwungen, selber ein Gutachten in Auftrag zu geben und hat dazu das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt“, so Tumbrinck weiter. Das DLR sei die in Deutschland wohl angesehenste Einrichtung auf dem Gebiet der Luftfahrt und solle Klarheit in die Frage bringen, ob am FMO überhaupt die realistische Aussicht besteht, interkontinentale Flugverbindungen zu etablieren.
Im Juli 2009 hatte das BVerwG im Leipziger Revisionsverfahren entschieden, dass die Prognosen für die Entwicklung des Luftverkehrs am FMO nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Insbesondere seien die hochrangigen Naturschutzbelange des betroffenen europäischen FFH-Schutzgebietes Eltingmühlenbach nicht genügend berücksichtigt worden. Das Verfahren wurde an das OVG Münster zurück verwiesen und muss nun neu verhandelt werden. Im Winter scheiterten Gespräche zwischen Flughafen und NABU NRW über eine moderate Start- und Landebahnverlängerung insbesondere an dem Sachverhalt, dass der Planfeststellungsbeschluss auf einen Ausbau auf 3.600 m abstellt. Weniger ist nicht vorgesehen.
Seit fast 20 Jahren wird der Ausbau der Start-/Landebahn am FMO von derzeit 2.160 m auf 3.600 m geplant. Bereits Ende 2004 wurde die erforderliche Genehmigung durch das Verkehrsministerium NRW erteilt. Der NABU NRW als anerkannter Naturschutzverband reichte umgehend Klage ein. Diese wurde in erster Instanz im Jahr 2006 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster abgewiesen.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW ,mobil: 0171-38 67 379
Dr. Frank Niederstadt, Rechtsanwalt, Tel.: 0511/8997232
Herausgeber: NABU NRW (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 40225 Düsseldorf
Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)
Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de
Bürger in ganz Deutschland haben sich in den vergangenen Monaten gegen die Zunahme des Fluglärms ausgesprochen und dies mit Ihrer Unterschrift in einem bundesweiten Aufruf dokumentiert. Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven, hat sich an dieser von der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. unterstützten Aktion dadurch beteiligt, dass sie die Organisatoren der Aktion gebeten hat, die notarielle Urkunde vom 21.09.1999 des Notars Dr. Werner Schulze Buschoff, Münster, im Bundeskanzleramt zu übergeben. In dieser Urkunde ist die notarielle Verwahrung der Unterschriften von ca. 7.200 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Grevens beurkundet, die damals im Rahmen des Bürgerbegehrens die möglichst baldige Einführung eines generellen Nachtflugverbotes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am FMO gefordert haben.
Speziell die laufenden Ausbaupläne und Ausbauten, sowie die Formulierungen im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung zur gesetzlichen Neuregelung für "international wettbewerbsfähige Betriebszeiten" an deutschen Flughäfen, hinter denen der Wunsch der Flughafenbetreiber gesehen wird, die geltenden Nachtflugregelungen weiter aufzuweichen, tragen große Besorgnis in die Bevölkerung. Neben Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms und dem Schutz besiedelter Gebiete wird ein absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gefordert.
Dietrich Elsner aus Mainz, Organisator der bundesweiten Unterschriftenaktion, wird begleitet durch eine Delegation am 28. September 2010 um 14:00 Uhr die Listen an Herrn Pung-Jakobsen, Referat 323 im Bundeskanzleramt übergeben.
Die Unterzeichner erwarten von der Bundesregierung einen deutlich besseren Schutz vor Fluglärm und aktiveres Handeln auch und gerade gegen die rein wirtschaftlichen Belange der Luftfahrtindustrie, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.
Die Vorstandsmitglieder Ludger Schulze Temming, Alfred Schäckelhoff und Norbert Hesselkamp (dieser gleichzeitig auch Mitglied der Fluglärmkommission am FMO) der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven haben in Frankfurt a.M. an der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. (BVF) teilgenommen. Die BVF ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein, in dem fast 100 Schutzvereinigungen an Verkehrs- und Militärflughäfen in Deutschland zusammen geschlossen sind. Hinzukommen ca. 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen (vgl. www.fluglaerm.de).
Für die Vorstandsmitglieder der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. war von allem der Austausch von Informationen und Erfahrungen zum Fluglärm sehr wichtig. Die BI selber hatte hierzu für die übrigen Mitglieder der Bundesvereinigung einen mehrseitigen Bericht über die am FMO bestehenden bzw. zu erwartenden Probleme vorgelegt (nachzulesen unter www.bi-greven-fmo.de).
Außerdem fand eine von der BVF organisierte Fortbildungsveranstaltung statt, in der u.a. Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes und der Deutschen Flugsicherung (DFS) sowie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Fluglärmkommissionen zu aktuellen Entwicklungen beim Schutz gegen den Fluglärm vortrugen.
