Gründe gegen den Ausbau des FMO

Rechtliche Positionen zum Flughafenausbau Münster Osnabrück

Inhalt:

Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V.. Greven 2005: Aktualisierung des Kurzberichtes zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) aus dem Jahr 2003

Sommer, Karsten (Rechtsanwalt) Berlin 2003: Warum der Flughafen Münster/Osnabrück nicht weiter ausgebaut werden darf

Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V.. Greven 2003: Kurzbericht zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO)


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Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V.. Greven 2005: Aktualisierung des Kurzberichtes zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) aus dem Jahr 2003

Bei den Informationen auf den ersten beiden Seiten des beiliegenden Kurzberichtes aus September 2003 sind praktisch keine Änderungen eingetreten. Auch die Passagierzahlen am FMO sind seit 2002 nicht angestiegen. Der FMO stagniert zur Zeit.

Die fortgeschriebenen Zahlen zur Entwicklung der Nachtflugbewegungen am FMO (in Klammern die Zahlen in den 6 verkehrsreichsten Monaten) lauten:

1989 757
1990 929
1997 2.616 (1.607)
1999 3.907 (2.479)
2000 4.635 (3.097)
2001 4.581 (2.948)
2002 4.105 (2.696)
2003 4.060 (2.486)
2004 4.046 (2.687)



Nun zu der weiteren Entwicklung hinsichtlich des im Kurzbericht von September 2003 auf S. 3 aufgeführten Antrages des Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer, Berlin, in dessen Schreiben an das Verkehrsministerium NRW (Luftverkehrsbehörde) vom 16.05.2003:

Das Verkehrsministerium sollte mit diesem offiziellen Antrag dazu gebracht werden, wegen des (ohne Berücksichtigung der geplanten Startbahnverlängerung) jetzt schon vorhandenen Nachtfluglärms zumindest eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu treffen. Diese muss den Interessen der Betroffenen an einem ungestörten Schlaf gerecht werden.

Nachdem das Verkehrsministerium über diesen Antrag nach über 5 Monaten ohne einleuchtende Gründe nicht entschieden hatte, wurde Ende Oktober 2003 eine Untätigkeitsklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereicht. Rechtsanwalt Karsten Sommer hat sie im Namen von drei Klägern eingereicht, die in Absprache mit der BI gewissermaßen stellvertretend für die vielen vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven klagen. Diese wohnen in verschiedenen Entfernungen zum FMO. Sie werden von der BI mit Hilfe des Rechtshilfefonds der BI finanziell unterstützt.

Das Landesverkehrsministerium hat sich zunächst nicht gerührt. Weder hat es eine Klageerwiderung auf die Untätigkeitsklage beim OVG Münster eingereicht noch hat es das beantragte Nachtflugverbot am FMO ausgesprochen oder zumindest eine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen. Rechtsanwalt K. Sommer hat daraufhin im Juni 2004 für einen der Kläger einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim OVG Münster gestellt. Ziel war es, dass das OVG Münster wegen der über ein Jahr dauernden Untätigkeit des Verkehrsministeriums selbst eine vorläufige Entscheidung treffen sollte. Zur Sicherung des Anspruches auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art.19 Abs. 4 Grundgesetz und des subjektiven Rechts auf ermessensfehlerfreie Entscheidung sollte das Gericht sein Ermessen an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen.

Der Antrag ging dahin, dass das OVG Münster im Wege der einstweiligen Anordnung Starts und Landungen auf dem FMO in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ab Beginn des Winterflugplanes 2004/2005 und hilfsweise ab Beginn des Sommerflugplanes 2005 untersagen sollte. Äußerst hilfsweise sollte es das Verkehrsministerium verpflichten, den Antragsteller hinsichtlich des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf weitergehenden Schutz vor Nachtfluglärm innerhalb eines Monats zu bescheiden.

Erst nach diesem Eilantrag hat das Verkehrsministerium mit einem Gegenantrag reagiert.

Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 07.09.2004 den Eilantrag des Grevener Bürgers auf ein vorläufiges Nachtflugverbot abgelehnt. Es meint zum Eilantrag, der Antragsteller habe keinen An-spruch auf vorläufigen Schutz vor dem Nachtflugverkehr. Ein ausreichendes Schutzbedürfnis vor dem Nachtfluglärm fehle ihm. Ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz durch Erlass eines Nachtflugverbotes bestehe nicht, weil der streitige Nachtflugbetrieb nach Instrumentenflugregeln mit der Genehmigung (Betriebsregelung) vom 13.10.1988 genehmigt worden sei. Diese Genehmigung sei entweder rechtskräftig oder der Grevener Bürger habe durch jahrelange Hinnahme der Nachtflugentwicklung sein eventuelles Recht auf Änderung der Genehmigung verwirkt. Außerdem meint das OVG Münster, ein Anspruch auf passiven Schallschutz würde im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit schon allein daran scheitern, dass sich der Kläger durch nachts geschlossene Fenstern ausreichend vor Fluglärm schützen könne.

