Pressemitteilung vom 23.12.2000
32.000 DM sind inzwischen auf dem Rechtshilfefonds-Konto der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO eingegangen. Dies teilten Vertreter der BI beim letzten Stammtisch der BI den Anwesenden mit. Die Aktion läuft noch bis zum Jahresende. Laut Pressemitteilung der BI will diese zukünftig mit mehreren Plakaten noch öffentlichkeitswirksamer und deutlicher darauf hinweisen, dass es sich bei der geplanten Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m um einen Ausbau-Wahnsinn handele, der auf Kosten der Bevölkerung vorangetrieben werde.
Die Teilnehmer am BI-Stammtisch waren sich einig, dass die Startbahnverlängerung mit ca. 150 Millionen DM wahnsinnig teuer ist. Da das Geld von den an der FMO-GmbH beteiligten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften in Greven, Münster, Steinfurt und Osnabrück aufgebracht werden müsste, sei der Bau der Startbahnverlängerung eine Verschwendung öffentlicher Gelder, und dies nur, damit ein paar Touristen ein bisschen bequemer als bisher in die Dominikanischen Republik oder nach Florida fliegen könnten. Die von den FMO-Gutachtern vorausgesagten regelmäßigen Linienflugverkehre für Geschäftsleute vom FMO aus seien reine Luftschlösser. Dies könne man an den größeren Flughäfen wie Köln, Hannover und Hamburg sehen, an denen auch kein interkontinentaler Linieflugverkehr stattfinde .Mit den ca. 150 Millionen DM könnte man besser Jungunternehmer in der Region fördern, die damit viel mehr und zwar Dauerarbeitsplätze schaffen würden.
Die Anwesenden stimmten darin überein, dass sich die Startbahnverlängerung allenfalls dann wirtschaftlich lohne, wenn am FMO ein europäisches Frachtflugdrehkreuz (sog. Europa-Hub) eingerichtet würde. Dies habe dann aber nach Ansicht der Teilnehmer am BI-Stammtisch mit zusätzlich ca. 50 Nachtfrachtflugbewegungen einen wahnsinnigen nächtlichen Fluglärm zur Folge. Die Vertreter der BI wiesen darauf hin, dass man sich hiergegen nur noch auf dem Rechtswege mit Aussicht auf Erfolg wehren könne. Deswegen müssten die Bürgerinnen und Bürger von Greven jetzt zusammenstehen. Von den Landespolitikern könne man keine Hilfe erwarten. Im neuen Luftverkehrskonzept NRW sei z.B. ein generelles Nachtflugverbot für den FMO nicht vorgesehen.
Die BI will weiter mit Hochdruck Geld für den Rechtshilfefonds sammeln, und zwar weiterhin ohne Straßensammlungen durchzuführen. Spenden können auf das Konto der BI gegen den Ausbau des FMO Nr.41639901 bei der Volksbank Greven (Blz 40061238) unter dem Stichwort "Spende für Rechtshilfefonds" überwiesen werden.
Am Samstag, den 23.12.2000 werde die BI auf der Marktstraße in der Nähe der Gastwirtschaft "Aolt Greiwen" einen Informationsstand aufstellen. Dort könne man auch die von der BI vorbereiteten Überweisungsformulare erhalte
Pressemitteilung vom 13.12.2000 zum Rechtshilfefonds
"Inzwischen sind über 27.000 DM für den Rechtshilfefonds der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO gespendet worden." Diesen Zwischenstand gab Hajo Leuschner als Sprecher der BI den Teilnehmern des letzten BI-Stammtisches bekannt. Ludger Schulze Temming erläuterte:"Dies reicht allerdings nur aus, um einem Kläger für eine Instanz (OVG Münster) eine Kostendeckungszusage für die Klage gegen den im nächsten Jahr zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß zu geben. Für die gerichtliche Durchsetzung eines optimalen Lärmschutzes brauchen wir etwa 70.000 &endash; 100.000 DM. Dann kann die BI drei bis vier Klägern, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, Kostendeckungszusagen für gegebenenfalls erforderliche zwei gerichtliche Instanzen geben. Dadurch können wir hoffentlich eine deutliche Erweiterung der Lärmschutzzonen, innerhalb derer die Bürger gegenüber der FMO-GmbH Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen an ihren Häusern haben, gerichtlich durchsetzen."
Die Anwesenden waren sich einig, dass jetzt in der Schlußphase der Sammelaktion bis zum 31.12.2000 in stärkerem Umfang in plakativer Form für den Rechtshilfefonds geworben werden müsse. Vielen Bürgerinnen und Bürgern sei noch nicht klar, dass der Rechtsweg, der mit den Spendenmitteln ermöglicht werden solle, die letzte Chance sei, das bei Genehmigung der Startbahnverlängerung drohende europäische Frachtflugdrehkreuz (Europahub) zu verhindern. Die Teilnehmer des BI-Stammtisches befürchten übereinstimmend einen wahnsinnigen Nachtfluglärm, wenn das, was in den Gutachten der FMO-Gutachter steht, tatsächlich wahr wird. Dann sei nämlich zusätzlich zu dem bisher schon vorhandenen Nachtfluglärm damit zu rechnen, dass nachts um 1 Uhr im Minutentakt 25 Frachtflugzeuge am FMO landen und um 4 Uhr im Minutentakt wieder starten.
Hajo Leuschner wies auf die vielen guten Argumente hin, die gegen die Genehmigung der Startbahnverlängerung sprechen würden. Diese seien u.a. auf der Homepage der BI unter www.bi-greven-fmo.de nachzulesen.
Abschließend teilt die BI gegen den Ausbau des FMO in ihrer Pressemitteilung die Konto-Nr. ihres Rechtshilfefonds mit: 41639901 bei der Volksbank Greven (BLZ: 40061238). Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Spenden bei der Steuerveranlagung gegenüber dem Finanzamt gelten gemacht werden können. Die BI werde entsprechende Spendenbestätigungen erteilen.
Greven, 07.12.2000 - BI sammelt noch intensiver. 22.000 DM für Rechtshilfefonds
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO gab beim letzten Stammtisch zunächst den Anwesenden den Halbzeit-Zwischenstand beim Rechtshilfefonds bekannt.
"Fast 22 Tausend DM sind bereits auf dem Spendensammelkonto der BI eingegangen", teilte Hajo Leuschner als Sprecher der BI mit. "Damit zeichnet sich ganz deutlich ab, dass die BI in der Lage ist, zumindestens einem Kläger eine Kostendeckungszusage für eine Klage gegen den im nächsten Jahr zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß des Landesverkehrsministers zu geben."
Die Anwesenden befürchteten, dass der bisherige Fluglärm und insbesondere der aufgrund des bei einer Startbahnverlängerung zu erwartende zusätzliche Fluglärm neben der Gefahr für die Gesundheit auch zu erheblichen Wertverlusten bei ihren Grundstücken führen werden. Ludger Schulze Temming wies zu den befürchteten Wertverlusten auf das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Sommer aus Berlin hin: "Danach sind die Wertverluste der Grundstücke nach der bisherigen Rechtsprechung als Ausdruck der Sozialbindung hinzunehmen, wenn die Planung rechtmäßig ist."
