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Leuschner, H., 1998: In: Netzwerk gegen den Ausbau des FMO-Umweltforum Münster e.V. (Hrsg.). Die Gründe gegen den Ausbau des Flughafens Münster-Osnabrück. Münster

 

Eingriffe in die Natur des Münsterlandes

1. Überregionale Auswirkungen des Luftverkehrs auf Flora und Fauna

Schäden werden hervorgerufen durch Versiegelung von Boden und damit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Zerstörung von Lebensraum und Zertrennung von Biotopen. Dazu kommt Schadstoffeintrag in. den Boden durch Enteisungsmittel, absinkende Flugzeugabgase, Versickern von Kerosin, Reifenabrieb sowie Schadstoffeintrag in die Luft durch die Emissionen der Flugzeuge und der die Flughäfen anfahrenden PKW und LKW.

Weitere Probleme ergeben sich durch Lärm, Vogelschlagrisiko, Beleuchtung, Unfallfolgen aber auch durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Raumstruktur.

2. Lokale Auswirkungen auf Flora und Fauna

Die räumliche Lage des FMO wird begrenzt durch sehr sensible naturräumliche Bereiche.
Im Norden durch das Landschaftsschutzgebiet Ladberger Mühlenbach, teils sogar Naturschutzgebiet, im Westen durch den Eltingmühlenbach, ebenfalls Landschaftsschutzgebiet und im Süden durch einen Erholungsbereich mit Freizeit- und Erholungsschwerpunkten sowie dem Naturschutzgebiet Kroner Heide. Durch diese Lage im Naturraum müßte sich eine Vergrößerung des Areals des FMO verbieten.
Trotz dieser natürlichen Hindernisse plant die FMO GmbH eine Verlängerung der Start- und Landebahn nach Westen.

Doch genau dort liegt der Eltingmühlenbach, dessen Einschätzung als schützenswertes Biotop aus Folgendem sichtbar wird:

2.1. Der Eltingmühlenbach

Die Täler der Glane, des Ladberger Mühlenbaches und des Eltingmühlenbaches sind schützenswerte Biotope nach dem landesweiten Biotopkataster der LÖBF. Es handelt sich um naturnahe, in weiten Bereichen noch nicht regulierte Bachläufe, die z.T. stark mäandrieren. Es sind zahlreiche Prallhänge ausgebildet.
ă ... In den Bachauen sind zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten heimisch, z.B. der Eisvogel....Der Eltingmühlenbach stellt ein Gewässer von hoher ökologischer Bedeutung dar."(DER KREIS STElNFURT: Landschaftsplan ăGrevener Sande", 3. Änderung, S 25, S.34).

ăZusammenfassend ist festzuhalten, daß der Eltingmühlenbach und die angrenzenden Biotope( ) aufgrund ihrer Libellenvorkommen als hervorragender, naturnaher Lebensraum zu bewerten sind,..." (BRANDENFELS, S.: Raum- und Entwicklungskonzept für den Flughafen Münster/Osnabrück und den Naturschutz, März 1995, Seite 56, I.Absatz).

Hinsichtlich der Makrozoobenthosuntersuchung im Eltingmühlenbach kann man folgende Zusammenfassung lesen (BRANDENFELS, S. Band 2, 1995, S. 78).
ă...Die Ergebnisse des Saprobienindex und die Betrachtung der Bachmorphologie lassen eine uneingeschränkte Einordnung des untersuchten Bereichs in die Gewässergüteklasse II zu".
ăAus zoologischer Sicht sollte jeder Eingriff in diesen Bereich vermieden werden, da der Eltingmühlenbach in diesem Bereich eines der letzten naturnahen Gewässer in unserer Region darstellt. "

Aufgrund dieser Bewertungen muß der Eltingmühlenbach auch in die Vorschlagsliste der FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) der EU aufgenommen werden!

2.2. Die Kroner Heide

Auch das Gebiet der Kroner Heide, das bei einer geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn in Anspruch genommen werden soll, ist in seiner ökologischen Wertigkeit durch die frühere LÖLF als immerhin so wertvoll erachtet worden, daß die Kroner Heide unter Schutz gestellt werden sollte (vgl. Biotopkataster der LÖLF).

Nur die Intervention durch höhere administrative Ebenen konnte die Unterschutzstellung bisher verhindern.
Konflikte ergeben sich durch die Umnutzung der Acker- und Wiesenflächen der Kroner Heide, verbunden mit der Zerstörung von Biotopen sowie der großflächigen Versiegelung.

Als Vogelvergrämungsmaßnahme werden alle vorhandenen Heckenstrukturen in einem Bereich von vier bis fünf Quadratkilometern gerodet, um beerentragende Gehölze zu entfernen. Es sollen als Ersatz Gehölze angepflanzt werden, die keine Früchte tragen, obwohl es fast keine standortheimischen Gehölze gibt, die nicht beerentragend sind.

2.3. Wiederaufforstung

Beim Bau des FMO wurden 110 Hektar Wald in der Hüttruper Heide gerodet. Der Planfeststellungsbeschluß von 1968 machte die Wiederaufforstung von 75 Hektar Wald zur Auflage für die Rodungsgenehmigung. Die Betreibergesellschaft des FMO ist dieser Aufforstungsverpflichtung bis heute nicht nachgekommen!

Statt dessen hat sich der FMO, ermöglicht durch eine großzügige Revidierung des alten Planfeststellungsbeschlusses, mit einer einmaligen Zahlung von 80.000 DM im Jahre 1983 an das Landesamt für Agrarordnung von dieser Verpflichtung freigekauft. Die ökologische "Altlast" bleibt aber weiterhin bestehen.

Der überwiesene Betrag hätte nach Expertenmeinung gerade einmal für die Aufforstung von maximal 10 Hektar gereicht. Ein "Sonderangebot" auf Kosten der Natur!

Als Begründung für die nicht erfolgte Wiederaufforstung erklärte das Ministerium für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr des Landes NRW auf Anfrage, daß der FMO keine entsprechenden freien Flächen zur Aufforstung gefunden hätte (vgl. Schreiben des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW an den Juso-Unterbezirk Münster vom 13 05.1993)


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