Die Teilnehmer kritisierten insbesondere, dass trotz der Vorgaben des Gesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm von November 2007 und der sog. Schallschutzverordnung zu diesem Gesetz aus September 2009 es die zuständigen Behörden der Länder nicht geschafft haben, rechtzeitig zum 1.Januar 2010 die erforderlichen Schallschutzzonen an den Verkehrsflughäfen auszuweisen.
Die Mitglieder der BVF waren sich außerdem darüber einig, dass auf der politischen Ebene die BVF alles Erforderliche tun müsse, um zu verhindern, dass es entsprechend dem Koalitionspapier zwischen CDU und der FDP auf Bundesebene von Oktober 2009 aufgrund des insoweit von der Flugverkehrslobby ausgeübten Drucks zu einer Aufweichung der gesetzlichen Regelungen beim Nachtlärmschutz kommt.
16.12.2009 Pläne für Regionalflughafen in den Niederlanden - Becker: Enschede-Twente gibt es vor allem in NRW
Die grüne Landtagsfraktion hat für die heutige Sitzung des Landtags mit einem eigenen Antrag darauf verwiesen, dass nicht nur durch die Ausbaupläne für den Regionalflughafen Enschede-Twente eine Konkurrenz für den Flughafen Münster/Osnabrück entsteht. Auch die Ausbaupläne am Flughafen in Dortmund und die Verlängerung der Startbahn in Stadtlohn-Vreden bedrohen die Wirtschaftlichkeit. Hierzu erklärt Horst Becker MdL, verkehrspolitischer Sprecher:
"Genauso wie beim unsinnigen Ausbau des Flughafen Kassel-Calden unterstützen wir auch den Widerstand gegen einen Regionalflughafen Enschede-Twente. Doch Enschede-Twente ist überall, vor allem aber in NRW. Denn der ruinöse Wettbewerb der Flughafenstandorte wird in erster Linie durch Ausbaupläne innerhalb des Landes NRW vorangetrieben. Die unabgestimmte Flughafenplanung sowie die Subventionspraxis der Bundesländer und Nationalstaaten ist Ursache der Kannibalisierung der Flughafenstandorte. Schon bei den Protesten aus dem Land NRW gegen den Ausbau des Flughafens in Kassel-Calden hat der Ministerpräsident aus Hessen seinem Parteikollegen aus NRW zu Recht darauf hingewiesen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW seine eigenen Flughäfen unabhängig von ihrer Nähe zueinander ausbaut und unterhält.
Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert, ein Ende des ruinösen Standortwettbewerbes durch eine Koordination der Ausbauplanungen für die Flughäfen auf die Bundesebene zu verlagern. Die Kleinstaaterei bei den Flughäfen muss endlich ein Ende haben. Wie beim Bau von Autobahnen oder Schienenstrecken müssen die Entscheidungen für die Flughafeninfrastruktur im Bundestag getroffen werden. Nur damit werden Fehlinvestitionen und Fehlsubventionen auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler verhindert.
Nordrhein-Westfalen ist durch eine europa- und bundesweit einmalige Dichte an Flughäfen gekennzeichnet. Auch dies ist der Grund, warum der Flughafen Münster/Osnabrück sich seine eigenen Ausbaupläne mit elf Millionen Euro auf Kosten der Sterzahler subventionieren lässt. Eine Wirtschaftlichkeit wird der Flughafen auch damit nicht erreichen, weshalb wir als Grüne auch den Ausbau in Münster/Osnabrück ablehnen."
16.10.2009 Koalitionsverhandlungen beabsichtigen offenbar Aufhebung aller Nachtflugverbote zur Verbesserung des Wettbewerbs
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven wendet sich gegen die jetzt bekannt gewordenen Pläne, wonach die neue Koalition aus CDU/CSU und FPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen offenbar beabsichtigt, durch Aufhebung von Nachtflugbeschränkungen die Flughäfen in Deutschland weitgehend für den 24-Stunden-Betrieb zu öffnen. In einer Pressemitteilung weist die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BFV) e.V. Düsseldorf, dazu auf folgendes hin:
Im Vorschlag des "Arbeitskreises Wirtschaft" steht: "Zur Sicherung des Luftverkehrsstandortes Deutschland wollen wir u.a. international wettbewerbsfähige Betriebszeiten einführen". Dies heißt im Klartext die weitgehende Aufhebung der Nachtflugverbote und Nachtflugbeschränkungen zu Lasten der Bürger im Einzugsgebiet der Flughäfen.
Die Koalition lässt bei ihrem Plan zur Förderung der Luftfahrtunternehmen völlig außer Acht, dass die Kosten für die Krankheiten der vom Fluglärm betroffenen Bürger von den Krankenkassen - also von der Sozialgemeinschaft - zu tragen sind. Genau dies verstößt gegen die Aufgabe einer “sozial-liberalen“ Regierung, nämlich dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen der geringen Vorteile von einzelnen Luftfahrtunternehmen nicht einfach auf die Bürger abgewälzt werden. In diesem Fall würde dafür gesorgt, dass durch die Störung der Nachtruhe die “Wettbewerbsfähigkeit“ der betroffenen Bürger ernsthaft beeinträchtigt wird. Nur gesunde Bürger können für ihre Unternehmen die volle Leistung erbringen.