Ergänzend führte er aus: " Wenn wir die von der FMO-GmbH beantragte Startbahnverlängerung und den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß als rechtmäßig hinnehmen und z.B. kein generelles Nachflugverbot gerichtlich durchsetzen, müssen wir auch die dann möglichen zusätzlichen 50 Nachtflüge im Rahmen eines europäischen-Frachtflugdrehkreuzes (Europa-Hub) über uns ergehen lassen. Es besteht dann für die durch den Fluglärm entstehenden Wertminderungen der Grundstücke grundsätzlich keine Ausgleichsverpflichtung der FMO-GmbH. Nur wer innerhalb bestimmter Lärmschutzzonen wohnt, hat Anspruch gegenüber der FMO-GmbH auf Bezahlung von passiven Schallschutzmaßnahmen (stärkeres Fensterglas mit automatischer Entlüftung, schallisoliertes Dach etc.) Dafür ist es erstrebenswert, wenn wir drei bis vier Klägern, die verschieden weit von der Einflugschneise entfernt wohnen, eine Kostendeckungszusage erteilen können. Diese Kläger könnten dann einen entsprechenden Lärmschutz gewissermaßen stellvertretend für möglichst viele Grevener Bürgerinnen und Bürger durchsetzen, indem sie auf eine Erweiterung der in den Gutachten der FMO-Gutachter viel zu klein ausgewiesenen Lärmschutzzonen klagen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Grevener Bevölkerung bis zum Ende der Sammelaktion am 31.12.2000 etwa 70 bis 100 Tausend DM für den Rechtshilfefonds der BI spendet."
Hajo Leuschner meinte: " Jetzt kommt es auf die Grevener Bürgerinnen und Bürger an. Diese müssen bis zum Jahresende mit der Höhe ihrer Spende deutlich machen, welchen Rechtsschutz sie durch die von der BI mit Hilfe des Rechtsanwaltes Sommer auszusuchenden Kläger erreichen wollen. Die BI kann nur im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Geldbeträge Klägern Kostendeckungszusagen geben. Jede gespendete Mark, die außerdem von den Spendern im Rahmen der Steuerveranlagung als abziehbare Spende berücksichtigt werden kann, ist im Interesse der eigenen Gesundheit und zur Werterhaltung der Grundstücke wichtig. Ich gehe davon aus, daß die Grevener Bevölkerung erkennt, worum es jetzt geht. Wer diese letzte Chance verpasst, muß der BI später keine Vorwürfe machen, dass diese sie nicht genügend informiert und aufgefordert hat."
Die Vertreter der BI kündigten an, dass die BI ihre Aktivitäten in der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Sammelaktion am 31.12.2000 noch erhöhen will. Am Samstag, den 09.12.2000, werde die BI auf der Marktstraße in der Nähe der Gastwirtschaft "Aolt Greiwen" einen Informationsstand errichten. Dort können auch die Grevener Bürgerinnen und Bürger das Schreiben der BI zum Rechtshilfefonds mit anhängendem Überweisungsträger bekommen, die dies bei der Verteilung bisher noch nicht erhalten hätten.
2.12.2000, BI will mehrere Kläger unterstützen. Leuschner: 15.000 DM sind nur der Anfang
Die wichtigste Frage war beim letzten Stammtisch der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. schnell beantwortet.
"Fast 15 Tausend DM haben die Grevener Bürgerinnen und Bürger bereits innerhalb der ersten 14 Tage für den Rechtshilfefonds der BI gespendet", freute sich Hajo Leuschner als Sprecher der BI. "Dies kann allerdings nur der Anfang sein, wenn wir mit dem Rechtshilfefonds einen möglichst optimalen Lärmschutz für die Betroffenen erreichen wollen", ergänzte er gleichzeitig."Wir wollen nämlich nicht nur einem Kläger für dessen Klage die Übernahme der Kosten zusagen, sondern möglichst drei bis vier Klägern. Wir streben nach wie vor in erster Linie an, mit einer Klage gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß die Startbahnverlängerung als solche zu verhindern. Falls dies nicht gelingen sollte, muß es zum einen darum gehen, ein generelles Nachtflugverbot durchzusetzen, zum anderen müssen wir zumindest erreichen, dass die FMO-GmbH möglichst vielen vom Fluglärm Betroffenen wirksame passive Schallschutzmaßnahmen an ihren Häusern ersetzen muß. Dafür ist die Größe der Lärmschutzgebiete entscheidend. Diese sind in den Gutachten, die die Gutachter der FMO-GmbH erstellt haben, relativ klein ausgewiesen", machte Ludger Schulze Temming deutlich.
"Wir müssen es zumindest schaffen, dass die Lärmschutzgebiete vom Gericht größer festgesetzt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn drei bis vier Kläger mit finanzieller Unterstützung der BI klagen, die verschieden weit von der Ein- und Ausflugschneise entfernt wohnen. Nur durch eine solche abgestufte Vorgehensweise kann man den bestmöglichen Lärmschutz im Interesse aller Betroffenen vor Gericht durchsetzen. Dies kostet allerdings mehr Geld als wenn wir nur einem Kläger eine Kostendeckungszusage geben. Bei einem Kläger könnte das Kostenrisiko bei vorsichtiger Schätzung bei einem Rechtsstreit durch zwei gerichtliche Instanzen zwischen 40 und 50 Tausend DM betragen. Bei drei bis vier Klägern dürfte das Kostenrisiko zwischen 70 und 100 Tausend DM liegen."
Hajo Leuschner fügte hinzu: "Jetzt liegt es bei den Grevener Bürgerinnen und Bürger, mit der Höhe Ihrer Spenden deutlich zu machen, welchen Rechtschutz sie sich leisten wollen. Denn die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. kann nur in dem Umfang Kostendeckungszusagen für Kläger abgeben wie am Ende der laufenden Sammelaktion Geldbeträge auf dem Rechtshilfefonds-Konto vorhanden sind. Die Sammelaktion läuft noch bis zum Jahresende. Wir werden regelmäßig über den Kontostand des Rechtshilfefonds informieren."
Abschließend weist die BI in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass das Flugblatt der BI zur Sammelaktion mit anhängendem Überweisungsträger inzwischen an die Grevener Haushalte verteilt worden ist und außerdem bei folgenden Stellen zur Abholung bereit liegt: Buchhandlung W. Hoppe, Germania-Apotheke, Naturkostgeschäft M. Berkenheide in Greven und Hans Schüttler, Thomas Dickmann, Friedhelm Prawdzik sowie Wilhelm Runge in Greven-Reckenfeld.
24.11.2000 (MZ), Anwalt Sommer überzeugt bei Versammlung zum Rechtsgutachten. Stadt soll BI gegen den Flughafen-Ausbau finanziell unterstützen
Die Teilnehmer des letzten Treffens der BI gegen den Ausbau des FMO, Greven, waren erfreut über die gute Resonanz, die die Vorstellung des Rechtsgutachtens durch Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin am 15.11.2000 bei den Zuhörern gefunden hat. Die Anwesenden waren beeindruckt von den sehr guten Rechtskenntnissen dieses als Experten auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts anerkannten Rechtsanwaltes. Ebenso überzeugend fanden sie seine souveräne Vortragsweise und die Tatsache, dass er auf jede Frage eine gute Antwort hatte. Die Teilnehmer des Treffens waren davon überzeugt, dass die zukünftige Vertretung von Klägern in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Rechtsanwalt K. Sommer in sehr guten Händen liegt.
Da zur Zeit die Gemeinde Ladbergen und die BI der Lärm- und Schadstoffbetroffenen in Ladbergen nach einem anderen (hoffentlich ebenso guten) Rechtsanwalt Ausschau halten, fanden die Teilnehmer nicht weiter schlimm. Denn bekanntlich sehen vier Augen mehr als zwei.
Die Anwesenden begrüßten die Absicht der Gemeinde Ladbergen, die BI in Ladbergen mit Geldbeträgen bei deren verwaltungsgerichtlichen Vorgehen zu unterstützen, um die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes rechtlich durchzusetzen. Eine finanzielle Unterstützung der BI gegen den Ausbau des FMO fordern die Teilnehmer auch auf der Grevener Seite von der Stadt Greven.