Die BI hofft, dass das OVG Münster in dem Hauptsacheverfahren (Klageverfahren)
eine andere Rechtsauffassung vertreten wird, weil in einem Hauptsacheverfahren die Rechtssache unter Berücksichtigung des umfassenden Sachverhaltes intensiver geprüft wird als in einem Eilverfahren.

Die BI meint, dass die Kläger entgegen der bisher vertretenen Auffassung des OVG nicht ihre Rechte auf aktive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Nachtflugverbot) durch jahrelange Hinnahme der Nachtflugentwicklung verwirkt haben. Von einer jahrelangen Hinnahme des Nachtfluglärms durch die Betroffenen kann keine Rede sein. Hierzu hat Rechtsanwalt Sommer in einem 100–seitigen Schriftsatz mit über 150 Anlagen dem OVG Münster im Einzelnen dargelegt, dass sich die Betroffenen rund um den FMO stets mit aller Deutlichkeit, und zwar beginnend mit dem Nachtflug in 1989 bis heute immer intensiver gegen den immer stärker werdenden Nachtfluglärm am FMO gewehrt haben. Das jetzige Geltendmachen der Rechte auf Änderung der bestehenden Nachtflugregelung durch die Kläger sei deshalb keine illoyale Rechtsausübung und verstoße gerade nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne einer Verwirkung.
Dieses Klageverfahren wird mit großer Wahrscheinlichkeit vom OVG Münster zum Ruhen gebracht werden, weil inzwischen wegen der Planfeststellungsbeschluss und des deswegen zu erwartenden weit größeren Nachtfluglärms eine weitere Klage beim OVG Münster anhängig ist.


Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen (Luftverkehrsbehörde) hat am 28.12.2004 den Plan-feststellungsbeschluss zur beantragten Startbahnverlängerung auf 3.600 m erlassen. Nachdem dieser im Juni 2005 ausgelegt worden ist, haben wiederum drei Bürger Grevens beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gegen das Verkehrsministerium NRW wegen des Planfeststellungsbeschlusses Klage eingereicht.

Die drei Kläger werden von der BI mit Hilfe des Rechtshilfefonds der BI finanziell unterstützt. Gleich-zeitig mit der Klage ist beim OVG Münster ein Antrag auf Anordnung der Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt worden (so genanntes Eilverfahren). Die Kläger werden von Rechtsanwalt Kasten Sommer aus Berlin vertreten.

Mit dem Antrag im Eilverfahren soll beim OVG Münster ein vorläufiges Bauverbot bis zur dessen Entscheidung im Klageverfahren erreicht werden. Ziel der Klage ist es, die Verlängerung der Startbahn auf 3.600 m zu verhindern. Falls dieses nicht durchzusetzen ist, soll der größtmögliche Schutz für die Grevener Bürgerinnen und Bürger gegenüber der im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten deutlichen Zunahme des Fluglärms erreicht werden (Nachtflugverbot, Erweiterung der Tag- und Nachtschutzzonen, Schallschutz an Gebäuden und Wohnungen).

Bisher hat das OVG Münster weder über den Eilantrag noch über die Klage entschieden.

Weiterhin habe drei betroffene Bürger in Ladbergen (im Osten des FMO)mit finanzieller Unterstützung der dortigen Bürgerinitiative und der Gemeinde Ladbergen Klagen wegen des Planfeststellungsbeschlusses erhoben.

Außerdem hat der Naturschutzbund (NABU) Deutschland, Landesverband NRW, wegen der Schäden, die durch die Startbahnverlängerung für das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach entstehen werden, welches sich 400m hinter dem bisherigen Startbahnende im Westen des FMO befindet, Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt.

Zudem haben mehrere betroffene Bauern, deren Grundstücke direkt für die Startbahnverlängerung bzw. als Kompensationsflächen in Anspruch genommen werden, Klagen und teilweise auch Eilanträge eingereicht.



Zum befürchteten Nachtflugverkehr: Der Frachtflugkonzern DHL hat sich entgegen unserer Befürchtungen im Jahr 2004 entschieden, sein europäisches Frachtflugdrehkreuz in Leipzig einzu-richten. Die Bürgerinnen und Bürger in Leipzig sind schon jetzt zu bedauern. Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, sieht aber weiterhin die Gefahr, dass wegen der verkehrsgünstigen Lage des FMO ein Frachtflugdrehkreuz für Expressgut von einem anderen Frachtflugkonzern oder ein dezentrales Frachtlugzentrum für normale Luftfracht am FMO eingerichtet werden wird.