Die BI gegen den Ausbau des FMO schließt sich dieser Meinung der BVF an. Auch sie ist über die Pläne der Koalition zur Abschaffung bzw. Lockerung von Nachtflugverboten empört. Die Festschreibung von uneingeschränktem 24-Stunden-Flugbetrieb würde sich auch auf den zukünftig möglichen Nachtflugbetrieb am FMO für die Betroffenen in Greven und Ladbergen und auch in der weiteren Umgebung des FMO sehr nachteilig für die Nachtruhe auswirken.
"Wir sehen in diesen Plänen einen Angriff auf die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Bürger. Dieses ist unsozial.“ Die BI fordert alle Politiker in der Region um den Flughafen Münster/Osnabrück auf, sich gegen diese Pläne in den Koalitionsverhandlungen rechtzeitig zur Wehr zu setzen.
23.08.2009 Lärmschutzmaßnahmen nur für Kurz- und Mittelstreckenflugzahlen. Flugbewegen aus dem prognostizierten Interkontverbindungen werden vom FMO nicht berücksichtigt, obwohl der Ausbau für Interkontverbindungen vorgsehen ist. Jetzt reicht es!
Seit dem 1.06.2007 ist das neue Fluglärmgesetz in Kraft. Dieses Gesetz soll nach Vorgaben des Bundes bis zum Jahresende 2009 umgesetzt werden. In der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am FMO am 25. Mai 2009 ist darauf hingewiesen worden, dass eine geplante Lärmschutzverordnung des Bundes vorsehe, dass an allen Flughäfen und damit auch am FMO bis zum Jahresende 2009 neue Lärmschutzzonen festzulegen sind, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven mit.
Zu diesem Zweck hat die FMO-GmbH inzwischen ein sogenanntes Datenerfassungssystem (DES) erstellt. Dieses ist die Grundlage für die Berechnung der Größe der Lärmschutzzonen: je größer der voraussichtliche Fluglärm umso größer sind die Lärmschutzzonen und damit die Ansprüche der vom Fluglärm (insbesondere vom Nachtfluglärm) des FMO Betroffenen auf Bezahlung von passiven Schallschutzmaßnahmen.
In dem von der FMO-GmbH erstellten DES werden die voraussichtlichen Flüge am FMO im Jahr 2017 zugrunde gelegt, die laut einer Prognose der FMO-GmbH im Jahr 2017 am FMO abgewickelt werden. Die FMO-GmbH hat es sich einfach gemacht. Sie will die Zahlen aus dem Planfeststellungsverfahren übernehmen.
Die BI meint, dass wenn schon die FMO-GmbH die Zahlen des Planfeststellungsverfahrens übernehmen will, dass sie dann aber auch sämtliche von ihr prognostizierten Passagierzahlen übernehmen muss. Ansonsten wird der Schutz der vom Fluglärm Betroffenen ohne stichhaltige Gründe zu Unrecht eingeschränkt. Die FMO-GmbH will aber bei dem von ihr erstellten DES, das bereits in der Sitzung der Fluglärmkommission am 9.September 2009 beraten werden soll, nur die 3,3 Mio. Passagiere im Kurz- und Mittelstreckenbereich nicht aber die von ihrem Gutachter Dr. W. Allemeyer prognostizierten 800.000 Passagiere im Interkont-Flugbereich zugrunde legen.
Damit ist die BI nicht einverstanden. Darin sieht sie ein widersprüchliches Verhalten der FMO-GmbH. Man kann nicht von der FMO-GmbH in öffentlichen Erklärungen auf der einen Seite behaupten, dass sich die geplante Startbahnverlängerung am FMO auf eine für Interkontflüge geeignete Länge von 3.000 m bzw. 3.600 m durch die Zurückverweisung des Klageverfahrens des NABU-Landesverbandes NRW durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster voraussichtlich nur geringfügig verzögern wird, und dann die selbst prognostizierten Fluggastzahlen im Interkont-Flugbereich nicht bei der Erstellung des DES berücksichtigen. Oder glauben die Verantwortlichen in der FMO-GmbH selbst nicht mehr an die Verwirklichung der Startbahnverlängerung bis zum Jahr 2017 fragt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.
17.07.2009 Initiatoren der geplanten Ausbaus des FMO haben die Pflicht, zu überprüfen, ob die Startbahnverkängerung wirtschaftlich ist - Leipziger Urteil gibt Rückendeckung
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. begrüßt das vom NABU-Landesverband NRW erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vo - Leipziger Urteil gibt Rückendeckungm 9.07.2009 zur geplanten Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m.