Kritisch sahen die Teilnehmer des Treffens allerdings, dass sich die Gemeinde Ladbergen und die BI in Ladbergen auf die rechtliche Durchsetzung eines Nachtflugverbotes beschränken wollen. Das könne ins Auge gehen. Die Vertreter der BI gegen den Ausbau des FMO wiesen darauf hin, dass dann, wenn man die Startbahnverlängerung in dem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß unanfechtbar werden lasse, und eventuell ein generelles Nachtflugverbot auf dem Rechtswege nicht durchsetzbar sein sollte, am FMO rechtlich geflogen werden kann, was die technische Kapazität der Startbahn hergibt. Dazu gehören dann auch die ca. 50 zusätzlichen nächtlichen Flugbewegungen von Frachtflugzeugen zwischen 1 und 4 Uhr, von denen in dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von der FMO-GmbH vorgelegten Gutachten zum Luftfrachtverkehr (Teil II) auf den Seiten 48 bis 52 konkret die Rede ist. Diese Möglichkeit, dass ein derartiges Europa-Flugdrehkreuz (Europa-Hub) des weltweit tätigen Luftfrachtkonzerns DHL am FMO zukünftig eingerichtet wird, hat die FMO-GmbH in ihrem für die Mitglieder des Bezirksplanungsrates bestimmten Schreibens vom 15.3.2000 ausdrücklich offen gelassen.
Die Anwesenden begrüßten deshalb, dass zumindest die BI gegen den Ausbau des FMO sich im Rechtswege nicht nur für einen optimalen Lärmschutz einsetzen will, sondern zusätzlich in enger Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) versuchen will, die Genehmigung der Startbahnverlängerung in dem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß durch die Gerichte aufheben zu lassen.
4.11.2000, FMO-Ausbau: Gegner stellen Gutachten vor. Spenden zur Unterstützung von Klägern
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO teilt mit, dass Herr Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin sein Rechtsgutachten am Mittwoch, den 15.11.2000, um 19.30 Uhr in der Gastwirtschaft "Zum goldenen Stern", Martinistr. 2 in Greven, vorstellen wird.
RA K. Sommer hat in dem der BI vorliegenden 86-seitigen Rechtsgutachten eingehend die Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt, die die betroffenen privaten Einwender, die Kommunen und die Naturschutzverbände gegen die verschiedenen Ausbaumaßnahmen am FMO haben. Die BI lädt alle vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein, sich durch den Vortrag von RA K. Sommer ein eigenes Bild über diese Möglichkeiten zu machen.
"Wir wollen gleichzeitig an diesem Abend im Rahmen des von uns seit langem vorbereiteten Rechtshilfefonds der BI mit einer Spendensammelaktion beginnen", teilt Hajo Leuschner als Sprecher der BI mit. "Wir werden zur Vermeidung von Haustürbetrügereien auf keinem Fall eine Haustürsammelaktion durchführen", stellt er ergänzend klar. "Vielmehr werden wir ein Schreiben der BI mit anhängendem Original-Überweisungsträger an alle Grevener Haushalte verteilen".
Die BI beabsichtigt, mit den eingehenden Spendengeldern Kläger finanziell zu unterstützen, die mit gerichtlichen Schritten in Abstimmung mit der BI die Ziele der BI betreffend die Ausbaumaßnahmen am FMO vor Gericht durchzusetzen versuchen.
"Uns geht es insbesondere darum, dass mögliche Kläger nicht wegen des sicherlich vorhandenen Prozesskostenrisikos davon abgehalten werden, gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß hinsichtlich der Startbahnverlängerung auf 3.600 m Klage einzureichen", führt Hajo Leuschner aus. "Die BI selbst kann rechtlich nicht klagen, das können nur die betroffenen Bürger. Erfreulicherweise darf die BI aber aufgrund der seit dem 01.01.2000 geltenden Änderung des Spendenrechts für die eingehenden Spenden selbst Spendenbestätigungen ausstellen", ergänzt er.
Die BI hofft, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bei dieser Sammelaktion in unser aller Interesse tatkräftig mitmachen. Die BI weist in ihrer Pressemitteilung besonders darauf hin, dass sie mit ihrer Aktion alle Bürger von Greven anspricht, also auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadtmitte sowie des Ostens und Südens von Greven. Zwar seien die Bürger nach Einstellung des Versuches Anfang letzten Jahres hinsichtlich einer alternativen Flugroute dort zur Zeit nicht unmittelbar von dem ganz lauten Fluglärm betroffen, es sei aber keineswegs ausgeschlossen, dass sich dieses nicht auf Dauer ändert. Es liege durchaus im Bereich des Möglichen, dass die Luftfahrtbehörde die Versuchsflugroute zur Entlastung der Bürger im Norden und Westen von Greven zur Dauereinrichtung macht.
Um den Termin am 15.11.2000 von organisatorischen Fragen weitgehend zu entlasten, lädt die BI alle Ansprechpartner des Bürgerbegehrens, aber auch andere Bürgerinnen und Bürger, die bei der Verteilung des oben angegebenen Schreibens der BI mit anhängendem Überweisungsträger als Ansprechpartner in den verschiedenen Stadtgebieten mitmachen wollen, zu einem organisatorischen Vortreffen ein. Dieses findet am Mittwoch, den 08.11.2000 um 19.30 Uhr in den Räumen des NABU, Saerbecker Str. 44, Greven, statt. In diesem Treffen sollen die Stadtgebiete festgelegt werden, in denen die Ansprechpartner für die Verteilung der o.a. Schreiben organisatorisch zuständig sein sollen. Die BI hofft, dass die Ansprechpartner jeweils bei der Verteilung selbst von vielen weiteren Helfern unterstützt werden.
2. Pressemitteilung: BI gibt Rechtsgutachten in Auftrag. Das Gutachten liegt vor. (15.10.2000)
Pressemitteilung, 15.10.00
BI gibt Rechtsgutachten in Auftrag. Das Gutachten liegt vor.
In einer Presseerklärung teilt die BI gegen den Ausbau des FMO, Greven, mit, daß Rechtsanwalt (RA) Karsten Sommer aus Berlin das bei ihm in Auftrag gegebene Rechtsgutachten jetzt der BI zugesandt hat.
RA K.Sommer aus Berlin ist nach Auffassung der BI ein anerkannter Experte auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts. Laut Mitteilung der BI hat er auf 86 Seiten die Rechtsschutzmöglichkeiten eingehend dargestellt, die die betroffenen privaten Einwender, die Gemeinden und die Naturschutzverbände gegen die verschiedenen Ausbaumaßnahmen am FMO haben. Es geht im einzelnen um den Terminalneubau, die geplante Vorfelderweiterung und vor allem um die Startbahnverlängerung auf 3.600 m.
Das Gutachten enthält rechtliche Überlegungen zu dem zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß und zu Rechtsfragen, die mit der geplanten Veränderung des Gebietsentwicklungsplanes zusammenhängen. Jetzt haben wir es schriftlich, daß wir nicht zu unterschätzende Aussichten haben, uns auch rechtlich gegen die FMO-Ausbaupläne zu wehren, wertet Hajo Leuschner von der BI das Gutachten.
Mit Einzelheiten will die BI zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an die Öffentlichkeit gehen. RA K.Sommer wird das Gutachten selbst in Greven vorstellen. Dies wird voraussichtlich Mitte November sein. Abschließend teilt die BI mit, daß sie über den genauen Termin und Ort noch rechtzeitig informieren wird.
Die Bürgerinitiative ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind steuerabzugsfähig.
Konto Nr. 41639900 bei der Volksbank Greven ( BLZ 400 612 38 )
Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens
Münter/Osnabrück (FMO) e.V. Greven
Saerbecker Straße 44
48268 Greven
Herrn Ministerpräsident Wolfgang Clemens
Stadttor
40213 Düsseldorf
Greven, den 15.9.2000
Sehr geehrter Herr Clemens!