Die Planungen zum interkommunaler Gewerbepark am FMO und zum direkten Autobahnanschluss werden von den daran beteiligten Gebietskörperschaften (Kreis Stein-furt, Stadt Münster und Stadt Greven) zusammen mit der Bezirksregierung in Münster in den letzten Monaten weiter vorangetrieben. Entsprechende Anhörungen der Träger öffentlicher Belange zur vorgesehenen Änderung des Gebietsentwicklungsplanes haben bereits stattgefunden. Das Anhörungsverfahren zum direkten Autobahnanschluss steht noch aus. Die Pläne haben im Mai 2004 ausgelegen.



Auch zur geplanten Vorfelderweiterung hat die Anhörung der Betroffenen noch nicht stattgefunden. Die Planunterlagen haben im November 2004 öffentlich ausgelegen. Zahlreiche Betroffene haben Einwendungen erhoben.


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Sommer, Karsten (Rechtsanwalt) Berlin 2003: Warum der Flughafen Münster/Osnabrück nicht weiter ausgebaut werden darf

Dies ist eine Kurz-Stellungnahme von Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin, einer der führenden Luftverkehrsrechtexperten Deutschlands, zur beantragten Vorfelderweiterung (Erhöhung der Flugzeugstellplätze am FMO von 12 auf 31) auf Anfrage der Grevener Zeitung. Der Artikel ist in der Grevener Zeitung vom 15.11.2003 erschienen.

Der Luftverkehrsrechtexperte Rechtsanwalt Karsten Sommer hat im Auftrag der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO schon mehrere Rechtsgutachten erstellt sowie Informationsveranstaltungen in Greven durchgeführt.

Die Zulassung (Planfeststellungsbeschluss) für die Verlängerung der Start- und Landebahn am FMO ist noch nicht erteilt, da wartet die Flughafengesellschaft mit neuen Erweiterungsplänen auf: Die Zahl der Flugzeugabstellplätze soll von derzeit genutzten 12 auf 31 erhöht werden. Der Planfeststellungsantrag wurde bereits vor Jahren gestellt, nun sind die Unterlagen ausgelegt worden und die Einwendungsfrist endet in Kürze. Was spricht gegen die Planung?

Für die Abwicklung einer großen Zahl von Interkontinentalflügen und die Einrichtung von über 30 Abstellpositionen für Flugzeuge fehlt der Bedarf. Trotz intensiver Bemühungen einiger Flughäfen konzentriert sich der Interkontinentalflugverkehr auf wenige Drehkreuze in Deutschland (Frankfurt, München, Düsseldorf). Nicht einmal Berlin mit seinem großen Einzugsbereich schafft es, Interkontinentalverkehr anzulocken. Der Verkehr auf der langen Mittelstrecke (Urlaubsziele in Nordafrika, Kanaren etc.) wird auch auf anderen Flughäfen mit kleineren Flugzeugen und mit Zwischenlandungen abgewickelt und führt nicht zu einem Bedarf, der nicht auch schon mit den bestehenden Anlagen abzuwickeln wäre. Die Prognosen der FMO GmbH sind vor dem Hintergrund rein theoretische Betrachtungen ohne praktischen Bezug.

Die Praxis gibt den Ausbaugegnern Recht: Im Jahre 1996 wurden von der FMO GmbH für das Jahr 2003 im Kurz- und Mittelstreckenverkehr ca. 2,3 Mio. Fluggäste prognostiziert. Das ist Grundlage für die Zulassung der Verlängerung der Start- und Landebahn wie auch der zusätzlichen Abstellpositionen. Tatsächlich gibt es im Jahre 2003 am FMO ca. 1,5 Mio. Fluggäste. Rechnet man die bisherige Verkehrsentwicklung fort bis zum Jahre 2010, ergeben sich allenfalls 2,1 Mio. Fluggäste, nicht aber die in den Zulassungsunterlagen angegebenen etwa 3,3 Mio..

Die Berechnungen der FMO GmbH, die der Begründung der geforderten zusätzlichen Abstellpositionen dienen (von 12 auf 31) berücksichtigen zudem die Kapazitätsgrenze des FMO nicht. Nach einem Flugsicherheitsgutachten, dass sich in den Planfeststellungsunterlagen für die Verlängerung der Start- und Landebahn befindet, können am FMO höchstens 25,6 Landungen pro Stunde stattfinden. Die Berechnungen, die die zusätzlichen Abstellpositionen für Flugzeuge rechtfertigen sollen, gehen von 39 Landungen in der Spitzenstunde aus. Warum diese Zahl trotz sicherheitstechnischer Grenzen nun auf einmal doch abzuwickeln sein soll, wird an keiner Stelle der Unterlagen erwähnt.