Hierdurch erhält nicht nur das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Gelegenheit, die Gründe für den Ausbau und die Belastbarkeit der Bedarfsprognose für den Interkont-Verkehr am FMO im zweiten Rechtsgang erneut zu gewichten. Auch die Politiker in den an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften (insbesondere Stadt Münster, Kreis Steinfurt, Stadt und Kreis Osnabrück, Stadt Greven) haben jetzt die Pflicht, kritisch zu prüfen, ob der Ausbau auf eine Startbahnlänge von zunächst 3.000 m und schließlich 3.600 m unter Berücksichtigung der nur relativ wenig zu erwartenden Arbeitsplätze tatsächlich für die Region wirtschaftlich sinnvoll und für die Natur verträglich ist, meint die BI.
Unter Berücksichtigung der Passagierzahlen an den drei zukünftigen Interkont-Konkurrenzflughäfen in Hamburg, Hannover und Köln, bei denen schon seit weit über zehn Jahren Interkont-Startbahnen vorhanden sind, lohnt sich der Ausbau der Startbahn am FMO auf Interkontfluglänge jedenfalls nicht. Diese drei Flughäfen hatten nach der Statistik der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen in Deutschland (www.adv-net.org) im Jahr 2000 (also noch vor dem Anschlag in New York am 11.09.2001) an allen drei Flughäfen zusammen gerechnet ca. 1 Mio. Passagiere im Außer-Europa-Verkehr. Im Jahr 2008 lag die Zahl immer noch bei ca. 1 Mio. Passagiere, obwohl die Passagierzahlen im Außer-Europa-Verkehr an den Drehkreuzen in München und Frankfurt im gleichen Zeitraum deutlich angestiegen sind, nämlich um 33 Prozent (von ca. 20 Mio. auf ca. 27 Mio. Passagiere).
Dies zeigt, dass der Interkontverkehr auch in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit weitestgehend über die Drehkreuze in Frankfurt und München und zukünftig eventuell über den ausgebauten Flughafen in Berlin abgewickelt werden wird, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.
21.05.2009 Erhaltungsziele des Eltingmühlenbaches nach europäischem Recht widersprechen den Ausbauplänen des FMO
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt in einer Pressemitteilung die Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, am 9.07.2009 in dem Revisionsverfahren des Landesverbandes NRW des Naturschutzbundes (NABU) hinsichtlich des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) des Landes NRW in Münster vom 13.07.2006 eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Die BI ist zuversichtlich, dass mit der Entscheidung des BVerwG die Ausbaupläne der FMO-GmbH endgültig gestoppt werden.
In dem Revisionsverfahren geht es letztlich um die Rechtsfrage, ob die aufgrund der geplanten Startbahnverlängerung auch nach Auffassung des OVG Münster erfolgende erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Gebietes am Eltingmühlenbach gegen europäisches Recht verstößt. Der Eltingmühlenbach im Bereich der vorgesehenen Startbahnverlängerung ist ein Gebiet, das nach der europäischen Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) naturschutzrechtlich streng geschützt ist.
Für eine derartige Beeinträchtigung ist nach europäischem Recht ein zwingender Grund überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich. Das OVG Münster hat in seinem Urteil von Juli 2006, den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes NRW vom 28.12.2004 bestätigend, angenommen, dass für einen derartigen Grund unter anderem bereits eine realistische Realisierungschance für interkontinentalen Flugverkehr am FMO und das Interesse der FMO-GmbH an der Durchführung von restriktionsfreiem Mittelstreckenverkehr ausreiche.
Nach Auffassung des Rechtsanwaltes des NABU und auch der BI ergibt sich jedoch aus dem Begriff „zwingend“, dass nur Gründe mit sehr hoher Realisierungswahrscheinlichkeit berücksichtigungsfähig sind. Für ein nennenswerten Interkont-Flugverkehr am FMO hält die BI aber die Realisierungswahrscheinlichkeit für äußerst gering.
Was die Durchführung von restriktionsfreiem Mittelstreckenverkehr angeht, hat der vom NABU beauftragte Sachverständige Faulenbach da Costa nach Meinung der BI in der mündlichen Verhandlung beim OVG Münster im Juli 2006 nachgewiesen, dass auch ohne aufwendiges Brückenbauwerk über den Eltingmühlenbach die Startbahn am FMO von derzeit 2.170 auf dann 2.750 bis 2.800 m verlängert werden könnte. Eine derartige Länge würde auch nach Darstellung der FMO-GmbH jede Art von restriktionsfreiem Mittelstreckenverkehr (einschließlich Dubai) ermöglichen.
Die EU-Kommission hat in dieser Woche entschieden, dass die FMO-GmbH wegen der geplanten Kapitalaufstockung durch die an der FMO-GmbH beteiligten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften für die Startbahnverlängerung auf 3.000 m in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR nicht gegen das EU-Recht verstößt. Die Bürgerinitiative (BI) gegen des Ausbau des FMO e.V. Greven hält diese Entscheidung für falsch. Nach dem EU-Recht sind verbotene Beihilfen der öffentlichen Hand für private Gesellschaften, wie die FMO-GmbH eine solche ist, unzulässig. Dies dürfte nach Meinung der BI vor allem für überflüssige Projekte gelten, wie dies bei der geplanten Startbahnverlängerung der Fall ist. Die BI geht davon aus, dass die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung von einem einseitig dargestellten Sachverhalt ausgegangen ist.