Wir schreiben Ihnen, weil Sie aufgrund der Neueinteilung der
Ministerien nunmehr die Zuständigkeit für die oberste
Raumordnungsbehörde im Lande NRW innehaben.
Uns geht es um die beabsichtigte 4. Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk
Münster - Teilabschnitt Münsterland: Darstellung der
Verlängerung der Start-/Landebahn des internationalen
Verkehrsflughafens Münster/ Osnabrück (FMO) auf 3.600 m auf
dem Gebiet der Stadt Greven.
Der Bezirksplanungsrat bei der Bezirksregierung Münster hat in
der Sitzung am 20.03.2000 den Aufstellungsbeschluß der 4.
Änderung (Verlängerung der Start-/Landebahn am FMO auf
3.600 m) gefaßt. Dieser Beschluß muß von der
obersten Raumordungsbehörde, für die Sie jetzt
zuständig sind, genehmigt werden.
Wir, d.h. Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming,
beantragen hiermit persönlich und gleichzeitig im Namen der
Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven,
diese Genehmigung nicht zu erteilen.
Der o.a. Aufstellungsbeschluß vom 20.03.2000 ist rechtswidrig, weil der Bezirksplanungsrat sich darin zum einen zu Unrecht auf den gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) beruft. Zum anderen hat der Bezirksplanungsrat bei seiner Entscheidung nicht genügend die Gefahren und Probleme berücksichtigt, die sich für die Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen Greven und Ladbergen daraus ergeben, daß aufgrund einer Startbahnverlängerung der Fluglärm (insbesondere der Nachtfluglärm) stark zunehmen wird.
Der Bezirksplanungsrat ist insbesondere bei seiner Entscheidung nicht vom zutreffenden Sachverhalt ausgegangen. 1. Zum LEP: Der Bezirksplanungsrat hätte den o.a. Aufstellungsbeschluß frühestens dann fassen können, wenn zuvor der LEP entsprechend geändert worden wäre. Der am 20.03 2000 gefaßte Beschluß verstößt gegen die Ziele des gültigen LEP, weil der FMO laut LEP erst "langfristig" zu einem für den interkontinentalen Verkehr tauglichen Flughafen zu entwickeln ist. Die Bezirksregierung hat zur Vorbereitung des Beschlusses des Bezirksplanungsrates in ihrer Stellungnahme unter der Überschrift "Beurteilung und Hinweise" gegenüber den Bedenken des Landesumweltamtes ( Beteiligter Nr. 107 der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) ausgeführt: "Der vorliegende Entwurf zur Änderung des GEP dient dem landesplanerischen Ziel, den internationalen Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück langfristig zu einem Flughafen für den interkontinentalen Verkehr zu entwickeln (LEP NRW Ziel D. I. 3.2.6)."
Wir meinen, daß mit dem jetzt vorliegenden Antrag der FMO-GmbH, der die Grundlage für den Beschluß des Bezirksplanungsrates war, dieses Ziel gerade nicht "langfristig" sondern "kurzfristig" angestrebt wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Was ist "langfristig" und was ist "kurzfristig"? Zur Verdeutlichung: Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastungen will die FMO-GmbH und offensichtlich auch die Bezirksregierung nur den kurz- bzw. mittelfristigen Zeitraum von 15 Jahren (1995 - 2010) betrachten (vgl. die Stellungnahme der Bezirksregierung gegenüber den Einwänden der Gemeinde Nordwalde (Beteiligter Nr. 65 der TÖB-Anhörung). Und dieses, obwohl die Gemeinde Nordwalde gefordert hat, daß die Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder(LAI) vom 14.5.1997 zur Anwendung kommen soll. Darin ist aber gerade die Forderung aufgestellt worden, daß der Lärm des FMO im Endausbauzustand zu berücksichtigen ist. Unseres Erachtens müssen bei einem Flughafenausbau folgende Zeitbereiche unterschieden werden: Kurzfristig: 0 - 10 Jahre Mittelfristig: 10 - 20 Jahre Langfristig: 20 - 30 Jahre Endausbauzustand: später als 30 Jahre. Wenn man hiervon ausgeht, kann man nur zu dem Ergebnis kommen, daß das Ziel des Parlamentes, den Flughafen Münster/Osnabrück langfristig zu einem Flughafen für den interkontinentalen Verkehr zu entwickeln (LEP NRW Ziel D. I. 3.2.6) durch die FMO-GmbH durch ihren Antrag unterlaufen worden ist, weil damit dieses Ziel kurzfristig verfolgt wird. Der LEP stammt aus dem Jahr 1995.
Den 1.Antrag auf Planfeststellung für die Verlängerung der S/L-Bahn (damals noch auf 3.300 m) auf eine für Interkontflüge geeignete Länge hat die FMO-GmbH bereits am 27.10.1994 gestellt.
Bei dem im LEP niedergelegten Ziel, den FMO langfristig zu einem Flughafen für den interkontinentalen Verkehr zu entwickeln, hätte die FMO-GmbH diesen Antrag frühestens in den Jahren 2005 - 2010 stellen dürfen, mit dem Ziel, ab 2015 die für Interkontflüge geeignete S/L-Bahn von 3.600 m Länge zur Verfügung zu haben. Daß die Bezirksregierung im übrigen selbst auch deutlich zwischen "kurzfristig" und "längerfristig" unterscheidet, ergibt sich u.a. aus ihrer Stellungnahme zu der Forderung der IHK Münster (Beteiligter Nr.115 der TÖB-Anhörung), jetzt bereits eine direkte Straßenverkehrsanbindung an die A1 im GEP darzustellen. Dort führt die Bezirksregierung aus: "Die Darstellung einer Direktanbindung an die A1 soll deshalb und wegen der damit verbundenen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft zunächst nicht erfolgen. Sie soll später im Rahmen der Fortschreibung des GEP erneut überprüft werden. Damit wird auch der regionalplanerischen Wertung dieser Maßnahme als längerfristige Option (s. Erläuterungen zu Kapitel 6.5 des GEP) Rechnung getragen."
2. Zur ungenügenden Berücksichtigung des bei einer Startbahnverlängerung zusätzlich drohenden Fluglärms: Wir befürchten, daß aufgrund der Startbahnverlängerung der Fluglärm, insbesondere der Nachtfluglärm, weiter stark zunehmen wird. Daraus ergeben sich nicht nur Gefahren für die Gesundheit der davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger sondern u.U. auch erhebliche negative Auswirkungen für die vom Fluglärm betroffenen Kommunen, insbesondere für Greven und Ladbergen. Die Stadt Greven hat in ihrer Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung des GEP der Änderung zwar zugestimmt, aber unter der Voraussetzung, daß garantiert wird, daß sich hieraus keine Beschränkung von im GEP dargestellten Siedlungsflächenerweiterungen für die Stadt Greven ergeben.
Die Bezirksplanungsbehörde hat hierzu im Anhörungstermin
der Träger öffentlicher Belange klargestellt, die geplante
Start/Landebahnverlängerung habe keine Auswirkung auf die
Abgrenzung der im GEP dargestellten Zonen B und C des
Lärmschutzgebietes für den FMO. Einschränkungen der
Nutzung der im GEP dargestellten Wohnsiedlungsbereiche der Stadt
Greven habe die GEP-Änderung somit nicht zur Folge. In der
Stellungnahme der Bezirksplanungsbehörde zu vergleichbaren
Befürchtungen der Gemeinde Ladbergen heißt es: "Wie
bereits in den Planunterlagen (Sitzungsvorlage Nr. 3/1999 für
die Sitzung des Bezirksplanungsrates am 08.März 1999, S. 9 f.)
ausgeführt, bleibt nach den Daten zum Ausbau des FMO die
erwartete Lärmausbreitung durch die Inbetriebnahme der
verlängerten Start-/Landebahn und unter Berücksichtigung
des prognostizierten Verkehrszuwachses deutlich innerhalb der bereits
im LEP IV und im GEP dargestellten Lärmschutzzonen B und C.