Insgesamt ist der Nutzen der Ausbaumaßnahmen nicht erkennbar und basiert auf realitätsfremden, teilweise auch widersprüchlichen Annahmen. Die Kosten sind aber sehr hoch:

Die FMO GmbH gibt an, bis zu 56 Flugbewegungen in der Stunde abwickeln zu wollen, fast jede Minute ein Überflug. Besonders die Nachtflugbewegungen haben schon heute ein für viele Anwohner nicht mehr zumutbares Maß erreicht. Das Schaffen einer großen Zahl von Flugzeugabstellpositionen heißt aber bei der heutigen Marktlage, entweder in großem Umfange Nachtfrachtflug anlocken zu wollen oder die sogenannten Billigflieger, die dann zur späten Abendstunde regelmäßig mit dem letzten "Umlauf" hereinkommen und am frühen Morgen mit dem ersten "Umlauf" starten. Die Lebensqualität im weiteren Flughafenumfeld leidet enorm.

Neben den Kosten für die Lebensqualität der Menschen und den hohen finanziellen Kosten, die aus Steuergeldern finanziert werden, sind auch die Kosten für Natur und Landschaft hoch. Mit dem Eltingmühlenbach soll für die Verlängerung der Start- und Landebahn ein in dieser Form in Nordrhein-Westfalen einzigartiges Schutzgebiet von europäischer Bedeutung überbaut werden. Allein für die Schaffung der zusätzlichen Abstellpositionen sollen ein wichtiges Laichgewässer und große bisher freie Flächen in Anspruch genommen werden. Seltene Tier- und Pflanzenarten werden vernichtet.

Jedenfalls aber kann eine Genehmigung nicht auf Grundlage der öffentlich ausgelegten Unterlagen erteilt werden: Die FMO GmbH möchte Glauben machen, das Schaffen zusätzlicher Abstellpositionen würde die Kapazität des Flughafens nicht erweitern und zu keinen zusätzlichen Flügen führen. Das OVG Münster hat etwa in einem Urteil im November 2000 anderes entschieden. Selbstverständlich werden zusätzliche Abstellpositionen auf einem Flughafen geschaffen, um die Kapazität und das Verkehrsaufkommen zu erhöhen. Die Planfeststellungsunterlagen beruhen auch auf völlig veralteten Annahmen hinsichtlich der Lärmauswirkungen: Sie beziehen sich auf ein Gutachten eines Lärmmediziners aus dem Jahre 1997. Derselbe Gutachter vertrat im Jahre 2002 in einer Veröffentlichung die Auffassung, dass Schutzansprüche von Fluglärmbetroffenen bereits bei sehr viel niedrigeren Werten greifen müssten, als dies von ihm noch 1997 vertreten wurde. Die Lärmgutachten weisen auch aus, dass in den Planungsunterlagen für die Verlängerung der Start- und Landebahn und in den Planungsunterlagen für die zusätzlichen Abstellpositionen von ganz unterschiedlichen Belastungen und auch von unterschiedlichen Berechnungsmethoden ausgegangen wurde. Die Unterlagen sind widersprüchlich. Schließlich wird versäumt, Maßnahmen gegen die Schadstoffbelastung vom Flughafen zu ergreifen, obwohl das Schadstoffgutachten davon ausgeht, dass die Belastung in der Flughafenumgebung maßgeblich durch den Flughafen (Flugverkehr, Bodenverkehr der Flugzeuge und An- und Abfahrtverkehr von Kraftfahrzeugen) bestimmt wird. Weitere Gutachten sind offenkundig mangelhaft. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung enthält die gesetzlich vorgesehene Alternativenprüfung ebenso wenig wie die ebenfalls gesetzlich vorgesehene Bewertung des Vorhabens aus Umweltsicht.

gez. Karsten Sommer, Rechtsanwalt


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Bürgerinitiative gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V.. Greven 2003:

Kurzbericht zum Flughafen Münster/Osnabrück (FMO)


Betreiber des FMO

Der FMO wird von der FMO-GmbH betrieben.

An der FMO-GmbH beteiligte Gesellschafter:

Stadt Münster 35,2 %
Kreis Steinfurt 30,4 %
Stadt Osnabrück 17,3 %
Stadt Greven 5,9 %
Landkreis Osnabrück 5,1 %

und weitere Kreise im Münsterland und andere Träger öffentlicher Belange (teilweise nur mit symbolischen Beiträgen ohne Gewinn- und Verlustbeteiligung).