Dass die Startbahnverlängerung am FMO überflüssig ist, zeigen nach Meinung der BI die Verkehrszahlen am FMO, die entgegen den Gutachter-Prognosen in den Jahren 2000 bis 2008 nicht etwa stärker als an den übrigen Flughäfen in Deutschland gestiegen sind, sondern vielmehr entgegen dem allgemeinen Trend deutlich gesunken sind.
Während die Passagierzahl an allen Flughäfen in Deutschland von 118,79 Mio. (in 2000) auf 158,39 Mio. (in 2008) und damit um 33,3 % angestiegen ist, ist die Passagierzahl am FMO von 1,69 Mio. (in 2000) auf 1,54 Mio. (in 2008) und damit um 8,9 % gesunken. Da am FMO zur Zeit nur der Kurz- und Mittelstreckenverkehr geflogen wird, sind zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Zahlen jeweils die Passagierzahlen für den Außer-Europa-Verkehr nicht berücksichtigt. Die Zahlen ergeben sich aus den im Internet veröffentlichten Zahlen der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen in Deutschland (www.adv-net.org), teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.
06.02.2009 FMO - Prognose für 2010 3,3 Mio. Passagiere - in 2008 nur 1,6 Mio.. Dennoch unterstützt Grevener Rat den Ausbau
Dass der von den Ratsfraktionen der CDU und SPD eingeladene Gutachten Dr. Robert Malina als Geschäftführer des verkehrswissenschaftlichen Instituts der Westfälischen Wilhems Universität Münster an den Ergebnissen der Bedarfsgutachten zur Startbahnverlängerung seines Vorgängers Dr. Werner Allemeyer in der Sitzung des Rates der Stadt Greven am 28.01.2009 festgehalten hat, war für die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven keine Überraschung, zumal er selbst teilweise an diesen Bedarfsgutachten mitgearbeitet habe.
Die BI sieht aber diese Bedarfsgutachten durch die Wirklichkeit als eindeutig widerlegt an. So habe Dr. W. Allemeyer im Jahr 1995 im Kurz- und Mittelstreckenverkehr, der bereits jetzt am FMO praktisch ohne Einschränkung möglich sei, für das Jahr 2010 eine Zahl von 3,3 Mio. Passagieren prognostiziert. Tatsächlich sind jedoch am FMO im Jahr 2008 nur ca. 1,6 Mio. Passagiere geflogen. Diese Zahl wird sich auch bis zum Jahr 2010 nicht entscheidend verändern.
Ebenso wenig hat sich die Erwartung von Dr. W. Allemeyer erfüllt, dass der FMO stärker als der übrige Luftverkehrsmarkt in Deutschland wachsen werde. Seit dem Jahr 2000 ist das Gegenteil der Fall. Die BI verweist hierzu auf die auf der Homepage der BI (www.bi-greven-fmo.de) veröffentlichten Grafiken. Der FMO sei in der Zeit bis zum Jahr 2000 auch nur deshalb mit hohen prozentualen Steigerungsraten auf ca. 1,8 Mio. Passagieren angewachsen, weil der FMO in diesen Jahren den Nachtflugverkehr auf Kosten der Nachtruhe der Bürger von Greven und Ladbergen stark ausgeweitet habe. Ein Nachtflugverkehr sei an den benachbarten Flughäfen in Dortmund, Düsseldorf und Paderborn wegen der dort vorhandenen weitgehenden Nachtflugbeschränkungen nicht möglich.
Die von Dr. W. Allemeyer nach der Errichtung der Startbahnverlängerung prognostizierte Zahl von ca. 800.000 Interkont-Passagieren hält die BI angesichts der nur wenigen Interkont-Passagieren an den Flughäfen in Hamburg, Hannover und Köln für illusorisch. Hierauf habe auch der auf Vorschlag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Gutachten Dr. Karl-Otto Schallaböck vom Wuppertaler Klimainstitut in der Ratssitzung hingewiesen. Die BI hält es in diesem Zusammenhang für erwähnenswert, dass der Geschäftsführer der FMO-GmbH in der Ratssitzung ausgeführt hat, dass er an der Option der deutlichen Ausweitung des Luftfrachtverkehrs an FMO festhält. Ist dies eventuell seine letzte Hoffnung, wie später dann die geplante Startbahnverlängerung doch noch genutzt werden kann, fragt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.