Vorsorgliche Probeberechnungen mit alternativen Methoden unter
Berücksichtigung der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm
durch die Immissionsschutzbehörden der Länder vom
14.05.1997 haben ebenfalls keine Überschreitungen der bereits im
LEP IV und im GEP festgelegten landesplanerischen
Lärmschutzzonen B und C ergeben. Beschränkungen für
die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Ladbergen über die
Darstellungen des GEP-Münsterland hinaus sind aufgrund der
beabsichtigten Verlängerung der Start-/Landebahn des FMO nicht
zu befürchten. "Diese für die Kommunen Greven und Ladbergen
beruhigenden Worte hat die Bezirksplanungsbehörde allerdings auf
der Grundlage eines Sachverhaltes gemacht, der unter Umständen
nicht zutreffend ist. Hierauf hat die BI gegen den Ausbau des FMO
e.V., Greven, den Rat der Stadt Greven vor Ergehen des o.a.
Beschlusses des Bezirksplanungsrates vom 20.03.2000 hingewiesen.
Die BI hat zudem ergänzend ausgeführt: "In den letzten
Wochen seit Durchführung des Anhörungstermins im
Planfeststellungsverfahren. stellt sich immer deutlicher heraus,
daß durchaus eine konkrete Gefahr besteht, daß der
weltweit tätige Frachtflugkonzern DHL am FMO neben Brüssel
ein zweites europäisches Frachtflugdrehkreuz (sog. Europa-Hub)
errichtet. Auf den S. 48 - 52 des im Auftrag der FMO-GmbH erstellten
verkehrswirtschaftlichen Gutachtens Teil II, Luftfrachtverkehr
(Anlage 6.2 zum Antrag der FMO-GmbH), ist nachzulesen, daß der
Luftfrachtkonzern DHL ein ganz konkretes Interesse bekundet hat, ein
zweites europäisches Luftfrachtdrehkreuz neben seinem in
Brüssel bestehenden Europa-Hub am FMO zu errichten.
In Brüssel fertigte die DHL laut Gutachten 1996 bereits 800.000
kg pro Nacht bei jährlichen Steigerungsraten von 40 Prozent ab.
Ebenso steht in dem Gutachten eindeutig, daß die DHL dann
erwartet, daß dann 25 Frachtflugzeuge gleichzeitig zwischen 1
und 4 Uhr nachts be- und entladen werden können. Bei einem
Europa-Hub fliegen die Frachtflugzeuge nachts aus Amerika und
Übersee sowie den europäischen Wirtschaftszentren auf einen
zentralen Punkt. Dort werden die Waren untereinander ausgetauscht.
Danach fliegen die Flugzeuge nachts wieder zurück. Dies
würde am FMO mindestens 50 zusätzliche Nachtflugbewegungen
bedeuten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (
BVerwG-Urteil vom 15.09.1999 11 A 22.98 gilt für Flughäfen,
für die eine geltende Betriebsregelung vorliegt, folgendes:
'Maßgeblich ist allein der rechtliche Regelungsgehalt der
Genehmigung. Sie enthält für den Flugbetrieb, abgesehen von
den 1996 ergänzten Nachtflugbeschränkungen, keine
Begrenzung (Anm.: Das Urteil betraf den Flughafen Dresden)..........
Indem sich die Genehmigung auf eine bestimmte Landebahn sowie
bestimmte Rollbahnen und Vorfeldflächen bezieht, schreibt sie
vielmehr eine technische Kapazität des Flughafens fest.'
Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich im übrigen,
daß solange eine spätere Maßnahme (hier am FMO z.B.
die Errichtung eines Europa-Hubs) die technische Kapazität
unberührt läßt, diese auch durchgeführt werden
kann.
Dies bedeutet am FMO konkret: Wenn die Startbahnverlängerung
einschließlich des erweiterten Rollbahnsystems durch einen
Planfeststellungsbeschluß bzw. durch eine entsprechend
geänderte Betriebsregelung uneingeschränkt genehmigt wird
und auch kein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr bzw.
ein entsprechendes Nachtflugverbot bezogen auf Frachtflugzeuge vom
Verkehrsministerium geregelt wird, dann ist es generell am FMO
möglich, daß im Rahmen der genehmigten technischen
Kapazität der von der DHL laut o.a. Gutachten konkret ins Auge
gefaßte zweite Europa-Hub am FMO errichtet wird."
Die BI hat ihrem Schreiben an die Stadt Greven folgende Unterlagen
beigefügt, die bis auf eine Ausnahme auch diesem Schreiben an
Sie als Anlagen beigefügt sind: -Entwurf der BI gegen den Ausbau
des FMO, Greven, eines Schreibens an die Bezirksregierung
Münster mit Abdruck einer Pressemitteilung vom 05.02.2000,
(Anlage 1) -Eidesstattliche Versicherung von Bernhard und Bernd
Große Drieling vom 24.01.2000 zur Vorlage bei der
Bezirksregierung betr. Planfeststellungsverfahren zum Ausbau und
Betrieb des FMO, ( Anlage 2) -Vorblätter und S. 46-52 des o.a.
verkehrswirtschaftlichen Gutachtens, (Anlage 3) -Kopie des o.a.
BVerwG-Urteils vom 15.09.1999, (nicht als Anlage beigefügt, da
es Ihrer Behörde vorliegen dürfte). Der Rat der Stadt
Greven hat daraufhin in seiner Ratssitzung vom 15.03.2000 einstimmig
die als Anlage 4 beigefügte Resolution beschlossen, auf deren
Inhalt wir verweisen. Der Rat der Stadt Greven hat darin den
Bezirksplanungsrat aufgefordert, in der Sitzung am 20.03.2000 den
Aufstellungsbeschluß der 4. Änderung des GEP
(Verlängerung der Start-/Landebahn am FMO auf 3.600 m) nicht zu
fassen, sondern diese Entscheidung zu vertagen.
Die Bezirksregierung bzw. das Verkehrsministerium sollten
zunächst neue Berechnungen hinsichtlich der möglicherweise
zukünftig erforderlichen neuen Siedlungsbeschränkungslinien
in einem zu ändernden LEP bzw. GEP anstellen. Dabei sollten die
möglicherweise zusätzlichen ca. 50 Nachtflugbewegungen
infolge der Errichtung eines europäischen Luftfrachtdrehkreuzes
(sog. Europa-Hub) durch einen weltweit tätigen Luftfrachtkonzern
am FMO mit berücksichtigt werden. Der Rat der Stadt Greven hat
abschließend in der Resolution ausgeführt: "Die Stadt
Greven befürchtet, dass sich bei einer Neuberechnung der
Siedlungsbeschränkungslinien, die zukünftig in einem zu
ändernden LEP IV bzw. GEP einzuzeichnen sind, sich ganz
erhebliche Einschränkungen der Siedlungstätigkeit für
die Stadt Greven ergeben.
Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nach dem Fluglärmgesetz
Nachtflugbewegungen gegenüber den Tagflugbewegungen 5-fach
zählen: Bei der Beurteilung der Lärmbeeinträchtigungen
im Zusammenhang mit der Start- und Landebahnverlängerung sind in
jedem Fall auch die Belastungen durch den Frachtverkehr mit
einzubeziehen." Der Flughafenausschuß der Kommune Ladbergen hat
ebenfalls in ähnlicher Weise in einer Resolution vor der
entscheidenden Sitzung des Bezirksplanungsrates am 20.03.2000 an
diesen appelliert. Außerdem hat die BI gegen den Ausbau des FMO
e.V., Greven, jedes Mitglied des Bezirksplanungsrates mit Schreiben
vom 11.03.2000 angeschrieben und darum gebeten, den
Tagungsordnungspunkt 4 der Sitzung des Bezirksplanungsrates ( 4.