Zur rechtlichen Situation des FMO:


Genehmigung des Landesverkehrsministers NRW vom 24.09.1968 V B2 - 32 - 51 gem. § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zur Anlage und Betrieb des Flughafens.

Planfeststellungsbeschluss des Landesverkehrsministers NRW vom 16.03.1971 V/A 2 – 32 -51 gem. §§ 8,10 LuftVG. Genehmigte Bahnlänge: 1.400 m.

Genehmigung des Landesverkehrsministers NRW vom 13.08.1973 gem. § 6 LuftVG zur Erweiterung des Flughafens zu einem Verkehrsflughafen der ICAO - Klasse B, wobei die Hauptstart- und -landebahn in einer 3. Ausbaustufe auf 2.000 m und in einer 4. Ausbaustufe auf 2.170 m verlängert werden durften.

Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministers NRW vom 21.10.1976 V/A2 - 31 - 21/41 MO gem. §§ 8,10 LuftVG betreffend Verlängerung auf 2.170 m Bahnlänge.

1986 wurde der FMO offiziell des 12. Internationale Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland.


Zur Lage des FMO:

Die (einzige) Hauptstart- und -landebahn (S/L-Bahn) weist in südwestliche Richtung (Ausrichtung 07/25 West/Ost Richtung). Vom Fluglärm sind im Westen des FMO die Bürger der Stadt Greven (ca. 35.000 Einwohner) betroffen. Dort besteht die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück e.V. (www.bi-greven-fmo.de).
Im Osten sind die Bürger der Gemeinde Ladbergen (ca. 6.000 Einwohner) vom Fluglärm betroffen. In Ladbergen gibt es die BI der Lärm- und Schadstoffbetroffenen, Ladbergen, e.V. .
Außerdem werden u.a. die Bürger der östlich vom FMO gelegenen Gemeinde Lienen vom Fluglärm beeinträchtigt. Auch dort hat sich eine Bürgerinitiative gebildet. Informationen zu den BI stehen auf der Homepage der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (www.fluglaerm.de). Betroffen vom Fluglärm sind außerdem weitere Kommunen im Westen (Nordwalde, Altenberge)sowie Teile der Stadt Münster.


Entwicklung der Passagierzahlen am FMO:

1980 ca. 110.000
1985 ca. 135.000
1990 ca. 300.000
1995 ca. 950.000
2000 ca. 1.750.000
2001 ca. 1.620.000
2002 ca. 1.490.000


Luftfracht- und Luftpostaufkommen:

1989 ca. 2.400 t
1994 ca. 15.200 t
1996 ca. 18.700 t
2001 ca. 10.400 t
Zu 95 % wird das Luftfrachtaufkommen per LKW zum Frankfurter Flughafen transportiert.


Terminal und Stellplätze:

Im Mai 2001 ist das neu errichtete Terminalgebäude in Betrieb genommen worden. Die Abfertigungskapazität beträgt damit theoretisch insgesamt bei voller Ausstattung ca. 5 Mio Passagiere.

Der FMO hat derzeit auf dem Flughafenvorfeld 12 genehmigte Stellplätze.


Zum Nachtflugverkehr:

Nach der bis zum 31.10.2002 befristeten Nachtflugregelung vom 11.03.1993 war am FMO ein uneingeschränkter Nachtflugverkehr zulässig (ausgenommen nur die Strahlflugzeuge ohne Lärmzulassung nach ICAO Annex 16 Band 1, Kapitel 2).

Nach der neuen Nachtflugregelung des Landesverkehrsministers NRW vom 10.10.2002 ist für Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach ICAO Annex 16, Band 1, Kapitel 3, die in einer Bonusliste des Bundesverkehrsministers enthalten sind (sog. Kapitel 3-Bonuslisten-Flugzeuge), der Nachtflugverkehr zwischen 22 und 6 Uhr am FMO uneingeschränkt erlaubt. Die Regelung ist am 01.11.2002 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.10.2007.

Da bereits bisher am FMO bis auf ganz wenige Ausnahmen nur Kapitel 3-Bonuslisten-Flugzeuge fliegen, bedeutet dies, dass zur Zeit am FMO praktisch ein uneingeschränkter Nachtflugverkehr möglich ist.