27.01.2009 Bi veröffentlicht Statistiken - kein Bedarf mehr für Ausbau des FMO
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt mit, dass sie zur Vorbereitung auf die Ratssitzung am 28.01.2009 für die Mitglieder des Rates der Stadt Greven und für interessierte Bürger einige Grafiken zur aktuellen Entwicklung der Fluggastzahlen am FMO auf ihrer Homepage www.bi-greven-fmo.de veröffentlicht hat.
Aus diesen Grafiken ergibt sich nach Auffassung der BI eindeutig, dass sich die Fluggastzahlen des FMO bei dem bereits jetzt möglichen Kurz- und Mittelstreckenverkehr ganz anders entwickelt haben als es der Gutachter der FMO-GmbH, Herr Dr. Allemeyer, in seinen Bedarfsgutachten für das Planfeststellungsverfahren prognostiziert hat.
Die BI meint deshalb in ihrer Pressemitteilung abschließend, dass es unverständlich ist, dass die FMO-GmbH vor kurzem in einer Presseveröffentlichung mitgeteilt habe, dass sich nach Auffassung der FMO-GmbH hinsichtlich des Bedarfes für die Startbahnverlängerung an der Ausgangslage nichts geändert habe.
23.10.2008 Steuerglelder von 60 Mio. Euro für Startbahnverlängerung nicht gerechtfertigt
Beim Unternehmertag des Wirtschaftforums in Greven zum Thema Flughafen waren sich die Redner darin einig, dass der FMO für die Region und für die dort vorhandenen Arbeitsplätze wichtig ist. Diese Meinung wird von der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. weitgehend geteilt. Dies gilt allerdings nicht für diejenigen Arbeitsplätze, die bei der Fluggesellschaft Air Berlin und am FMO deshalb entstanden sind, weil die Air Berlin und die FMO-GmbH in den letzten 15 Jahren den Nachtflugverkehr auf Kosten des Nachtschlafes der Bürgerinnen und Bürger von Greven und Ladbergen sehr stark ausgeweitet haben. Der Nachtflugverkehr muss am FMO verboten werden.
Wichtig ist nach Auffassung der BI vor allem eine weitere Feststellung: Eine Interkont-Startbahn von 3.600 m Länge bzw. von einer Länge von 3.000m, wie sie die Gesellschafter der FMO-GmbH wegen des fehlenden Kapitals jetzt zunächst bauen wollen, ist am FMO nicht erforderlich.
Dies zeigen die Passagierzahlen, die die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen (www.adv-net.org) im Internet veröffentlicht, z.B. für die drei potentiellen zukünftigen Konkurrenz-Flughäfen des FMO beim Interkont-Flugverkehr in Hamburg, Hannover und Köln. Bei diesen drei Flughäfen gibt es bereits seit weit mehr als 10 Jahren Startbahnen mit einer für Interkontflüge geeigneten Länge von über 3.000 m. Die Zahlen bei den Fluggästen im Interkont-Verkehr stagnieren jedoch an diesen Flughäfen. Bei allen drei genannten Flughäfen zusammen gerechnet beträgt die Zahl der Fluggäste im Außereuropa-Verkehr (An und Ab) im Jahr 2000 (also noch vor dem Attentat am 11. September 2001) insgesamt 1.057.200 und im Jahr 2007 insgesamt 1.087.527.
In Frankfurt und München zusammen gerechnet sind demgegenüber die Vergleichszahlen im Vergleichszeitraum um ca. 32 % von ca. 20 Mio. (in 2000) auf ca. 26,5 Mio. Fluggäste (in 2007) angestiegen. Dies zeigt: Der Interkont-Verkehr in Deutschland wird auch in Zukunft weitestgehend über die beiden Flugdrehkreuze in Frankfurt und München und zukünftig eventuell auch in Berlin abgewickelt werden.
Die BI meint abschließend in ihrer Pressemitteilung: Es ist nicht verantwortbar, dass die an der FMO-GmbH beteiligten öffentlichen Gebietskörperschaften für eine derartig überflüssige Maßnahme ca. 60 Mio. Euro und demnächst bei der Errichtung der Startbahn in der geplanten Endausbaulänge von 3.600 m sogar nochmals ca. 60 Mio. Euro Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger ausgeben und das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach im großen Umfang zerstören.
02.06.2008 Mitgliederversammlung
Am 02.06.2008 trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Hans Joachim (Hajo) Leuschner begrüßte die anwesenden Mitglieder und ließ einige der zahlreichen in den letzten Jahren erfolgten Tätigkeiten der BI Revue passieren. Er teilte der Mitgliederversammlung mit, dass er im nächsten Monat aus privaten Gründen aus Greven fortziehen werde. Er wolle sich für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stellen, weil er dann nicht mehr genügend die Interessen der hier in Greven vom Fluglärm Betroffenen vertreten könne. Dies wurde allgemein sehr bedauert, aber auch akzeptiert. Ludger Schulze Temming sprach ihm im Namen aller Anwesenden und der gesamten BI den herzlichen Dank für seinen sehr tatkräftigen und nunmehr fast 20 Jahre dauernden und vielfach auch erfolgreichen Einsatz zur Durchsetzung der Ziele der BI aus.