Änderung des GEP) zu vertagen (vgl.Anlage 5).
Auf S. 2 dieses Schreibens hat die BI u.a. geschrieben: "Wir
appellieren an Sie als Bezirksplanungsratsmitglieder: Bestehen Sie,
und zwar noch vor der Fassung eines Aufstellungsbeschlusses darauf,
daß die Bezirksregierung neue Proberechnungen unter
Berücksichtigung des möglicherweise zukünftig
eintretenden Nachtfrachtflugverkehrs (Europ-Hub der DHL) anstellen
läßt. Es geht nicht an, daß die Bezirksregierung
einerseits der mit sehr großen Unsicherheit behafteten
Einschätzung im verkehrswirtschaftlichen Gutachten folgt,
daß eines Tages Geschäftsreisende in die USA oder nach
Kanada fliegen werden, andererseits sie die näher liegende
Möglichkeit, daß die DHL einen Europa-Hub am FMO
einrichtet, negiert. Daß sie das letztere tut, können Sie
auf S. 14 3. Absatz der Sitzungsvorlage Nr. 3/2000 nachlesen: 'Auch
bei einem Ausbau von Interkontkapazitäten am FMO ist im Jahr
2010 nicht mit eigenständigen Frachtflügen zu rechnen,
lediglich ein Teil des Gesamtpotentials, ca. 67.000 t, wird als
Beifracht des Passageverkehrs am FMO abgewickelt werden
können'(s. Sitzungsvorlage Nr. 3/1999, S. 6 f.)." Dieser zuletzt
zitierte Auszug aus der Sitzungsvorlage Nr. 3/2000 der
Bezirksregierung Münster beweist eindeutig, daß diese die
möglichen Nachtfrachtflugbewegungen nicht berücksichtigt
hat.
Die Naturschutzverbände und der Vorsitzende der
Fluglärmkommission des FMO, Herr Prof. Horst Seebaß,
kritisieren ebenfalls, daß die Bezirksregierung die Prognosen
zum nächtlichen Frachtflugverkehr in der Abwägung für
die Startbahnverlängerung nicht berücksichtigt habe (vgl.
Neue Osnabrücker Zeitung vom 18.03.2000, (Anlage 6)). Wie Sie
wissen, hat der Bezirksplanungsrat in seiner Sitzung vom 20.03.2000
keinen Vertagungsbeschluß sondern (bei zwei Gegenstimmen von
dem Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Franke, und
von dem CDU-Mitglied, Herrn Niehues, aus Greven) einen
Aufstellungsbeschluß gefaßt. Der zuvor von Herrn Franke
gestellte Vertagungsantrag ist abgelehnt worden. Offensichtlich sind
die Bezirksplanungsratsmitglieder nach dem Motto vorgegangen: Augen
zu und durch! Als Alibi diente ihnen ein Schreiben der FMO-GmbH vom
15.03.2000, das ihnen am Tage der Abstimmung als Tischvorlage zur
Kenntnis gegeben worden ist. Das angebliche Dementi der FMO-GmbH
hinsichtlich eines eventuellen Europa-Hubs der DHL entpuppt sich
jedoch bei näherem Hinsehen als mehr oder weniger versteckte
Ankündigung (vgl. Anlage7). Zunächst heißt es: "Wie
wir bereits gegenüber der Presse und auch in unserem
Aufsichtsrat erklärt haben, gibt es z.Zt. und gab es auch
innerhalb der letzten Jahre keinerlei Gespräche mit der Fa. DHL
bzgl. der Einführung eines Frachtflugdrehkreuzes am Flughafen
Münster/Osnabrück.
Der Flughafen betreibt auch keinerlei Planungen zum Bau eines
derartigen Frachtzentrums." Abschließend führt die
FMO-GmbH folgendes aus: "Derzeit gibt es weder derartige
Gespräche noch derartige Planungen am Flughafen
Münster/Osnabrück. Allerdings wollen und können wir
natürlich auch derartige Entwicklungen - auch wenn sie aus
heutiger Sicht unrealistisch sind - nicht für alle Zukunft
ausschliessen. Für den Fall, dass die DHL oder ein anders
Frachtunternehmen zukünftig an den Flughafen
Münster/Osnabrück mit der Absicht heran treten würde,
ein Frachtzentrum an diesem Flughafen aufzubauen und in diesem
Zusammenhang sicherlich die Chance bestünde, mehrere 100
Arbeitsplätze für die Region zu schaffen, würden wir
dieses Angebot natürlich prüfen.
Wir würden uns dann gemeinsam mit unseren Aufsichtsräten
und mit den Politikern der Region die Frage stellen müssen, ob
wir eine solche Chance für unsere Region annehmen sollten oder
diese anderen Flughäfen, wie Paderborn oder Dortmund,
überlassen wollen. Im Moment ist dies jedoch kein Thema." Unsere
Anmerkung zum letzten Satz: Dies wird natürlich erst dann, dann
aber u.U. ganz schnell zum Thema, wenn die Startbahnverlängerung
gebaut ist und kein Nachtflugverbot eingeführt worden ist. Dann
wird sich die FMO-GmbH ganz einfach - wie bisher schon beim
zunehmenden Nachflugverkehr - darauf zurückziehen, daß sie
ja verpflichtet sei, den Verkehr, wie er sich auch immer entwickeln
mag, abzuwickeln (sog. Betriebspflicht). Nun weiter zu der
entscheidenden Sitzung des Bezirksplanungsrates am 20.03.2000.
Auch die beiden Sprecher des NRW-Raumordnungsministeriums konnten die
Mitglieder des Bezirksplanungsrates nicht mehr davon abhalten,
entsprechend ihrer offensichtlich zuvor gefaßten Absicht zu
entscheiden. Die beiden Sprecher rieten den Mitgliedern des
Bezirksplanungsrates vergeblich, wegen noch offener Fragen (
Naturschutz Eltingmühlenbach und Nachtflug) den Beschluß
zu vertagen (vgl. Grevener Zeitung, Überreg.Teil, vom
21.03.2000, (Anlage 8). Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang
ebenfalls die Einflußnahme des Regierungspräsidenten ,
Herrn Dr. Jörg Twenhöven, der die
Bezirksplanungsratsmitglieder zu Beginn der Sitzung unzutreffend
dahingehend informierte: "Die Entscheidung zur Änderung des GEP
hat mit Nacht- und Frachtflug nichts zu tun" (vgl. Westfälische
Nachrichten, Teil Greven, vom 21.03.2000,(Anlage 9). Die Vertreter
des MURL haben demgegenüber zu Recht darauf hingewiesen,
daß auch der Nachtflugbereich ein raumordnerisches Anliegen
sei. Deshalb müssten die Mitglieder des Bezirksplanungsrates den
Nachtflug auch zu ihrem Problem machen (vgl. ebenfalls Anlage 9).
Bezeichnend für die Art des Zustandekommens des o.a. Beschlusses
ist auch die weitere Einflußnahme von Vertretern der
Bezirksregierung dahingehend, daß man später immer noch
darüber entscheiden könne, ob man die Errichtung eines
Europa-Hubs zulasse oder nicht (vgl. WN, Teil Westfalen, vom
21.03.2000 - Anlage 10 -). Dieses ist jedoch nach unserer Auffassung
nicht zutreffend,( vgl dazu die Ausführungen in der
Pressemitteilung der BI in der Grevener Zeitung, Teil Greven, vom
28.03.2000 - Anlage 11 - ).