Entwicklung der Nachtflugbewegungen am FMO (in Klammern die Zahlen in den 6 verkehrsreichsten Monaten):

1989 757
1990 929
1997 2.616 (1.607)
1999 3.907 (2.479)
2000 4.635 (3.097)
2001 4.581 (2.948)


Die vom Nachtfluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Greven, Ladbergen, Lienen und anderen Orten befürchten auf Dauer erhebliche Gefahren für ihre Gesundheit. Sie fordern daher bereits seit Jahren vom Landesverkehrsminister wirksame einschränkende Regelungen beim Nachtflugverkehr.

Im Rahmen eines von der BI gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, initiierten Bürgerbegehrens haben im August 1999 innerhalb von 3 Wochen ca. 7.200 Personen (das sind ca. 28% der ca. 26.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Greven)schriftlich die möglichst baldige Einführung eines generellen Nachtflugverbotes zwischen 22 und 6 Uhr gefordert. Dieses hat dazu geführt, dass der Rat der Stadt Greven in der Sitzung vom 01.09.1999 mit großer Mehrheit (bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen) dem Bürgerbegehren in vollem Umfang gefolgt ist und unter Aufhebung des gegenteiligen Beschlusses vom 09.06.1999 einen entsprechenden neuen Beschluss gefasst hat. Der Bürgermeister der Stadt Greven hat den Ratsbeschluss dem Landesverkehrsminister im September 1999 zugesandt.

In Ladbergen und benachbarten Orten haben 1999 bei einer Unterschriftenaktion, die die gleiche Forderung betraf, über 3.500 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Dieses ist ebenfalls dem Landesverkehrsminister 1999 mitgeteilt worden.

Leider hat der Landesverkehrsminister mit der o.a. Nachtflugregelung vom 10.10.2002 reagiert.

Inzwischen ist über die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. durch den Luftverkehrsrechtsexperten Rechtsanwalt Karsten Sommer, Berlin, mit Schreiben vom 16.05.2003 ein formeller Antrag auf besseren Schutz vor dem Nachtfluglärm gestellt worden.

In dem Schreiben ist zum einen beantragt worden, dass das Verkehrsministerium Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Falls dieser Antrag abgelehnt werden sollte, ist zum anderen hilfsweise beantragt worden, dass Betriebsbeschränkungen für den FMO erlassen werden. Diese müssen dann letztlich zum Ergebnis haben, dass durch geeignete Maßnahmen, wie die Auferlegung eines Schallschutzprogramms, sicher gestellt wird, dass in den Schlafräumen der Betroffenen bei ausreichender Lüftung in der Nachtzeit (von 22 bis 6 Uhr) keine höheren und häufigeren Schallpegel als 6 X 50 dB(A) in 1 Prozent der Nächte vorkommen.

Über diese Anträge muss nun das Verkehrsministerium korrekt entscheiden. Falls das Verkehrsministerium bei seiner Entscheidung Fehler macht, wird gegen die Entscheidung Klage erhoben werden.


Zur beantragten Startbahnverlängerung:

Am 27.10.1994 hat die FMO-GmbH beim Landesverkehrsministerium NRW beantragt, gemäß §§ 8 ff Luftverkehrsgesetz ein Planfeststellungsbeschluss zur Startbahnverlängerung auf 3.600 m zu erlassen. Zur Begründung hat die FMO-GmbH auf ein Gutachten von Dr. W. Allemeyer, Münster, über die verkehrswirtschaftliche und verkehrspolitische Bedeutung des FMO hingewiesen. Darin hat der Gutachter im Kurz- und Mittelstreckenbereich (bis 4 Stunden Flugzeit) ein Passagieraufkommen von ca. 3,3 Mio. prognostiziert.
Im Interkontbereich, und nur dafür ist ja die Startbahnverlängerung auf 3.600 m von Interesse (im Mittelstreckenbereich werden nämlich schon jetzt vom FMO aus alle Ziele problemlos erreicht), prognostiziert er 831.000 Passagiere.

Gegen die beantragte Startbahnverlängerung haben ca. 3.000 Betroffene schriftlich Einwände erhoben. Die Einwände sind von der Bezirksregierung Münster im Januar 2000 erörtert worden. Das Ergebnis der Anhörung liegt seit 2000 dem Verkehrsminister NRW vor. Dieser hat trotz mehrfacher Ankündigungen bisher keinen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Laut letzter Ankündigung soll der Planfeststellungsbeschluss nicht vor Ende 2003 ergehen.

Nach Einschätzung der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven wird ein eventuell ergehender Planfeststellungsbeschluss in einem von der BI bereits angekündigten Klageverfahren vor dem OVG Münster keinen rechtlichen Bestand haben. Am FMO ist eine Startbahn mit einer für Interkontflüge geeigneten Länge von 3.600 m überflüssig.