Die Vorstandswahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Heinz Oxen (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.
Außerdem wird aufgrund der Abstimmung in der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. vorgeschlagen werden, dass die Bundesvereinigung Norbert Hesselkamp (und Alfred Schäckelhoff als dessen Vertreter) anstelle von Hajo Leuschner als neues Mitglied für die Fluglärmkommission am FMO benennt.
Hinsichtlich der Erfolge der BI unter dem Vorsitz von Hajo Leuschner erinnerte Ludger Schulze Temming insbesondere an das erfolgreiche Bürgerbegehren im Jahr 1999 mit über 7.200 Unterschriften in Greven zu der an das Landesverkehrsministerium gerichteten Forderung auf Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO. Wie wichtig die weitere Durchsetzung dieser Forderung ist, zeigt die jüngste Entwicklung beim ehemaligen Militärflugplatz in Rheine-Hopsten. Der Investor, der dort einen riesigen Frachtflughafen mit jährlich über 16.000 Flugbewegungen einrichten wollte, hat offenbar bereits deshalb hiervon Abstand genommen, weil dort voraussichtlich kein Nachtflug möglich gewesen wäre. Frachtflug findet erfahrungsgemäß überwiegend nachts statt, vor allem wenn es um Express-Frachtflug geht.
Einige der anwesenden Mitglieder der BI äußerten die Befürchtung, dass nunmehr der Investor seine Aktivitäten zum FMO verlegen könnte. Dies würde voraussichtlich zu 30 bis 40 zusätzlichen Flügen in jeder Nacht am FMO führen. Sie äußerten ihr Verärgerung darüber, dass in den letzten Wochen nicht nur von der Industrie- und Handelskammer in Münster sondern auch in einem Presseartikel in der Grevener Zeitung gefordert worden sei, dass der vom Investor geplante Frachtflugverkehr am FMO stattfinden solle.
18.04.2008 Steht Naturschutz beim streng geschützten FFH-Gebiet Eltingmühlenbach über dem Interesse der überflüssigen Startbahnverlängerung?
Beim Besuch des Regierungspräsidenten am FMO hat die Flughafenleitung die ihren Augen späte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig zur geplanten Startbahnverlängerung am FMO von jetzt 2.170 m auf dann 3.600 m bedauert.
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO, Greven, lässt die lange Dauer der Entscheidungsfindung hoffen, dass das BVerwG in Leipzig hinsichtlich des dort anhängigen Revisionsverfahrens des Naturschutzbundes Deutschland (NABU - Landesverband NRW -) betreffend das Urteil des OVG Münster vom 13.07.2006 den Naturschutz über das Interesse der FMO-GmbH an einer völlig überflüssigen Startbahnverlängerung stellen wird.
Im Gegensatz zur Fughafenleitung meint die BI, dass der Ausbau der Startbahn nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens stärkt. Der FMO ist wie bisher auch praktiziert - auf einem Flughafenmarkt wettbewerbsfähig, auf dem wie bei den Flughäfen in Dortmund, Paderborn und Bremen Geschäftsreisende zu den Flugdrehkreuzen in Frankfurt, München, Amsterdam, London, Paris oder Zürich transportiert und auf dem die Touristen zu europäischen Ferienflugzielen bis einschließlich Nordafrika und Kanarische Inseln geflogen werden. Alles andere ist Illusion.
Außerdem weist die BI darauf hin, dass es nicht angeht, dass die FMO-GmbH bereits seit über 15 Jahren in immer stärkerem Maße die Wettbewerbsfähigkeit des FMO durch starke Ausweitung des Nachtflugverkehrs auf Kosten der Nachtruhe der vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Bewohner der Anrainer-Kommunen Greven und Ladbergen verstärkt hat. Die BI kündigt an, dass sie sich auch in Zukunft intensiv für die Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO einsetzen wird. Zur Zeit ruht noch beim OVG in Münster ein entsprechendes Klageverfahren, das vom Ausgang der Entscheidung beim BVerwG in Leipzig abhängig ist, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.
10.12.2007 Verschmutztes Regenwasser vom AirportPark kann Eltingmühlenbach und Grundwasserbedrohen - Grundstückspreise für Gewerbe viel zu hoch
In einem an den Bürgermeister gerichteten Brief haben die Vertreter der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming, rechtzeitig vor Ende der Einwendungsfrist ihre Einwände gegen den von der Stadt Greven geplanten Bebauungsplan betreffend den AirportPark FMO dargelegt.