Wenn nämlich in einem Planfeststellungsbeschluß die
Startbahnverlängerung vom Verkehrsministerium genehmigt werden
wird, kann im Rahmen des Umfanges des Planfeststellungsbeschlusses am
FMO geflogen werden, was die technische Kapazität der dann
verlängerten Bahn hergibt, Dies schließt dann auch den
Nachtfrachtflugverkehr im Rahmen eines Europa-Hubs ein. Wie schnell
sich u.U. ganz konkret abzeichnen kann, daß die Fa DHL nicht
nur teilweise (wie in dem o.a. verkehrswirtschaftlichen Gutachten
beschrieben) sondern sogar vollständig den Europa-Hub in
Brüssel zum FMO verlagert, mögen Sie einer Pressemitteilung
entnehmen, die am Sonntag, den 19.03.2000 in der tunesischen Zeitung
" le Temps" erschienen ist (vgl. Anlage 12). Danach bestimmt ein von
der belgischen Transportministerin Isabelle Durant am Freitag zuvor
unterzeichneter Erlaß, daß ab Sommer 2003 kein einziges
Flugzeug auf dem Flughafen Brüssel in der Nacht zwischen 01.00
Uhr und 05.00 Uhr starten und landen darf. Da aber Frachtflugverkehr
in der Größenordnung, wie ihn die Fa. DHL in Brüssel
betreibt, bisher vor allem nachts abgewickelt wird, würde dies
höchstwahrscheinlich das "Aus" für den Frachtflugverkehr
der DHL am Flughafen Brüssel bedeuten.
Dies würde die DHL über die bisher im Gutachten
geschilderten Zwänge hinaus veranlassen, sich nach einer
Alternative umzusehen. Daß die Fa. DHL den FMO als eine sehr
gute Alternative ins Auge gefaßt hat, ergibt sich unschwer aus
dem o.a. verkehrswirtschaftlichen Gutachten. Dieser Erlaß ist
zwar nach unserer Information auf Druck der DHL inzwischen wieder
aufgehoben worden, es ist aber nicht ausgeschlossen, daß in der
Zukunft tatsächlich in Brüssel eine derartige Regelung in
Kraft tritt. Dies liegt im Trend der Zeit. Inzwischen fordert die SPD
in Hessen ebenfalls die Einführung eines generellen
Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen. An den großen
Flughäfen in Italien gilt inzwischen eine strenge
Nachtflugregelung. Nun noch einmal zur DHL: Welche Marktmacht die Fa.
DHL-International besitzt, mögen Sie dem beiliegenden
Zeitungsartikel aus der Frankfurter Rundschau vom 19.04.2000
entnehmen (Anlage 13). Danach hat die DHL weltweit 63.500
Beschäftigte. Für die DHL sind mehr als 250 eigene
Flugzeuge und gut 200 Fluggesellschaften unterwegs.
Auch die Tatsache, daß die Deutsche Post und die Lufthansa
mit über 50 % der Anteile inzwischen bei der DHL zu bestimmen
haben, erhöht die Wahrscheinlichkeit, daß dieses
Unternehmen am FMO im großen Umfang in den Frachtflugverkehr
einsteigen kann und wird, wenn erst einmal die
Startbahnverlängerung gebaut worden ist. Daß der
Bezirksplanungsrat den Fluglärm, insbesondere den
Nachtfluglärm, der die davon betroffenen Bürger und
Kommunen bedroht, nicht richtig berücksichtigt hat, ergibt sich
z.B. aus der Aussage des Vertreters des MURL, Herr Decker, in der
Sitzung des Bezirksplanungsrates am 20.03.2000. Herr Decker, der nach
seinen Angaben die in der Sitzungsvorlage Nr. 3/2000 der
Bezirksregierung auf S. 5 und 6 und S. 15 angesprochenen
Alternativberechnungen auf der Grundlage der Leitlinie zur
Beurteilung von Fluglärm des Länderausschusses der
Immissionsschutzbehörden (LAI) durchgeführt hat, wies
ausdrücklich darauf hin, daß er dabei in keiner Weise den
Nachtfluglärm berücksichtigt habe.
Dies ist zwar folgerichtig, weil nach der LAI Nachtflüge im
wesentlichen verboten sind und deshalb auch kein Nachtfluglärm
zu berücksichtigen ist. Leider entspricht dies aber am FMO
zumindest z.Zt. nicht der Wirklichkeit. Alternativberechnungen, die
auf einer nur erhofften Basis stattfinden (Verbot des
Nachtfluglärms) sind aber nur dann zutreffend, wenn auch die
Basis gegeben ist. Sehr geehrter Herr Clemens, wir meinen, daß
der Aufstellungsbeschluß vom 20.03.2000 aus den oben genannten
Gründen rechtswidrig ist.
Wir beantragen deshalb persönlich und im Namen der BI gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, daß die von Ihnen geleitete oberste Raumordnungsbehörde des Landes NRW diesen Beschluß nicht genehmigt. Unabhängig von den obigen Ausführungen erheben wir wegen des bereits jetzt die Gesundheit beeinträchtigenden Nachtfluglärms am FMO auch Ihnen gegenüber die Forderung auf möglichst baldige Einführung eines generellen Nachflugverbotes am FMO in der Zeit von 22 - 6 Uhr.
Wir haben dieses bereits im vergangenen Jahr gegenüber Ihrem Verkehrsminister getan. Leider bisher noch ohne Erfolg Wir wissen dabei den größten Teil der Bevölkerung von Greven und Ladbergen hinter uns. Im Rahmen eines von unserer BI initiierten Bürgerbegehrens haben innerhalb von nur 3 Wochen ca. 7.200 Personen (das sind ca. 28% der ca. 26.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Greven) dieses Anliegen unterstützt. Dieses hat dazu geführt, daß der Rat der Stadt Greven in der Sitzung vom 01.09.1999 mit großer Mehrheit (bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen) dem Bürgerbegehren in vollem Umfang gefolgt ist und unter Aufhebung des gegenteiligen Beschlusses vom 09.06.1999 einen entsprechenden neuen Beschluß gefaßt hat (vgl. dazu die notarielle Urkunde vom 21.09 1999 des Notars Dr. Schulze Buschoff, Münster, bei dem die Unterschriftenlisten in notarielle Verwahrung gegeben worden sind - Anlage 14 - ).
In Ladbergen und benachbarten Orten haben inzwischen bei einer Unterschriftenaktion, die die gleiche Forderung betraf, über 3.500 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Dieses ist ebenfalls Ihrem Verkehrsminister im vergangenen Jahr mitgeteilt worden. Als Beweis dafür, wie dramatisch sich die Nachtflugbewegungen am FMO in den letzten 10 Jahren von 1989 bis 1999 nach oben entwickelt haben, fügen wir die entsprechenden Zahlen gemäß den Angaben der Bezirksregierung Münster in der Fluglärmkommission bei (Anlage 15). Während es im ganzen Jahr 1989 757 Nachtflugbewegungen gab, haben sich diese im Jahr 1999 mit 3.907 mehr als verfünffacht. In den verkehrsreichsten 7 Monaten von April - Oktober haben sich die Zahlen von 533 (1990) auf 2.846 (1999) erhöht.