Im Hinblick auf die praktisch nicht vorhandene Möglichkeit, dass vom FMO ein regelmäßiger interkontinentaler Geschäftsreisende-Flugverkehr stattfinden wird, und unter Berücksichtigung, dass nur wenige Charterflugzeuge für Touristen mit Zielen in die Karibik und nach Florida eine Interkontbahn von 3.600 m Länge benötigen werden, ist es nicht gerechtfertigt, die Schäden für das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach, die bei Verlängerung der Startbahn eintreten werden, in Kauf zu nehmen. Den wenigen Touristen kann bei der von ihnen beabsichtigten sehr weiten Reise eine Bahnfahrt zum nächstgelegenen Flughafen mit einer Interkont-Startbahn zugemutet werden.

Wegen der drohenden Schäden für das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach ist die beabsichtigte Startbahnverlängerung nach dem EU-Recht nur erlaubt, wenn dafür zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesse gegeben sind. Gerade diese liegen jedoch nicht vor.


Befürchteter Frachtflugverkehr

Die Bürgerinnen und Bürger von Greven und Ladbergen befürchten, dass mit der geplanten Startbahnverlängerung in Wirklichkeit ein anderes Ziel verfolgt wird, nämlich die Abwicklung von Frachtflugverkehr im großen Stil.

Der weltweit tätige Frachtflugkonzern DHL (inzwischen zu 100 % im Besitz der Deutschen Post) hat gegenüber dem FMO-Gutachter Dr. Allemeyer ein großes Interesse bekundet, neben Brüssel ein zweites europäisches Frachtflugdrehkreuz (sog. Europa-Hub) am FMO zu errichten ( vgl. S.48-52 des verkehrswirtschaftlichen Gutachtens Teil II, Luftfrachtverkehr, Anlage 6.2 zum Antrag der FMO-GmbH auf Startbahnverlängerung). Ebenso steht in dem Gutachten eindeutig, dass die DHL erwartet, dass dann 25 Frachtflugzeuge gleichzeitig zwischen 1 und 4 Uhr nachts be- und entladen werden können. Da die Flugzeuge dann nachts landen und wieder starten, bedeutet das am FMO mindestens 50 zusätzliche Nachtflugbewegungen.

Inzwischen hat der Gutachter Dr. W. Allemeyer auf Aufforderung des Verkehrsministeriums im Dezember 2001 ein aktualisiertes Ergänzungsgutachten vorgelegt. Das Netzwerk gegen den Ausbau des FMO, ein Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, des Umweltforums Münster und von Naturschutzverbänden des Münsterlandes hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Vertreter des Netzwerkes sehen den im Ergänzungsgutachten gemachten weiteren Versuch des Gutachters der FMO-GmbH , einen Bedarf für eine Startbahnverlängerung auf eine für Interkont(IK)-Flüge geeignete Länge von 3.600 m zu begründen, erneut als gescheitert an. Zur Begründung verweisen sie auf die Äußerungen von Prof. Wolf von der Technischen Hochschule Aachen und von Dieter Wilken vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt, die bereits zum Ausgangsgutachten gesagt hätten, dass ein IK-Passagierverkehr am FMO keine Chance habe. An der Richtigkeit dieser Einschätzung habe sich durch das Ergänzungsgutachten nichts geändert, zumal sich die Voraussetzungen für die FMO-GmbH noch zu deren Ungunsten verschlechtert hätten. Es handelt sich nach Meinung der Vertreter des Netzwerkes nicht um ein wissenschaftliches Gutachten sondern um ein Plädoyer im Auftrag der FMO-GmbH zur Rechtfertigung des Ausbauvorhabens.

Das Netzwerk hält deshalb eine Überprüfung hinsichtlich der Plausibilität und wissenschaftlichen Richtigkeit durch die oben genannten Wissenschaftler, die sich mit der Materie auskennen, für unbedingt erforderlich. Dies gelte auch für die vom Gutachter für das Jahr 2010 nach wie vor prognostizierte Anzahl von 831.000 Interkontfluggästen. Bezeichnenderweise gebe der Gutachter abweichend von seinem Ausgangsgutachten aus 1996 einem Interkontverkehr für Geschäftsreisende am FMO in seinem Ergänzungsgutachten praktisch nur noch äußerst geringe Chancen (allenfalls als Mitflieger in Touristenflugzeugen).