Sie meinen, aus dem geplanten Konzept der dezentralen Ableitung des verschmutzen Regenwassers aus dem Gebiet des geplanten AirportParks FMO könnten sich sehr negative Auswirkungen für das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach ergeben. Das Regenwasser würde nicht genügend gereinigt. Weiterhin werde sich wegen des hohen Versiegelungsgrades des letztlich auf eine Fläche von ca. 220 ha geplanten Gewerbegebietes nicht genügend neues Grundwasser bilden. Trotz einiger anderslautenden Gutachten bestünden insoweit Bedenken. Die Gutachten würden auf einem dezentralen Entwässerungskonzept aufbauen, welches nur in Ansätzen erkennbar sei. Wichtige Unterlagen zu Einzelheiten würden fehlen. Erkennbar sei nur, dass eventuell ansiedlungswillige Unternehmen dort ca. 30 cm tiefe Versickerungsmulden auf ihren Grundstücken anlegen sollen. Darunter befänden sich dann eine 1 m tiefe Bodenschicht und ein Dränagerohrsystem, womit sowohl das Regenwasser als auch das Grundwasser weitestgehend zum Eltingmühlenbach abgeleitet würden.
Auch sei eine ausreichende Vermarktung des geplanten Gewerbegebietes am FMO bei den sich jetzt schon abzeichnenden Grundstückspreisen von 60 bis 100 Euro nicht zu erwarten. Die Grundstückspreise, umgerechnet auf die tatsächlich nutzbare Fläche, würden sich jetzt zusätzlich verteuern, weil die Unternehmen zusätzliche Flächen für die umfangreichen Versickerungsmulden mit erwerben müssten. Außerdem müssten die Unternehmen den Kapitaldienst für die Investitionen und für die laufende Unterhaltung des geplanten dezentralen Entwässerungssystems selbst tragen. Eventuell an einer Ansiedlung in der Nähe des FMO interessierte Unternehmer könnten in der näheren Umgebung genügend attraktive Gewerbeflächen zu Preisen kaufen, die deutlich niedriger als die Hälfte der zu erwartenden Grundstückspreise für den AirportPark FMO seien.
Die BI-Vertreter befürchten nach wie vor, dass später die geplanten Gewerbeflächen, bevor man sie dann weitestgehend brach liegen lassen würden, ansiedlungswilligen Frachtfirmen zur Verfügung gestellt würden, die dann landseitig den Frachtflugverkehr abwickeln würden, der luftseitig dann auf dem FMO-Gelände stattfinden werde. Dass luftseitig die Abwicklung von Frachtflugverkehr am FMO ebenfalls ins Auge gefasst wird, ergibt sich, wie von der BI in ihrer Presseerklärung mitgeteilt wird, deutlich aus den Unterlagen, die im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m und für die geplante Erweiterung der Flugzeug-Stellplätze von 15 auf 31 ausgelegen haben. Dies alles könne zu einer deutlichen Ausweitung des Flugverkehrs, insbesondere des Nachtflugverkehrs, führen, weil Frachtflugverkehr erfahrungsgemäß vor allem nachts abgewickelt würde.
Startbahnverlängerung kann noch durch Revisionsverfahren des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland verhindert werden
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven ist von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig vom 24.07.2007 zur StartbahnverlÃ?ngerung am FMO enttÃ?uscht. Darin hat das BVerwG die Revision der von der BI unterstützten Kläger gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13.07.2006 zur Startbahnverlängerung nicht zugelassen. Die angestrebte rechtliche Überprüfung des Urteils des OVG Münster vom 13.07.2006 vor allem im Hinblick auf die Verletzung der Lärmschutzinteressen der Anwohner wird daher durch das BVerwG nicht stattfinden.
Die BI hofft nun, dass die in ihren Augen überflüssige Startbahnverlängerung am FMO durch eine noch ausstehende Entscheidung des BVerwG in einem Revisionsverfahren des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland verhindert wird. Diese Revision hat das BVerwG am 04.06.2007 aufgrund einer Beschwerde des NABU gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Parallelurteil des OVG Münster von 13.07.2006 zur Entscheidung zugelassen. Das BVerwG wird somit auf jeden Fall eine rechtliche Überprüfung des Parallelurteils des OVG Münster vom 13.07.2007 dahingehend vornehmen, ob die durch die geplante Überbauung des Eltingmühlenbachs erfolgende Zerstörung des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Eltingmühlenbach gerechtfertigt ist. Dafür müssen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorhanden sein.
Diese liegen nach Auffassung der BI nicht vor, weil eine Interkontbahn von 3.600 m Länge (bisher 2.170 m) im Münsterland nur wegen eventuell einiger weniger wöchentlicher Flüge für Touristen zur Dominikanischen Republik, Florida oder Dubai nicht erforderlich und wegen der dafür erforderlichen ca. 120 Millionen Euro auch wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Dass ein Interkont-Flugverkehr nur für Geschäftsleute ab FMO zukünftig möglich sein wird, behauptet nicht einmal die FMO-GmbH. Im Übrigen können die Geschäftsleute nach Pressemitteilungen der FMO-GmbH bereits jetzt vom FMO aus 10 mal täglich über Frankfurt und München 192 Ziele in 78 Länder mit der Lufthansa problemlos erreichen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.