Wir als die davon betroffenen Menschen wollen dies nicht
länger hinnehmen. Sie können sich sicherlich leicht
vorstellen, daß die Bürgerinnen und Bürger der vom
Fluglärm des FMO betroffenen Kommunen vom Ergebnis der
Koalitionsverhandlungen enttäuscht sind. Sie haben nämlich
gehofft, daß sich die Koalition von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen zum Anwalt ihrer Forderung auf Einführung eines
generellen Nachtflugverbotes am FMO macht. In der
Koalitionsvereinbarung ist auf S. 69 folgende Regelung enthalten:
"Für die Flughäfen Münster/Osnabrück und
Paderborn/Lippstadt werden folgende Nachtflugregelungen angestrebt: *
22.00 Uhr bis 00.00 Uhr und 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr : Nur leise
Flugzeuge (Chapter 3)- * 00.00Uhr bis 05.00 Uhr: Nur besonders leise
Flugzeuge (Chapter 3 auf der Bonusliste des BMVBW)." Was die
angestrebte Nachtflugregelung angeht, ist diese keineswegs
ausreichend. Bereits jetzt erfüllen die am FMO startenden und
landenden Flugzeuge - bis auf wenige Ausnahmen - die Kriterien der
angeblich leisen Flugzeuge ( Chapter 3 auf der Bonusliste des BMVBW).
Die angestrebte Nachtflugregelung ist also praktisch eine
Festschreibung des bisher bestehenden Zustandes. Damit sind wir nicht
einverstanden. Denn auch diese angeblich leisen Flugzeuge stören
unseren Schlaf sehr und gefährden dadurch unsere Gesundheit.
Weiter heißt im Koalitionsvertrag: "Die Landesregierung wird
sich dafür einsetzen, dass mit Hilfe freiwilliger Vereinbarungen
Passagier- und Frachtflüge aus der Nacht in den Tagesrandbereich
verlagert werden. Damit soll die nächtliche Lärmbelastung
soweit wie irgend möglich reduziert werden.
Über freiwillige Vereinbarungen sollen zudem weitere passive
Lärmschutzmaßnahmen veranlasst werden." Wir hoffen,
daß dies nicht nur eine Leerformel zur Beruhigung der
Bürger ist, sondern daß Sie diesen Worten Taten folgen
lassen.
1. Wann finden insoweit Gespräche statt?
2. Wer wird diese Gespräche auf Seiten der Landesregierung führen?
3. Mit wem sollen die Gespräche geführt werden?
4. Wird dabei der Tagesrandbereich als Zeit vor 22 Uhr und nach 6 Uhr verstanden oder liegt diesem Koalitionsvertrag die vom Gesetz abweichende Sprachregelung der FMO-GmbH zugrunde, wonach der "Tagesrandbereich" die Zeiten zwischen 22 und 24 Uhr und 4 und 6 Uhr sein sollen?
Wir sind allerdings hinsichtlich des Ergebnisses einer freiwilligen Vereinbarung mit der FMO-GmbH sehr skeptisch. Wir bezweifeln, daß die FMO-GmbH und die interessierten Fluggesellschaften zu einer Vereinbarung bereit sind, die die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wirksam vor den Gesundheitsgefahren des Fluglärms schützt. Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, daß wir uns über die Vereinbarung auf Seite 69 des Koalitionsvertrages gefreut haben, daß das Land NRW bei der Luftfahrtinfrastruktur grundsätzlich nur Maßnahmen fördert, die zur Erhöhung der Flugsicherheit sowie zur Wahrung der Belange des Umwelt- und Naturschutze dienen. Da die vorgesehene Start-/und Landebahnverlängerung weder der Erhöhung der Flugsicherheit noch den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes dient, hoffen wir, daß die von der FMO-GmbH beabsichtigte Startbahnverlängerung spätestens an der Finanzierung scheitert. Es ist nämlich davon auszugehen, daß die an der FMO-GmbH beteiligten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften nicht gewillt und in der Lage sind, die ca. 150 Mio DM, die für eine Startbahnverlängerung erforderlich sind, aufzubringen. Dies vor allem auch deshalb nicht, weil das Risiko viel zu groß ist, da eine Startbahnverlängerung überflüssig ist.
Die auf Interkontmaße verlängerte Startbahn würde allenfalls von Touristen genutzt, die in die Dominikanische Republik oder nach Florida fliegen. Daß sie von Geschäftsleuten genutzt wird, ist eine nur fernliegende Hoffnung (Utopie) der FMO-GmbH und der von ihr beauftragten Gutachter. Daß sich diese Hoffnung nicht erfüllen wird, mögen Sie unschwer daran ablesen, daß auch an den Flughäfen Köln, Hamburg, Hannover und Berlin, keine planmäßige Interkontverbindung für Geschäftsreisende besteht, obwohl dort schon seit vielen Jahren Interkont-Startbahnen vorhanden sind. Etwas anderes könnte sich allerdings hinsichtlich der Finanzierung ergeben, wenn - was wir befürchten(vgl. oben) - sich ein privates Unternehmen an der FMO-GmbH bzw. an der erforderlichen Finanzierung deshalb beteiligt, um einen Europa-Hub mit dem entsprechenden Nachtfrachtflugverkehr einzurichten. Weitere Gründe, die gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am FMO sprechen, finden Sie auf unserer Homepage: www.bi-greven-fmo.de.
Sehr geehrter Herr Clemens, für eine baldige Antwort auf diesen Brief wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. H.J. Leuschner, L. SchulzeT emming
Greven, 20.09.2000
1. Pressemitteilung, offener Brief an Ministerpräsident Clemens. Original ausgegeben am 15.9.2000
Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, fordert in einem 10-seitigen offenen Brief von Ministerpräsident Wolfgang Clemens, die ihm unterstehende oberste Raumordnungsbehörde solle den Beschluß des Bezirksplanungsrates Münster hinsichtlich der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes betreffend die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m nicht genehmigen.
Der Beschluß sei rechtswidrig. Er stehe nicht im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan, der vorsehe, daß der FMO erst "langfristig" zu einem interkontfähigen Flughafen zu entwickeln sei. Dieses Ziel werde mit diesem Beschluß aber "kurzfristig" angestrebt. Außerdem sei darin die Fluglärmproblematik unberücksichtigt geblieben. Die BI befürchtet nämlich eine drastischen Zunahme des Nachtflugverkehrs, wenn der weltweit tätige Luftfrachtkonzern DHL&endash; wie in dem verkehrswirtschaftlichen Gutachten der FMO-GmbH ausgeführt worden ist - am FMO ein europäisches Luftfrachtdrehkreuz einrichtet.
Trotz einer einstimmig beschlossenen Resolution des Rates der Stadt Greven vom 15.03.2000 und trotz des darin enthaltenen Antrages auf Vertagung habe sich der Bezirksplanungsrat Münster darüber hinweggesetzt. Der Beschluß des Bezirksplanungsrates sei rechtswidrig, weil darin ohne Berücksichtigung des drohenden Nachtfrachtflugverkehrs von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden sei.
Weiterhin verlangt die BI unter Hinweis auf eine entsprechende Forderung von ca. 7.200 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus Greven die möglichst baldige Einführung eines generellen Nachtflugverbotes am FMO zwischen 22 und 6 Uhr. Die in der Koalitionsvereinbarung angestrebte Nachtflugregelung sei keineswegs ausreichend und verfestige nur den bisherigen unzumutbaren Zustand. Der zur Zeit stattfindende nächtliche Flugverkehr gefährdet nach Meinung der BI auf Dauer die Gesundheit der davon betroffenen Menschen.
Wie die BI mitteilt, ist der Brief mit vollständigem Wortlaut auf ihrer Homepage unter www.bi-greven-fmo.de enthalten.
Abschießend teilt die BI mit, sie habe den vollständigen Brief mit allen Anlagen den Vorsitzenden der im Grevener Rat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Sie habe dies mit der Bitte verbunden, daß der Rat der Stadt Greven in der nächsten Ratssitzung am 27.09.2000 eine an Ministerpräsidenten Wolfgang Clemens gerichtete Resolution beschließt. Dieser solle mit der Resolution im Hinblick auf seine Funktion als Leiter der obersten Raumordnungsbehörde aufgefordert werden, den Beschluß des Bezirksplanungsrates Münster vom 20.03.2000 betreffend die Startbahnverlängerung am FMO nicht zu genehmigen.