Die Vertreter des Netzwerkes weisen insbesondere darauf hin, dass der Gutachter der FMO-GmbH nunmehr erstmals öffentlich ein großes Frachtflugzentrum am FMO konkret in seine Prognose für das Jahr 2010 mit aufgenommen habe. Derartige Überlegungen habe die FMO-GmbH zunächst immer heftig bestritten. Nur als äußerst fernliegende Möglichkeit habe sie darauf hingewiesen, dass sie nicht für alle Zukunft ausschließen wolle, dass sie nicht doch irgendwann einmal im größeren Umfang Luftfrachtverkehr am FMO abwickeln werde. Erst in der letzten Zeit sei die FMO-GmbH verstärkt dazu übergegangen zu sagen, dass sie den Frachtverkehr doch als eine interessante Option für den FMO ansehe. Den Ausdruck eines Frachtflugdrehkreuzes hat sie dabei aber wohlweislich vermieden.

Dadurch seien viele Bürgerinnen und Bürger im laufenden Planfeststellungsverfahren in die Irre geführt worden. Dies gelte ebenfalls für die Vertreter der Kommunen im Bezirksplanungsrat (jetzt Regionalrat). Diese seien aufgrund der Ausführungen im Ausgangsgutachten damals bei der Beschlussfassung zur Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 20.03.2000 von der Bezirksregierung dahingehend informiert worden, dass im Jahr 2010 aller Voraussicht nach nicht mit eigenständigen Frachtflügen am FMO zu rechnen sei, sondern Fracht nur als Beifracht zum Passageverkehr geflogen werde. Trotz der Warnungen der Bürgerinitiative in Greven sowie der Kommunen Greven und Ladbergen hätten die Bezirksregierung und der Bezirksplanungsrat den gegenteiligen Beteuerungen der FMO-GmbH geglaubt. Dieser Beschluss könne deshalb keinen Bestand haben.

Die Vertreter des Netzwerkes meinen, dass ihre bisherigen schlimmsten Befürchtungen hinsichtlich des zukünftigen Nachtfluglärms durch das Ergänzungsgutachten aus Dezember 2001 übertroffen würden, wenn der darin beschriebene Luftfrachtverkehr in die Tat umgesetzt wird.
In dem Ausgangsgutachten aus 1996 ist von einem europäischen Frachtflugdrehkreuz (für Expressgut) eines weltweit tätigen Frachtflugkonzerns (wie z.B. die Firma DHL) mit ca. 50 Flugbewegungen pro Nacht die Rede. In dem Ergänzungsgutachten aus Dezember 2001 ist jetzt zusätzlich ein Norddeutsches Luftfrachtzentrum (für Standard-Luftfracht) konkret ins Auge gefasst. Wie viele nächtliche Flugbewegungen dadurch hinzukommen, wird nicht einmal gesagt (Zitatende).


Geplanter interkommunaler Gewerbepark am FMO und direkter Autobahnanschluss

Zusätzliche Nahrung erhält die o.a. Befürchtung außerdem dadurch, dass nunmehr direkt am FMO ein riesiger interkommunaler Gewerbepark mit einer (im Endausbau) beabsichtigten Fläche von ca. 200 ha geschaffen werden soll. Dort könnten sich in erheblichem Umfang Frachtfirmen ansiedeln, die die Einrichtung eines Frachtflugdrehkreuzes am FMO unterstützen könnten. Zur Unterstützung des interkommunalen Gewerbeparkes ist der direkte Autobahnanschluss (ca. 2km zur Autobahn A1) geplant (zur Zeit im Linienabstimmungsverfahren).


Zum Antrag der FMO-GmbH auf Vorfelderweiterung:

Im Jahr 2000 hat die FMO-GmbH beim Landesverkehrsministerium den Antrag gestellt, gemäß §§ 8 ff Luftverkehrsgesetz ein Planfeststellungsverfahren für eine Vorfelderweiterung am FMO durchzuführen. Der Antrag sieht eine Vorfelderweiterung sowohl für den Ist-Zustand als auch für den Fall einer Verlängerung der Start- und Landebahn vor. Nach einem Pressebericht vom12.08.2003 soll die Stellplatzzahl auf insgesamt 31 erhöht werden. Bisher sind 12 Stellplätze vorhanden. Für das größere Vorfeld und für die zusätzlichen Rollbahnen wird eine Fläche von 13 Hektar benötigt. Das Flughafen-Areal wird im Endausbau parallel zur Startbahn um 450 m nach Osten erweitert. Das Anhörungsverfahren (Auslage der Planunterlagen in den Rathäusern) beginnt am 29.09.2003. Laut Pressebericht vom 12.08.2003 ist der 25.11.2003 als Ende der Einwendungsfrist vorgesehen.
Da durch die beantragte Vorfelderweiterung in jedem Fall die technische Kapazität des Flughafens sehr vergrößert wird und damit sich auch der Fluglärm und die anderen Nachteile des Flugverkehrs sich erheblich erhöhen können, kündigt die BI gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, eine intensive kritische Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben an.

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